Sozialamt: Ich musste Internetseite aufgeben

persönliches
…ist immer wichtig.

tach nochmal,

Ich meine beim Fragen geht man ja kein Risiko ein ?

doch sehr wohl: es geht um juristisches und jeder kontakt mit deiner sachbearbeiterin ist im zweifelsfall eine kleine gerichtsverhandlung. es ist wie im krimi: „alles, was sie sagen, kann gegen sie verwendet werden“.
du hast die erfahrung doch selbst schon gemacht:

Die Frau Amt kenne ich schon. Die war damals ganz radikal und
uneinfühlsam, so habe ich die in Erinnerung. Die hat mir gar
nicht recht zugehört und einfach darauf bestanden (das war im
Amt) das ich Unterschreibe das ich alles hinwerfe

vielleicht wollte sie nur schnell in die mittagspause… :wink:
ansonsten: lasst uns die hände schütteln (so kenn ich das auch).

Ich geh da nicht gerne hin.

wer tut das schon…

Eine freundliche nette Anfrage ist mir da lieber.

glaub ich dir, aber ob sie auch deiner sachbearbeiterin lieber ist, ist hier die entscheidende frage.

Vielleicht habe ich ja Glück.

jaa- manchmal ist das ein lotteriespiel…
…dem du nach möglichkeit aus dem weg gehen solltest (sonst wird das roulette noch ein russisches :wink:

Andererseits wird er so nicht wagen, Dinge ohne Begründung zu
fordern.

doch, denn sie geht damit kein persönliches risiko ein. wenn sie mal vor gericht erscheinen muss, kriegt sie nen halben tag frei…

Ich hatte dein Eindruck das dies nämlich bei meiner
verhängnisvoller Unterschrift der Fall war.

und das war ja alles schriftlich, gell? :wink:

Dort ist nämlich kein einziger Paragraph oder so erwähnt.

muss auch nicht.

Ich
hab mich wohl übern Tisch ziehen lassen, so ist mein Eindruck.

tun die einfach, wenn die grad lust haben…

Ich denke die kennt mich schriftlich wesentlich netter als
persönlich.

gut, es ist immer wichtig zu wissen, wie die zuständigen leute ticken. ansonsten denke ich, dass in diesem fall schon taten gesprochen haben (s. obiges posting)

Bei unserer letzten persönlichen Begegnung war ich entsetzt
und fühlte mich misshandelt (weil Sie mir die Grundlage zum
weitermachen entzog, in einer viel versprechenden Phase). Die
hatten nicht mal Tschüß gesagt.

*handreichentu*
das ist die realität im staate.
(das können sich diejenigen, die hier fragende schnell ganz flockig in die nähe von abzockern rücken, mal gründlich durchs bewusstsein ziehen)

deswegen:

die another day :wink:
bernd

Hi bernd

eben: lass dich vom anwalt beraten.

Es ist schon witzig in meiner Stadt gibt’s ca. 60 Anwälte, 3 davon geben in den Gelben Seiten an das sie sich auch mit Sozialrecht befassen.
Alle drei möchten aber lieber keinen Fall annehmen, da verdiene man kein Geld dran, mit Sozialhilfesachen.
Anwalt A war supernett, und hat mich telefonisch beraten, und gemeint ich solls erst ohne Ihn versuchen, sollten Sie mir die Hilfe streichen, soll ich mich noch mal melden.
Anwalt B, hat mich gleich abgewiegelt, so was mache Sie schon länger nicht mehr, sie kenne sich nicht aus, war ganz freundlich.
Und Anwalt C, war unfreundlicher, hat aber so ein bisschen mitgeredet, aber es sehr kurz gemacht (ca. 2 Minuten). Ich hab mich bedanken wollen, da hatte der schon aufgelegt. Anwalt A is echt nett :smile:

Sie teilte mir schriftlich mit das ich die Rechnung und den
Kontoauszug bei Erhalt ihr schicken soll.
Das war doch ein freiberuflich Akt. Das hat Sie gar nicht
gstöhrt.

gut so, dann halt vielleicht erstmal lieber die füße still und
bring sie nicht mit offiziellen schreiben auf dumme gedanken.

wo sie beim ersten mal keine probs gemacht hat, kann es sein,
dass dies evtl. der reibungsloseste weg ist, bei dem du keine
schlafenden hunde weckst.
versuch doch mal, einen höher wertigen auftrag zu bekommen
(ca. 250), wenn du irgendwie die möglichkeit hast und check,
was sie dann macht. zum anwalt gehen kannst du dann ja immer
noch.

Das hat ein Anwalt C telefonisch auch gesagt.
Wenn ich meiner „Informationspflicht“ nachgekommen bin brauch ich mir keine Sorgen machen, meint er.
Ich soll das doch einfach so weiterlaufen lassen.
Ich soll die weiterhin einfach immer informieren.
Das Problem mit dem Gewerbeschein wollte er dann aber nimmer telefonisch besprechen - hatte er keine Zeit mehr.
Es könne mich doch niemand daran hindern, was dazu zu verdienen (anscheinend war der auch nicht soooo ganz fitt in der Materie). War ja auch total flüchtiges Gespräch.

Anwalt A meinte dagegen:
Er könne schon mit mir ein Beratungsgespräch machen, weitere Gespräche müsste ich aber selbst bezahlen.
Sozialhilfefälle mache er eigentlich nicht so gerne, weil ein Anwalt daran fast nix verdient, wie er sagt (glaub ich ihm).
Wenn er nur solche Fälle hätte wäre er bald pleite und müsste selbst Sozialhilfe beantragen.
Ein sehr netter Typ.

Darauf dass das Amt jetzt die ersten freiberuflichen Einkünfte sogar schriftlich toleriert hat, obwohl es freiberufliche Tätigkeit ja zuvor schriftlich verboten hat, soll ich mich nicht stützen.
Es könnte sich sonst noch eine Anzeige wegen Betrugs mit Strafe und Rückzahlung der ganzen Sozialhilfe gefordert werden.

Eine eindeutige Rechtslage zu meinem Fall gibt es wohl nicht. Er sagt es sei eine "Ermessens- Sache.
Er meint ich soll dem Sozialamt doch noch mal was schreiben (Stichwort „Hilfe zum Ausbau der Lebensgrundlagen“).
In dem Schreiben soll ich eine geschätzte Anlaufzeit rein schreiben. Also wie lang das dauert bis das Gewerbe sich trägt usw.

unter diesen vorraussetzungen würd ich mir das erstmal sparen.
eine konkrete probe aufs exempel ist auf jeden fall
aussagekräftiger. und wo sie’s ja schon mal geschluckt hat…
allgemein musst du allerdings selbst wissen, wann du welches
risiko gehen willst, da kann dir von außen wohl keiner was
raten.

Tja. Vielen Dank für die Tipps.
Muss noch bisle überlegen wie und was ich machen bzw. nicht mache.

Lieben Gruß Baddi

oho
hi baddi,
deine anwaltsumfrage ist ja mal eine interessante erfahrung. mit solcher härte hätte ich das nicht erwartet. weiss nicht so recht, ob ich mich noch darüber wundern soll. eigentlich typisch, dass da irgendwelche schreibtischtäter verschiedene sichtweisen auf dem rücken der betroffenen austragen. womit dann die sache ad absurdum geführt wird. und weil keiner lust hat, sich mit übel beleumundeten sozialhilfe-empfängern gemein zu machen, heißt es wie so oft: den letzten beißen die hunde.
immerhin: du hast ja ein paar infos gekriegt (und mich lässt das ganze mal wieder freundlicher über meine anwältin denken, die mir zuzeiten mit geheul über zu wenig geld auf den keks geht).

Wenn ich meiner „Informationspflicht“ nachgekommen bin brauch
ich mir keine Sorgen machen, meint er.
Ich soll das doch einfach so weiterlaufen lassen.
Ich soll die weiterhin einfach immer informieren.

wäre wohl das pragmatischste, solange du dir nicht als nächstes einen 2000euro-auftrag ranziehst (dann geht bei denen wohl der alarm los).

Er könne schon mit mir ein Beratungsgespräch machen, weitere
Gespräche müsste ich aber selbst bezahlen.

na immerhin: das würde ich im zweifelsfall auch annehmen.

Sozialhilfefälle mache er eigentlich nicht so gerne, weil ein
Anwalt daran fast nix verdient, wie er sagt (glaub ich ihm).

ich glaub das erstmal nicht: das heißt nur, dass er nicht bereit ist, für weniger als seinen üblichen satz zu arbeiten…

Wenn er nur solche Fälle hätte wäre er bald pleite und müsste
selbst Sozialhilfe beantragen.
Ein sehr netter Typ.

oh ja- wie sagte wolfgang neuss: solange die realität so aussieht, ist satire vollkommen überflüssig.

Darauf dass das Amt jetzt die ersten freiberuflichen Einkünfte
sogar schriftlich toleriert hat, obwohl es freiberufliche
Tätigkeit ja zuvor schriftlich verboten hat, soll ich mich
nicht stützen.

das scheint meiner erfahrung nach zumindest bedenkenswert: oftmals interessieren die sich nämlich nicht für ihr geschwätz von gestern.

Es könnte sich sonst noch eine Anzeige wegen Betrugs mit
Strafe und Rückzahlung der ganzen Sozialhilfe gefordert
werden.

möglich- aber auch wahrscheinlich?

Eine eindeutige Rechtslage zu meinem Fall gibt es wohl nicht.
Er sagt es sei eine "Ermessens- Sache.

wie fast alles beim sozialamt- für uns betroffene oftmals ziemlich schlimm…

Er meint ich soll dem Sozialamt doch noch mal was schreiben
(Stichwort „Hilfe zum Ausbau der Lebensgrundlagen“).

ich würde den schlafenden hund erst dann derart wecken, wenn du absehen kannst, dass sich bei dir in näherer zukunft öfter was derartiges tun wird.

In dem Schreiben soll ich eine geschätzte Anlaufzeit rein
schreiben. Also wie lang das dauert bis das Gewerbe sich trägt
usw.

das ist die frage nach dem konzept- und die macht sinn, wenn du es so angehst. besonders in richtung förderung via ich-ag.
keep it up!

solidarische grüße :wink:
bernd

hi Bernd

deine anwaltsumfrage ist ja mal eine interessante erfahrung.

[…]

typisch, dass da irgendwelche schreibtischtäter verschiedene
sichtweisen auf dem rücken der betroffenen austragen. womit
dann die sache ad absurdum geführt wird. und weil keiner lust
hat, sich mit übel beleumundeten sozialhilfe-empfängern gemein
zu machen, heißt es wie so oft: den letzten beißen die hunde.

Naja hast vielleicht recht, aber ich bin trotzdem ganz zuversichtlich. Werds schon schaffen…

immerhin: du hast ja ein paar infos gekriegt (und mich lässt
das ganze mal wieder freundlicher über meine anwältin denken,
die mir zuzeiten mit geheul über zu wenig geld auf den keks
geht).

Hihi. Ja.

Wenn ich meiner „Informationspflicht“ nachgekommen bin brauch
ich mir keine Sorgen machen, meint er.
Ich soll das doch einfach so weiterlaufen lassen.
Ich soll die weiterhin einfach immer informieren.

wäre wohl das pragmatischste, solange du dir nicht als
nächstes einen 2000euro-auftrag ranziehst (dann geht bei denen
wohl der alarm los).

Na dann brauch ich ja wohl eh keine Stütze mehr. Is ja klar.

Er könne schon mit mir ein Beratungsgespräch machen, weitere
Gespräche müsste ich aber selbst bezahlen.

na immerhin: das würde ich im zweifelsfall auch annehmen.

Ja aber ich hab jetzt schon ein Schreiben zum Amt unterwegs und ich bin irgndwie zuversichtlich. Einfach so :smile:

Wenn er nur solche Fälle hätte wäre er bald pleite und müsste
selbst Sozialhilfe beantragen.
Ein sehr netter Typ.

oh ja- wie sagte wolfgang neuss: solange die realität so
aussieht, ist satire vollkommen überflüssig.

Ach ja, hat er wohl übertrieben… wird stimmen… Mensch bin manchmal naiv und gutgläubig, nur weil die Leute nett mit mir reden. Tztztztz.

Es könnte sich sonst noch eine Anzeige wegen Betrugs mit
Strafe und Rückzahlung der ganzen Sozialhilfe gefordert
werden.

möglich- aber auch wahrscheinlich?

Glaub nicht und ich hab jetzt eh schon vorsichtig nachgefragt.
Die nächsten Tage weis ich mehr.

Er meint ich soll dem Sozialamt doch noch mal was schreiben
(Stichwort „Hilfe zum Ausbau der Lebensgrundlagen“).

ich würde den schlafenden hund erst dann derart wecken, wenn
du absehen kannst, dass sich bei dir in näherer zukunft öfter
was derartiges tun wird.

Zu spät. Ich hab nur mal grundsätzlich nachgefragt ob die mir erlauben feiberuflich nach Möglichkeiten zu suchen und damit die Hilfe zu entlasten. Zusätzlich Kosten würden nicht entstehen usw.

du es so angehst. besonders in richtung förderung via ich-ag.
keep it up!

Ach die vielbesagte Ich-Ag… Weis nicht recht… muss mich noch informieren… aber ich denke es ist besser ich mach einfach meinen Weg. Weis schon ungefähr wies läuft… denke ich.

Liebe Grüße
Baddi

Das Amt hat jetzt positiv genatwortet :smile: !
Die haben jetzt tatsächlich geantwortet, so als sein das schon immer
selbstverständlich gewesen :smile: Die hatten mir das zuvor verboten die dussel. Also so was.

"[…]
Gemäß Ihres Schreibens vom 06.05.2003 beabsichtigen Sie,
Aufträge im Zusammenhang mit PCs entgegenzunehmen und
[…] u.a. Wartungsarbeiten an PCs durchzuführen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die Regelung des § 18 BSHG verweisen.
Die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt setzt voraus, dass die hilfebedürftige Person selbst dazu beiträgt, die Bedürftigkeit ganz oder teilweise zu beseitigen (§ 2 Bundessozialhilfegesetz). Dazu gehört in besonderem Maße der Einsatz der eigenen Arbeitskraft. (Nach § 18 Absatz 1 BSHG muss jede hilfesuchende Person ihre
Arbeitskraft einsetzen„ um den notwendigen Lebensunterhalt für sich zu beschaffen.
[…]

Also (fast) alles wieder Ok mit dam Amt.

Gruß Baddi