Sozialamt trotz Hartz IV?

Hallo.
Ich habe gehört, daß man trotz Hartz IV Hilfe durch Sozial- und Jugendämter bekommen kann, wenn z.B. eine „Einmalleistung für Schwangerschaft und Geburt“ und „Erstausstattung“ von der ArGe nicht übernommen wird, weil die Geburtenfolge zu rasch ist, obwohl Bedarf besteht.
Stimmt das?
Ich dachte, die Sozialhilfe ist durch Hartz IV ersetzt worden?!
Gruß Anja

Hallo Anja,

Ich dachte, die Sozialhilfe ist durch Hartz IV ersetzt
worden?!

Hartz IV ersetzt jetzt die ehemalige Sozialhilfe und die ehemalige Arbeitslosenhilfe. Es gibt aber noch Sozialgeld.

Um Hartz IV zu bekommen, muss man mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können (was aber z. B. von jungen Müttern praktisch nicht verlangt wird). Wer das nicht kann, weil er z. B. krank ist, kann Sozialgeld beantragen, was wahrscheinlich weitgehend das gleiche ist wie vorher die Sozialhilfe.

Von ALG II und aufstockender Sozialhilfe oder Sozialgeld habe ich noch nichts gehört, kann ja aber sein. Ich weiß auch nicht, ob es bei Hartz 4 wirklich gar keine einmaligen Leistungen gibt, ich glaube irgendwie doch. Kann man aber sicher ergoogeln.

Viele Grüße
Simsy

mindestens 3 Stunden täglich
arbeiten können

wer das nicht kann, weil er z. B. krank
ist, kann Sozialgeld beantragen

Das ist nicht richtig. Sozialgeld heißt die Leistung, die die Angehörigen von ALG2(Hartz-4)-Empfängern bekommen, die (noch) keinen eigenen ALG2-Anspruch haben, also z.B. minderjährige Kinder.

Was du meinst, also Leistungen für Personen, die zwar nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, aber trotzdem länger als 6 Monate aus gesundheitlichen Gründen nicht mind. 3 Std. täglich arbeiten können, ist „normale“ Sozialhilfe (nach dem 3. Kapitel SGB XII)

Von ALG II und aufstockender Sozialhilfe oder Sozialgeld habe
ich noch nichts gehört, kann ja aber sein.

Nein, bei ALG2-Bezug sind gleichzeitige Leistungen nach dem SGB XII ausgeschlossen.

Ich weiß auch
nicht, ob es bei Hartz 4 wirklich gar keine einmaligen
Leistungen gibt, ich glaube irgendwie doch.

Ja, es gibt einmalige Leistungen, aber nur in wenigen Fällen. Eine Erst ausstattung für Säuglings- und Umstandskleidung gehört dazu, aber es ist m.E. nicht einzusehen, diese jedes Jahr neu zu gewähren. Leute, die für ihr Geld arbeiten gehen, heben diese Sachen i.d.R. auf, bis die Familienplanung abgeschlossen ist.

Gruß
Nelly

Hallo Nelly.

Leute, die für

ihr Geld arbeiten gehen, heben diese Sachen i.d.R. auf, bis
die Familienplanung abgeschlossen ist.

Genau das haben wir getan. Denn der kleinste ist gerade erst 8 Monate alt. Daraufhin ist die Einmalleistung abgelehnt worden. Es geht mir aber nicht um Bekleidung, sondern um Möblierung, welche von der HartzIV- Stelle GRUNDSÄTZLICH nicht gewährt wird.
Ich will ja auch keine ganze Wohnungseinrichtung. Nur ein Bettchen und einen kleinen Schrank.

Gruß Anja