Liebe/-r Experte/-in,
Meine Mutter ist Grundsicherungshilfeempfängerin hat im Jahr 2010 kurzfristig 1,5 Jahre Haushalthilfe bekommen. Aus diesem Grund habe ich meiner Mutter gegenüber die Unterhaltspflicht. Im Jahr 2009 habe ich meine Immobilien gekauft. Für diese Wohnung habe ich aus Ausland auf mein Konto einen kurzfristigen Kredit bekommen. Die Rückzahlung von Kredit habe ich in zwei Raten erste im Januar 2011 und zweite im Dezember 2011 zurückbezahlt. Die Ausgabe akzeptiert Sozialamt nur für Jahr 2011, obwohl ich für erste Rate das Geldes während des Jahres 2010 zurückgelegt. Wenn Rücklage im Jahr 2010 berücksichtigt wurde, dann bin ich nicht in der Lage mein Unterhalt zu zahlen.
Ist dass Vorgehensweise von Sozialamt richtig, oder kann ich diese Entscheidung wiedersprechen. Für Ihre Mühe bedanke ich mich
Mit freundlichen Grüßen
Alexander