Sozialamt will Geld zurück

bevor ich einen Anwalt konsultieren werde wollte ich mal eure Meinung zu diesem Thema höhren.
Ich war nach 8 Jahren Bundeswehr, einer Umschulung und ¾ Jahr nicht berechtigt Arbeitslosengeld für die 3 Monate die ich zur Überbrückung bis zum neuen Job hatte. Sodass ich zum Sozialamt gehen 12 Wochen warten und Ärgerrei bis dann das erste Geld mal überwiesen wurde musste.
Die letzte Überweisung wurde dann am 01.12.09 getätigt. Das Sozialamt meinte dann 1 Tag vor Weihnachten, weil ich ja wieder Arbeit habe bräuchte ich für Januar keine Leitungen zu Erwarten. Das Problem ist aber wie soll ich 60 Tage mit der wirklich kleinen Sozialhilfe überbrücken??? Der total Überforderte „Sacharbeiter“ bot mir ein Überbrückungsgeld an, was ich dann wieder zurück Zahlen sollte. Ein Freund der schon Jahrelang Arbeitslosengeld und Sozialhilfe kassierte hatte ein Ähnliches Problem musste diesen Betrag aber nicht zurückbezahlen.
Gibt es hier etwa eine Willkür? Muss ich das zurückbezahlen? Gibt es einen weg das zu Umgehen?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Hallo,

also ich kann nur aus meiner erfahrung sprechen und schilder dir meinen Vorschlag mal…

anwalt würde ich nicht einschalten wenn Du keinen Rechtschutzversicherung hast…kommt teuer…

normaler weisse ist es so das wenn man arbeitet das gehalt angerechnet wird kommt halt drauf an wie hoch es ist z.b wenn du sagen wir mal 1300 netto verdienen würdest dann hättest du wahrscheinlich keinen anspruch mehr…kommt immer auf das sozialamt an…ich weiß ja nicht welches für Dich zuständig ist…wenn es allerdings ca. 700 euro netto sein sollte dann würde ich auf die barikaden gehen und die vom sozialamt mal fragen wie du die nächsten tage überleben sollst…es gibt allerdings für jeden sachbearbeiter einen vorgesetzten falls der mit sich nicht reden lässt erkundige Dich mach einen Termin mit dem chef aus und sage es Deinem Sachbearbeiter/in auch das du dann diesen schritt machen wirst…ich weiß nur das es so bei mir war das mein netto gehalt und alle anderen einkünfte angerechnet werden auch kindergeld und erbschaft z.b. dieses überbrückungsgeld musst du meines erachtens zurück zahlen weil das in ihren augen so eine art Darlehen ist und das muss man zurück zahlen Dein freund er Alg und sozialhilfe bezieht muss das allerding auch machen weil das Amt schenkt Dir keine Geld…auch wenn er es im Moment nicht machen muss später muss er wenn sich sein finanzielle situation sich mal ändern sollte… das ich alles was ich dazu sagen kann und ich hoffe ich habe Dir damit etwas geholfen

lg Di Capo