Seit 9 Jahren wird meine erkrankte Frau im Rahmen der jeweiligen gewährten Leistungszeiträume vom Jobcenter auf das Sozialamt verlagernd die volle Erwerbsminderung mit Arbeitsunfähigkeit unter 3 Stunden am Tag über 6 Monate hinausführend für einen jeweils auf 1 bzw. 2 Jahre begrenzten Zeitrahmen bereits 2 mal vom Rentenversicherungsträger zuletzt bis zum Sept. 2016 anerkannt.
Kann in der nicht abzuhelfenden Erkrankung inzwischen mangels Erfolgsaussicht Auffassung hier von den Fachkliniken ablehnenden Folgebehandlungen beim Leistungsträger mit entsprechender Dokumentationsvorlage ein Antrag auf den Verzicht zu weiterführenden Untersuchungen eingereicht werden und wenn ja unter welcher SGB Rechtssprechung.
Wer kann bitte mit Info helfen ?