Sozialamt verweigert umzug

Vor einiger Zeit habe ich einen Antrag für mein Umzug gestellt.
Gründe dafür waren das die Wohung kein bisschen gedämmt ist d.h. im Winter maximal 12-17 Grad in der Wohnung und im sommer Saunatemperaturen.
Sehr alte Stromschlag bekommen habe (der zum Glück nur sehr leicht war)
Asbesthaltige Nachtspeicheröfen.
Dem Sozialamt war es egal und hat abgelehnt. Nun habe ich selber eine Kündigung geschrieben und ziehe in einer Woche aus. Jetzt stellt sich das Amt immer noch quer und will die Miete nicht bezahlen.
Sie meinte das mit der Wohnung alles ok ist und ich keinen Grund habe.
Soll ich denn etwas erfrieren oder vom Asbest krank werden?
Wie kann ich dagegen vorgehen??
Schließlich ist der Umzug berechtigt!?!

Hallo,
wo soll ich beim Antworten nur anfangen.

Ich würde das Gespräch mit den Sachbearbeiter suchen.

Das mit der eigenen Kündigung ist auch nicht geschickt gewesen. Und nun auch 1 Woche vor umzug weiteres zu klären ist auch sehr spät. Vielleicht kannst die Kündigung wieder zurück nehmen und dann doch in zusammenarbeit mit dem AMt was suchen/klären.

Ob der Umzug berechtigt ist kann ich nicht beurteilen und du bist auch nicht objetiv. Hier hätteste du das Amt auffordern sollen dies zu überprüfen. Eventuell noch das Gesundheits/Umweltamt hinzu zu ziehen.

Wenn du nun umziehst kann es sein das das Amt nur die Miete bis zur Mietgrenze übernimmt und den Rest musste selber aufbringen. Auch werden sie sich nicht an den Umzugkosten beteiligen.

Also auf zum Amt und reden reden reden.

Hi,

also erstmal ist das ja echt blöd.
Zweitens würde ich unter diesen Bedingungen in der Wohnung dem Vermieter einen Brief schreiben, eine Frist zur Beseitigung der Mängel stellen und dann auch gleichzeitig eine Mietminderung ankündigen, wenn sich nichts ändert.
Alles mit Datumsnennung, am besten per Einschreiben.
Jetzt mal unabhängig vom Amt, so kann man nicht wohnen.
Frist auch realistisch setzen. Zur Mietminderung hat man das Recht, also nutzen.

Ansonsen mal hier schauen:
http://www.sozialleistungen.info/foren/wohnung-und-m…

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php…

Leider kann ich keinen weiteren Rat geben, außer sich vielleicht schlau zu lesen und etliche Foren zu durchkämmen. Meistens findet man nach kurzer Zeit eine Antwort.

Drück die Daumen, Gruß Sina

Hallo Sina,
Danke für deine schnelle Antwort.
Den Vermieter habe ich schon öfters darauf hingewiesen das er die Dinge erledigen musst. Leider ist nichts passiert!
Er ist immer ziehmlich lang im Urlaub, versteht kaum deutsch und ist Rentner. Also ob er es bezahlen kan habe ich keine Ahnung. Außerdem kommt dann ja dazu dass es unzumutbar ist, auf einer so genannten Baustelle zu wohnen wenn er die ganzen Dinge macht. Das dauert ja dann auch noch.
Hätte ich denn eventuell vor dem Sozialgericht eine Chance?? Wenigstens 60 %???

Viele Grüße

Hi,

aber darum geht es nicht.
Du hast eine eingeschränkte Lebensweise durch die Wohnung, die Dir nicht gehört.

Also muss der Vermieter dafür aufkommen. Schreiben per Einschreben - Frist von 4 Wochen zur Beseitigung von Mängeln setzen - Mietminderung nach 2 weiteren Wochen.

Wenn das Amt sich querstellt, verzichte doch nicht auf Deinen Anspruch. Verstehste?

Grüßle

Hi,

naja ende nächste Woche ziehe ich ja eh aus. Und der neue NAchmieter hier in meine Wohnung ein. Der findet jetzt so schnell keine neue Wohung. Ach mann ist alles irgendwie verzwickt. Ich versuche jetzt ne Vollzeitstelle irgendwo zu finden damit ich vom Amt weg bin!

Wie siehts eigendlich aus. heute Nacht ist mir die Idee gekommen, wenn ich jetzt sagen wir mal ne Vollzeitstelle (Leihfirma) annehme und die mich nach sagen wir mal 2 Wochen wieder kündigen,bekomme ich dann die teurere Wohung (die ja in Ermessen liegt) bezahlt oder immer noch das gleiche wie jetzt???

Grüßle

Hi,

aber bei der nächsten Wohnung würde ich mir solche Zustände nicht mehr bieten lassen.

Also wenn man vom Amt weg ist, kann man machen was man will, logisch.
Wenn Sie dann in eine Wohnung ziehen die mehr kostet als das Amt zahlt, müssen Sie den Rest aus eigener Tasche zahlen.

Gruß Sina

Hi,

ne nee die Wohung ist ok :smile: außer die Fenster die er nächstes Jahr macht :smile:

Ja aber wie gesagt liege noch im bereich den die bezahlen sie bezahlen ja glaub 297 euro kalt für ne Einzelperson. Und meine ist nur 260 Kalt!

Grüßle Viviane

Hallo, wenn die neue Miete angemessen ist, dürfen sie umziehen wohin sie wollen. Die Angemessenheit ist von Kommune zu Kommune verschieden geregelt. Hoffe geholfen zu haben. N. Richter