Sozialamt und Miete

Welche der üblichen Bestandteile eines Mietvertrages werden übernommen (Grundmiete, Betriebskosten, Heizkosten, Wasser/Kanal/Strom)?

Was passiert, wenn man als Erwachsener die Wohnung mit einem Elternteil teilt und die halbe Miete zahlt (s.oben)?

Und wie ist die rechtliche Auslegung der angemessenen Miete? Ich habe gehört, dass man die Differenz zur tatsächlichen Miete aus seinem übrigen Einkommen (Rente) übernehmen darf, ohne das das Sozialamt entwas dagegen unternehmen kann. (Bestimmte Wohngegend wegen psychischem Krankheitsbild.)

Welche der üblichen Bestandteile eines Mietvertrages werden
übernommen (Grundmiete, Betriebskosten, Heizkosten,
Wasser/Kanal/Strom)?

Strom wird selten üblicher Bestandteil sein.
Um welche Art von Sozialleistung soll es sich drehen?

Was passiert, wenn man als Erwachsener die Wohnung mit einem
Elternteil teilt und die halbe Miete zahlt (s.oben)?

Dann hat der Elternteil eben nur halb so hohe Kosten und kann auch nur auf Grundlage dieser irgendwelche Leistungen erhalten.

Und wie ist die rechtliche Auslegung der angemessenen Miete?

s.o.

Ich habe gehört, dass man die Differenz zur tatsächlichen
Miete aus seinem übrigen Einkommen (Rente) übernehmen darf,
ohne das das Sozialamt entwas dagegen unternehmen kann.

Genau. Man dies u.U. lediglich plausibel darstellen können.

Gruß

Hallo

Und wie ist die rechtliche Auslegung der angemessenen Miete?

Das hängt bezüglich der Miethöhe möglicherweise wirklich von der Art der Sozialleistung, aber auf jeden Fall von der jeweiligen Gemeinde ab. Bundesweit wird für eine Einzelperson eine Größe von max. 45 qm als „angemessen“ betrachtet. Bei einer zu zweit bewohnten Wohnung verringert sich das leider, wenn aber nicht beide Bewohner Sozialleistungen beziehen, ist das nicht so einfach zu sagen.

Ich habe gehört, dass man die Differenz zur tatsächlichen Miete aus seinem übrigen Einkommen (Rente) übernehmen darf, ohne das das Sozialamt entwas dagegen unternehmen kann. (Bestimmte Wohngegend wegen psychischem Krankheitsbild.)

Es kann sein, dass dann die Miete auch übernommen werden muss, wenn sie nicht „angemessen“ ist. Sie muss übrigens übernommen werden, wenn kein „angemessener“ Wohnraum in der Gemeinde zu finden ist.

Viele Grüße