bevor ich einen Anwalt konsultieren werde wollte ich mal eure Meinung zu diesem Thema höhren.
Ich war nach 8 Jahren Bundeswehr, einer Umschulung und ¾ Jahr nicht berechtigt Arbeitslosengeld für die 3 Monate die ich zur Überbrückung bis zum neuen Job hatte. Sodass ich zum Sozialamt gehen 12 Wochen warten und Ärgerrei bis dann das erste Geld mal überwiesen wurde musste.
Die letzte Überweisung wurde dann am 01.12.09 getätigt. Das Sozialamt meinte dann 1 Tag vor Weihnachten, weil ich ja wieder Arbeit habe bräuchte ich für Januar keine Leitungen zu Erwarten. Das Problem ist aber wie soll ich 60 Tage mit der wirklich kleinen Sozialhilfe überbrücken??? Der total Überforderte „Sacharbeiter“ bot mir ein Überbrückungsgeld an, was ich dann wieder zurück Zahlen sollte. Ein Freund der schon Jahrelang Arbeitslosengeld und Sozialhilfe kassierte hatte ein Ähnliches Problem musste diesen Betrag aber nicht zurückbezahlen.
Gibt es hier etwa eine Willkür? Muss ich das zurückbezahlen? Gibt es einen weg das zu Umgehen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.