Sozialamt mehrbedarf G +B

Habe Buchstaben auf dem Behindertenausweis. Bekomme dadurch einen Mehrbedarf beim Sozialamt. Wenn mir diese Buchstaben gestrichen werden, muss ich das ja dem Amt melden. Muss ich dann was zurückzahlen von dem Mehrbedarf?

Dieser Mehrbedarf wird solange gewährt wie die Merkzeichen im Ausweis vermerkt sind. Ab dem Monatbzw dem darauf folgendem Monat in dem die Merkzeichen gestreichen wurden wird kein Mehrbedarf mehr gezahlt. Zuviel gezahltes muss zurückgezahlt werden.

und für welchen Zeitraum zurückzahlen?

Angenommen die Merkzeichen werden im Juli ab Juli gestrichen,dann wird es für den Monat ab August keinen Mehrbedarf mehr geben.
Heißt also wenn man im August erst dem Amt bescheid gibt, über die Änderung der Verhältnisse muss das zuviek gezahlte Geld für den Augsut zurükcgezahlt werden.
( Kann aber auch schon ab Juli so sein, das wäre eine Frage dierkt an das Amt)