Hallöchen,
Auch Hallöchen,
Die Oma meine Freundin wird vielleicht nach einem Unfall zum
Versorgungsfall.
Nach Deinem weiteren Schreiben vermute ich, sie ist ein Pflegefall. Bei Leuten mit Versorgungsrente (Kriegsschadensrente) gelten einige Sondervorschriften.
Ich habe gehört, dass, wenn das Sozialamt für
die Versorgungskosten einspringt, erstmal das Hab und Gut der
Oma aufgebraucht wird.
Das ist richtig. Die Dame muss Ihr Einkommen einsetzen und wenn dies für die monatlichen Kosten nicht ausreicht ihr Vermögen „anknabbern“ bis zur Schongrenze von derzeit 2.300,-- (bei stationärer Heimpflege).
Selbst wenn der Betroffene ein Haus
oder ähnliches jemand anderen „geschenkt“ hätte, würde der
Beschenkte zur Unterstützung bei den Versorgungskosten
herangezogen.
Soweit so gut.
Nun hat meine Freundin vor zwei Jahren das Haus der Oma zu
einem richtig supergünstigen („fast geschenkt“) Preis
erworben, mit der Option, dass die Oma ein Leben lang drin
wohnen kann.
Geht dann das Sozialamt im Falle eines Falles her und prüft,
dass das Haus damals für ein Appel und nen Ei damals verkauft
worden ist und holt sich dann den Marktwert des Hauses von
meiner Freundin um damit die Versorgung zu bezahlen??
Wie läuft das ab? Muss meine Freundin das Haus verkaufen und
damit die Pflege der Oma zu finanzieren??
Gruss
Sina
Also: Eine Schenkung kann bei später eintretender „Verarmung“ binnen einer Frist von 10 Jahren zurückgefordert werden. Also die nächsten 8 Jahre lang. Rein rechtlich MUSS also die Pflegebedürftige (oder ihr rechtlicher Vertreter) hergehen und die Schenkung komplett rückabwickeln, sonst verweigert das Sozialamt die Zahlung. ABER: Fraglich ist ja hier, ob es sich überhaupt um eine Schenkung handelt (wie ist der Kaufpreis ermittelt worden? Ist das Haus tatsächlich mehr wert?). Es kann sich höchstens um eine teilweise Schenkung handeln, da Deine Freundin ja offenbar einen bestimmten Kaufpreis für das Haus bezahlt hat.
Nun die Möglichkeit, daß es dazu nicht kommt: Die Schenkung muss ja nur dann rückgängig gemacht werden, wenn eine Verarmung eintritt. Deine Freundin sollte sich mal ausrechnen, was tatsächlich monatlich noch an ungedeckten Kosten bleibt und wie lange das Vermögen noch reicht. Wenn sie nach „Aufbrauch“ des Vermögens diesen Restbetrag übernimmt muss ja das Sozialamt hier gar nie eintreten und damit die Schenkung nie zurückgefordert werden. Daraus ergibt sich auch die Rechnung, ob es günstiger ist, diese ungedeckten Kosten zu übernehmen oder das Haus wieder zurückzugeben (Ihren Kaufpreis müsste sie dann natürlich wiederbekommen).
Letztens: Was ist das für eine Option für die Oma, daß sie im Haus wohnen kann? Ein Wohnrecht? Wenn dies im Grundbuch eingetragen ist, müsste es abgelöst werden, d.h. Deine Freundin muss der Oma monatlich das bezahlen, was sie durch den Verzicht auf das Wohnrecht „gutmacht“ (Mieteinnahmen, mehr Wohnraum für sich selbst). Wird im Zweifelsfall durch den Gutachterausschuss der Gemeinde festgestellt. Achtung: Wenn es sich hier tatsächlich um ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht handelt muss Deine Freundin es (rechtlich gesehen) auf jeden Fall ablösen, Verarmung und Schenkung hin oder her.
Lange Antwort, aber hoffentlich habe ich weitergeholfen.
Grüße aus Oberschwaben! Tine