Sozialamt und Lebensunterhaltsübernahme

Huhu…

Ist ja schon der Hammer, was die alles von einem wissen wollen.
Manchmal denk ich, es ist Schikane.

Und es plagen Fragen:

Wie lange dauert es, bis ein Antrag bearbeitet ist?
Wie zahlen die? Für den kommenden Monat?
Ab wann rechnen die? Ab dem Tag, an dem man vorstellig wurde?

Was ein Aufwand, manchmal verständlich.

greetz

Huhu…

Ist ja schon der Hammer, was die alles von einem wissen
wollen.
Manchmal denk ich, es ist Schikane.

… dann brauchste dich auch nicht „schikanieren“ lassen.

Also wenn man solche Sachen liest ist man wirklich nahe dran zu denken, daß die Sozialhilfe abgeschafft gehört.

gruss
winkel

Mahlzeit!

Ist ja schon der Hammer, was die alles von einem wissen
wollen.
Manchmal denk ich, es ist Schikane.

Nee, das ist IMHO schon korrekt so.
Oder fragst Du etwa nicht genau nach, wenn jemand Geld von Dir haben will?

Und es plagen Fragen:

Wie lange dauert es, bis ein Antrag bearbeitet ist?

Das hängt von mehreren Faktoren ab.
Was wurde genau beantragt?
Waren alle erforderlichen Unterlagen vorhanden?
Wie „ausgelastet“ ist das Amt?

Der Regelfall ist eigentlich, das Anträge auf Hilfe zum Lebenunterhalt im Schnitt etwa vier bis sechs Wochen in der Bearbeitung dauern. Das kann im Einzelfall auch schonmal bis hoch auf drei Monate gehen.
Solltest Du Dich in einer extremen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, beim Soz.Amt einen Vorschuß zu beantragen. Bei diesem ist explizit zu begründen, warum, wieso und wofür. Wird vom Soz.Amt die Lage als genauso dringend beurteilt, gibt es im Regelfall sofort Bares, dieser Vorschuß wird mit der künftig zu zahlenden Leistung verrechnet und bis zur endgültigen Bewilligung als Darlehen gewährt.

Wie zahlen die? Für den kommenden Monat?

Sofern Hilfe zum Lebensunterhalt bewilligt wird, wird der enthaltene Anteil für die Unterkunft (Miete etc.) direkt an den Vermieter überwiesen. Der Anteil, der als Hilfe geleistet wird, wird in der Regel in Bar monatlich ausgezahlt. In begründeten Einzelfällen wird auch überwiesen. So wird jedenfalls hier in Berlin verfahren, das kann in anderen Bundesländern anders sein.

Ab wann rechnen die? Ab dem Tag, an dem man vorstellig wurde?

Genau erfasst. Der Tag der ersten Beantragung ist der BEginn einer eventuellen Lestungsgewährung. Für vorher gibt´s genau Nix.

Was ein Aufwand, manchmal verständlich.

Wer aus dem großen Topf vom Vater Staat etwas haben will, muß eben begründen, warum und wofür. Der Aufwand ist von daher absolut gerechtfertigt, ansonsten wäre es eine Verschwendung von Staatskohle. Und davon haben wir auch so schon genug.

Gruß vom

Dicken MD.

da…
http://www.sozialhilfeinitiative-schleswig.de/sozi-l…
http://www.s-line.de/homepages/keppler/sozial.htm

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man fragen, nicht dumm labern.

Ich sorg für mich selbst. Krieg das alles nur am Rande mit!

Also : Müll mich nicht mit „klugen“ Ratschägen voll!

-)

war wohl nix … owt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

also willste „dumme“ Ratschläge?

Und wenn man richtig formuliert, kriegt man auch gut formulierte Antworten.

Und wer sagt, daß die Fragen der Sozialhilfeanträge Schikane sind ist entweder Troll, oder sollte auf Sozialhilfe verzichten.

winkel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2 „Gefällt mir“