Hallo an alle…
Hatte weiter unten schon einmal nen Eintrag laufen. Ich erkläre euch mein Problem noch einmal.
Habe am 17.10.2002 einen Sohn bekommen. Arbeitsverhältniss dadurch unterbrochen. Habe von Januar bis August 2003 Sozialhilfe bekommen. Am 11. August habe ich in meiner alten Firma wieder angefangen zu arbeiten. Leider nur bis zum 11. November 2003. Ich habe die Beschäftigung selbst zum 15.11.2003 gekündigt da man mir was anhängen wollte. War vielleicht etwas voreilig aber leider ist es schon zu spät. Nun muß ich wieder Sozialhilfe beantragen! War heute auch schon beim Amt und habe alle Unterlagen abgegeben. Nun wurde mir gesagt das ich die Sozialhilfe zurückzahlen muß. Begründung: Da meine Kündigung selbst verschuldet war und ich vom Arbeitsamt eine sperre bekommen. Das ist auch leider so. Das Arbeitsamt sperrt mich für 3 Monate.
Meine Frage ist aber, muss ich die Sozialhilfe wirklich zurück zahlen. Es ist nicht vorhersehbar ob ich so schnell wieder arbeit bekommen und wenn ja wann? In den Antworten die ich weiter unten bekommen habe, wurde mir gesagt ich muss die Sozi auf keinen Fall zurück zahlen. Wer kann mir sagen was nun richtig ist und was nicht! Wie soll ich mich jetzt verhalten!
Ich danke euch recht herzlich für eure Antworten
Gruß Martina
Hab was vergessen!!! WICHTIG
Die vom Sozialamt sagten mir noch das die Sozialhilfe um 25% gekürzt wird da meine Kündigung selbst verschuldet war. Also vom Regelsatz werden nochmal 25% abgezogen…
Bitte sagt mir was richtig ist und was nicht denn langsam kenne ich mich nicht mehr aus…
DANKE DANKE DANKE
Hallo,
was genau musst du zurückzahlen?
Ich vermute mal, nur das, was über den gekürzten Regelsatz hinaus schon gezahlt wurde.
Die Kürzung geht eigentlich i.O. , sie steht im Gesetz.
Aber es darf nur deine SH, nicht die des Kindes gekürzt werden.
Gruß
HaWeThie
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Das kann ich dir nicht genau sagen… Ich habe heute erst meine Unterlagen abgegeben und noch keinen Bescheid bekommen. Mir wurde das nur so gesagt das ich eben alles komplett zurück zahlen muss. Also nur von meiner SH war nicht die rede sondern den kompletten Betrag. Ich kenne mich nicht mehr aus. Was ist rechtlich und was nicht…
Einer sagt so und viele andere sagen es genau anders. Wie weiß ich was wirklich die Wahrheit ist???
Danke für deine Antwort schon im voraus
Martina
Hallo,
meine Mutter war mal in einer ähnlichen Situation. Sie ist tierisch mit ihrem Chef aneinander geraten und ist dann nicht mehr arbeiten gegangen. Sie ist also selbst verschuldet und absichtlich vom Arbeitsplatz weggeblieben und ihr wurde gekündigt. Sie bekam eine Sperre vom Arbeitsamt und beantragte auch Sozialhilfe. Es wurde ihr bewilligt und man teilte ihr auch mit, daß sie den gesamten Betrag, den sie in den 3 Monaten bekam, zurückzahlen müsste. Sie forschte auch genauer nach und die Rückzahlungsaufforderung ist berechtigt. Nach einiger Zeit (ca. 1 Jahr) kam dann die erste Nachfrage bezüglich der Rückzahlung…
Dann ist halt mein Erfahrungswert.
Lieben Gruß Aline
Hallo Martina,
ich empfehle dir die im Link gelisteten Seiten ganz in Ruhe durchzulesen. Das wird dir nicht erspart bleiben und sollte doch hoffentlich für ein wenig Klarheit sorgen. Für deine individuellen Fragen wirst du dich nur mit dem Sozialamt auseinandersetzen müssen, das kann dir hier niemand abnehmen.
http://www.stmas.bayern.de/sozial/sozialhilfe/grundl…
Gruß Diana
PS: Gesetzestexte sollten dir auch zugänglich gemacht werden können.
Hallo Martina,
ja, durch Deine Sperrzeit entstehen dem Sozialamt einfach „Mehrkosten“ in Form der an Dich zu zahlenden „Mehr-Sozialhilfe“. Zurückgefordert wird lediglich der Betrag, den das Sozialamt durch Deine sechswöchige Sperrzeit mehr zahlen muß.
Rückzahlungspflichtig bist Du erst, wenn Du dazu finanziell in der Lage bist; d.h., wenn Du zum Beispiel wieder arbeitest. Das wird in regelmäßigen Abständen von der Kosteneinziehungsstelle geprüft.
Die 25%ige Kürzung Deines Regelsatzes ist rechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden.
Gruß, Enrico
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Hallo Martina,
die wichtigsten Voraussetzungen zur Rückzahlung von Sozialhilfe hatte ich unten bereits aufgeführt. Offensichtlich treffen diese auf Dich nicht zu, weshalb die Sozialhilfegewährung nicht als Darlehen erfolgen kann. Somit ist die erhaltene Sozialhilfe nicht zurückzuzahlen.
Falls Du die Sozialhilfe bereits als Darlehen angenommen hast, kannst Du jederzeit gegen den Sozialhilfebescheid (Sozialhilfegewährung als Darlehen) Widerspruch einlegen. (Falls der Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung enthält, beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat, ansonsten ein Jahr). Die Sozialhilfe muss Dir dann als nicht rückzahlbare Leistung gewährt werden.
Wegen der Sperrzeit des Arbeitsamtes könnte das Sozialamt ggf. Deinen Regelsatz (und nur Deinen, nicht den von anderen Familienmitgliedern) um 20 - 25 % kürzen. Das hat aber nichts mit einer darlehensweisen Hilfegewährung zu tun. Nicht gekürzt werden kann die Miete, die Mietnebenkosten etc. Eine solche Kürzung kann das Sozialamt aber nur vornehmen, wenn Du Deinen Arbeitsplatz in der Absicht gekündigt hast, wieder Sozialhilfe beziehen zu können (§ 25 Abs. 2 Nr. 1 BSHG) oder wenn Du die Arbeit ohne wichtigen Grund aufgibst (§ 144 SGB III nach § 25 Abs. 2 Nr. 3b BSHG). Beweispflichtig ist das Sozialamt. Beides ist bei Dir aber nicht zutreffend, auch nicht im letzteren Fall. Wenn Dir Dein Arbeitgeber etwas „anhängen“ will, für das Du nicht verantwortlich bist (z. B. eine strafbare Handlung unterstellen will, die Du überhaupt nicht begangen hast), dann ist das ein sehr schwerer Vertrauensbruch, der einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellt. In diesem Fall darf das Sozialamt dann nicht kürzen.
Liebe Grüsse
Holger von oben
applaus (& message @MOD)
hallo holger,
im namen des sozialverhaltens dank an dich für eine gründliche (und vor allem neutrale!) darstellung, wie man sie hier nicht allzu oft beobachten kann.
@martina & all:
du siehst hier deutlich wie selten, wie sinnvoll es bei solchen fragen ist, sich unabhängigen rechtsbeistand zu suchen.
ein usenet-prob: die hier häufig anwesenden fachleute können dich präzise über die sicht der gegenseite informieren. das finde ich grundsätzlich ehrenwert und nützlich, aber infos wie diese werden sie dir nicht geben (aus was für gründen auch immer).
deswegen:
@MODs:
ich beantrage hiermit die einrichtung von faqs!
das ist imho schon dann sinnvoll, wenn sie nur aus folgendem bestehen:
- jeder sozialhilfe-empfänger hat das recht auf einen anwalt (bzw. die übernahme der anfallenden kosten).
- den nötigen beratungshilfe-schein gibt es bei den zuständigen stellen der amtsgerichte.
- wie man hier wieder sieht, ist dringend anzuraten, einen spezialisierten sozialrechtler zu suchen.
weiterhin muss leider erwähnt werden, dass sich einige advokaten weigern, auf beratungsschein abzurechnen. aber: - es gibt die möglichkeit, mit den betreffenden juristen vorab ein kostenfreies gespräch zur sondierung der lage zu vereinbaren, wo dies geklärt werden kann.
greetings
bernd
Hallo Bernd,
dagegen gibt es keine Einwände.
Jetzt muß nur noch jemand gefunden werden, der diese FAQs erstellt. Dafür gibt es sogenannte FAQ-Betreuer. Wie sieht es aus, hast Du nicht Lust dazu? Die FAQ´s werden nämlich nicht von den MODs betreut und erstellt.
Gruß
Dirk m. MOD
@MODs:
ich beantrage hiermit die einrichtung von faqs!
das ist imho schon dann sinnvoll, wenn sie nur aus folgendem
bestehen:
- jeder sozialhilfe-empfänger hat das recht auf einen anwalt
(bzw. die übernahme der anfallenden kosten).- den nötigen beratungshilfe-schein gibt es bei den
zuständigen stellen der amtsgerichte.- wie man hier wieder sieht, ist dringend anzuraten, einen
spezialisierten sozialrechtler zu suchen.
weiterhin muss leider erwähnt werden, dass sich einige
advokaten weigern, auf beratungsschein abzurechnen. aber:- es gibt die möglichkeit, mit den betreffenden juristen
vorab ein kostenfreies gespräch zur sondierung der lage zu
vereinbaren, wo dies geklärt werden kann.greetings
bernd
Deiner Aussage kann ich nur zustimmen. Leider Gottes aber ist es wirklich zu bedauern das ihr alle mir etwas anderes sagt als die auf dem Sozialamt. Man traut sich kaum was zu sagen weil man Angst hat die lassen es einen dann spüren. Ich kann doch sowieso nicht nachrechnen ob die alles so richtig machen oder nicht. Man hat keinerlei Einfluß drauf und wenn man sich dann noch dagegen stellt zieht man eh den kürzeren. Soll ich meinen Bescheid eventuell prüfen lassen wenn ich ihn bekomme???
Was soll ich denn machen? Ich will nur das alles ordentlich erledigt wird und ich will wissen, ob ich das zurück zahlen muß oder nicht… Ich kenn mich überhaupt nicht mehr aus
Gruß Tina
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so sieht das aus
hi tina,
Deiner Aussage kann ich nur zustimmen. Leider Gottes aber ist
es wirklich zu bedauern das ihr alle mir etwas anderes sagt
als die auf dem Sozialamt.
ja, das ist der böse witz am real existierenden sozialstaat: auch das gegensätzlichste ist meist noch irgendwie begründbar- und was entschieden wird, hängt oft genug von der tagesform des sachbearbeiters ab.
Man traut sich kaum was zu sagen
weil man Angst hat die lassen es einen dann spüren.
ist leider was dran- deswegen ein kleiner taktik-tipp: nie selbst streiten, sondern streiten lassen. anders gesagt: im persönlichen gespräch sage ich im zweifelsfall nur ja und amen (und tschüss
die breitseite überlasse ich meiner anwältin.
Ich kann
doch sowieso nicht nachrechnen ob die alles so richtig machen
oder nicht.
doch, doch: mindestens mit entsprechender beratung geht das schon. da gibt es übrigens auch stellen bei sog. „wohlfahrtsträgern“ (oder wie sich die nennen 
Man hat keinerlei Einfluß drauf und wenn man sich
dann noch dagegen stellt zieht man eh den kürzeren.
falls du den persönlichen streit meinst- ansonsten: auf keinen fall klein beigeben! ich habe alle wichtigen dinge nur mit hilfe meiner anwältin durchgekriegt (und alles gewonnen…)
Soll ich
meinen Bescheid eventuell prüfen lassen wenn ich ihn
bekomme???
würde dich dir dringend empfehlen.
Was soll ich denn machen?
bis der bescheid kommt schonmal einen sozialrechtler ausgucken (und evtl. vorgespräch machen). dabei kann evtl. auch die verbraucherberatung helfen.
Ich will nur das alles ordentlich
erledigt
klar- aber: was das im einzelnen sein könnte, davon gibt es schlimmstenfalls soviele verschiedene ansichten, wie es verschiedene sachbarbeiter hierzulande gibt.
wird und ich will wissen, ob ich das zurück zahlen
muß oder nicht…
das ist dein gutes recht. aber dafür braucht es einen fachmann.
Ich kenn mich überhaupt nicht mehr aus
mein beileid- so fühlt man sich da leider. aber damit bist du in bester gesellschaft…
also: such dir kompetente (und unabhängige!) beratung und lass dich nicht kleinkriegen- du hast nichts zu verlieren.
beste grüße
bernd
im prinzip…
hallo dirk,
Dafür gibt es sogenannte FAQ-Betreuer.
wusste ich noch nicht- da hab ich wieder was gelernt 
Wie sieht es aus, hast Du nicht Lust dazu?
so allgemein durchaus- ich muss allerdings dazusagen, dass ich auf dauer nicht in der lage bin, hier regelmäßig mitzulesen. wenn das nicht gegen ein solches engagement spricht, kannst du mir ja gern mal die details mailen.
greetings
bernd
ja, das ist der böse witz am real existierenden sozialstaat:
auch das gegensätzlichste ist meist noch irgendwie begründbar-
und was entschieden wird, hängt oft genug von der tagesform
des sachbearbeiters ab.
Ach Bernd…, willst Du hier etwa Willkür unterstellen??? Alle Sachbearbeiter haben sich an die Gesetze zu halten. Gibt es Zweifel, dann kann man per Widerspruch oder auf dem Gerichtsweg dagegen vorgehen. Von Verallgemeinerungen halte ich persönlich gar nichts.
…ein kleiner taktik-tipp: nie
selbst streiten, sondern streiten lassen. anders gesagt: im
persönlichen gespräch sage ich im zweifelsfall nur ja und amen
(und tschüssdie breitseite überlasse ich meiner anwältin.
Das hört sich doch gut an. Scheinst ja schon sehr kampferprobt und auch previligiert zu sein, ich als Normalverdiener könnte mir einen solchen Kampf jedenfalls nicht leisten. Scheint eine Art Lebensphilosophie von Dir zu sein…?
falls du den persönlichen streit meinst- ansonsten: auf keinen
fall klein beigeben! ich habe alle wichtigen dinge nur mit
hilfe meiner anwältin durchgekriegt (und alles gewonnen…)
Super! Hast Du denn überhaupt noch Zeit, auf Arbeitssuche zu gehen. Bei all dem Kampf…
Enrico
mensch enrico…
Super! Hast Du denn überhaupt noch Zeit, auf Arbeitssuche zu
gehen. Bei all dem Kampf…
…danke für dein mitgefühl, aber ich befinde mich ja in bester gesellschaft von beamten, die bei ihrem gesundheitsbedrohlichen knochenjob noch genug muße zum surfen finden 
friedeliches WE wünscht
bernd