Hallo,
gibt es eine „Obergrenze“, was ein (15 jähriges) Kind an Vermögen auf dem Sparbuch haben kann, wenn die Mutter zum Sozialamt muss?
Natürlich ohne, dass das Vermögen angetastet wird, denn es gehört ja dem Kind.
Danke
Katrin
Hallo,
gibt es eine „Obergrenze“, was ein (15 jähriges) Kind an Vermögen auf dem Sparbuch haben kann, wenn die Mutter zum Sozialamt muss?
Natürlich ohne, dass das Vermögen angetastet wird, denn es gehört ja dem Kind.
Danke
Katrin
Hallo,
gibt es eine „Obergrenze“, was ein (15 jähriges) Kind an
Vermögen auf dem Sparbuch haben kann, wenn die Mutter zum
Sozialamt muss?
guckst Du http://www.sozialhilfe.org
Natürlich ohne, dass das Vermögen angetastet wird, denn es
gehört ja dem Kind.
Und kann zum Unterhalt des Kindes verwendet werden…
Danke
Katrin
Grüße Almut
…
Natürlich ohne, dass das Vermögen angetastet wird, denn es
gehört ja dem Kind.Und kann zum Unterhalt des Kindes verwendet werden…
Toll ! Das Kind spart alles mögliche und unmögliche, um sich in 3 Jahren mal eine Wohnung ordentlich einzurichten und NICHT der Bank die Zinsen in den Hintern zu schieben und das Sozialamt sagt Nitschewo. Find ich klasse 
Wie sieht der ganze Spaß eigentlich aus, wenn das Kind nun plötzlich etwas erben würde? Würde das Geld etwa auch herangezogen?
Katrin
hallo Katrin,
eine ähnliche Diskussion hatten wir hier schonmal, auch ein Erbe ist verwertbares Vermögen.
Hab Dir noch mal den Thread kopiert, mag nicht nochmal alles schreiben:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Grüße Almut
Hallo Katrin,
Deinen Zeilen entnehme ich, dass das minderjährige Kind Vermögen auf einem Sparbuch besitzt und die Mutter Sozialhilfe bezieht.
Wenn die Konstellation so korrekt geschildert ist, kann das Vermögen des Kindes vom Sozialamt nicht angetastet werden. Es muss auch nicht gegenüber dem Sozialamt angegeben werden noch muss es zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Mutter verwendet oder gar aufgebraucht werden.
Die Praxis der Sozialämter sieht häufig anders aus: Oftmals wird in solchen Fällen der Mutter die Sozialhilfe gekürzt oder die Zahlung ganz eingestellt. Ein solches Verhalten wäre jedoch rechtswidrig.
Liebe Grüsse
Holger von oben
Hallo Katrin,
hab noch mal gründlich gegooglet und folgender Urteil gefunden.
http://www.also-zentrum.de/berat/info/verm_kinder.htm
Dann gehe ich aber davon aus, dass nur für die Mutter die Sozialhilfe beantragt wird, nicht für das Kind.
Grüße Almut
Hallo Holger von oben,
wo steht das…? Bekommt nicht das Kind auch Sozialhilfe in Gemeinschaft mit der Mutter?!
Gruß, Enrico
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wo steht das…? Bekommt nicht das Kind auch Sozialhilfe in
Gemeinschaft mit der Mutter?!Gruß, Enrico
Hallo Enrico,
wenn das Kind ein Vermögen hat, das über der Freigrenze liegt, muss dieser Betrag zum Unterhalt aufgebraucht werden.
Gruß
HaWeThie
Hallo HaWeThie,
das weiß ich doch auch …Mir ging es nur darum, daß es eben drauf ankommt, ob das Kind auch Sozialhilfe bekommt oder nicht; diese Frage ist m.E. nicht hinreichend geklärt und darum ist eine genaue Antwort schwierig.
Deine Meinung deckt sich im übrigen zu 100% mit meinem Kenntnisstand.
Gruß, Enrico
0
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Vielen Dank an die Antwortenden OwT
Vielen Dank an die Antwortenden
nun das geht wie immer:
WER hat , dem wird genommen
WER nichts hat dem wird gegeben…
also habe lieber nichts und sorg dafür durch stete untätigkeit und blödheit, das du NIE was hast, dann bekommst du umso mehr.
zum schluss kann niemand mehr lesen, schreiben rechnen und siecht vor sich hin und verseucht die anderen wenigen:frowning:
(die WOLLEN)
gruss dirk