Sozialamt - Übernahme Wohnungseinrichtung

Hallo,

folgende Ausgangssituation: Jemand stirbt und das Sozialamt bestimmt den Nachmieter aufgrund einer Notfallliste. Jemandes Erbe würde gern die komplette Wohnungseinrichtung (guter Zustand) in der Wohnung belassen. Jemand war kein Sozialhilfeempfänger und die Wohnungseinrichtung ist nicht vom Sperrmüll, sondern qualitativ recht gut.

Besteht die Möglichkeit, mit dem Sozialamt wegen Übernahme der Einrichtung zu verhandeln oder übernimmt das Sozialamt solche Kosten eh nicht für den/die Nachmieter. Ziel wäre, einen kleinen Obulus dafür zu erhalten ohne das ganze Zeugs bei ebay o.ä. verkaufen zu müssen. Ersetze bei Bedarf Soziallleistungen durch Hartz IV-Leistungen oder sonstiges, ich bin mit den Begrifflichkeit nicht auf dem Laufenden.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo

Wenn der Nachmieter keine Möbel hat, dann übernimmt das Sozialamt solche Kosten. Verhandeln müsste man aber mit dem Nachmieter. Und wenn der schon alle nötigen Möbel hat, dann übernimmt das Sozialamt gar nichts.

Trotzdem würde ich mit dem Nachmieter verhandeln. Vorher müsste man allerdings mit dem Vermieter verhandeln, ob man die Möbel so lange in der Wohnung lassen darf, bis der Nachmieter sie gesehen und man mit ihm verhandelt hat (sofern der Mietvertrag schon beendet wurde).

Wie sollte das so passieren ?
Bisheriger Mieter hatte nach Aussage hier nichts mit Sozialamt am Hut. Also, was hat es da reinzufunken ?

Der Erbe muss Mietvertrag kündigen und die Frist einhalten oder er zieht selbst ein. Und wenn nicht, muss der die Wohnung räumen und kann mit dem Hausrat machen was er will.

Sollte es einen Nachmieter geben, dann möge man mit ihm verhandeln, ob der die Möbel braucht.
Nicht alle Mieter kommen ohne Hausrat an, es ist sogar die Ausnahme.

Ich bin davon ausgegangen, dass auf so einer Notfallliste nicht unbedingt Leute stehen, die zur Zeit eine Wohnung haben und eine vollständige Wohnungsaustattung besitzen. Und das solche Menschen wahrscheinnlich auch nicht unbedingt das Geld haben, um Möbel zu kaufen. Darum der Gedanke, das direkt mit dem Sozialamt zu verhandeln.

Aber nichts genaues weiß man, also läßt man sich überraschen, wie es weiter geht. Man wollte sich nur vorab schonmal informieren.

Danke Euch.

Ach so, zu Deiner Frage noch, wie das so passieren sollte: Weil die Wohnung der Stadt gehört und die es so handhaben will. Auf dieser Notfallliste stehen meinen Information nach Flüchtlinge, Obdachlose oder z.B. auch Familien, deren Wohnung abgebrannt ist oder unter Wasser steht, drauf. Also jede Menge Klientel, die keine Möbel besitzen.

hallo

wenn die Wohnung eh der Stadt gehört (dann nehme ich an bist du der Erbe des bisherigen Bewohners?) , die Stadt also auch der Vermieter ist , würde ich mich in diesem Fall doch direkt an die Stadt wenden, ob sie die Möbel (wenigstens zum Teil) übernehmen will, denn dann wird sie die Wohnung ja noch häufiger an Bedürftige weitergeben.

VG h.