Sozialamt will wahrsch. Geld von mir? (lang)

Hi torben,

ruf bei ProFamilia an, die Beraten umsonst. Es gibt auch im www bei Pro Familia eine anonyme Email-Beratung. Einfach anmelden, Frage hinschicken und auf antwort warten…

http://profamilia-online.de

Viel Glück Zauberm@us

Hallo, Hawethie!

Ich empfehle da grundsätzlich, eine Beratungsstelle
aufzusuchen - das geht schneller und Fragen werden sofort
beantwortet.

Wo finde ich denn eine Beratungsstelle für sowas? Und was
kostet denn das denn so?

Schau mal im Netz nach dem Stichwort „Düsseldorfer Tabelle“

Wann verdiene ich denn genug? Eigentlich finde ich nämlich
nicht das ich genug verdiene. Woher weiß ich das denn?

Hallo Zaubermaus,

hier hat, wenn ich die Anfnagsfrage richtig verstanden habe, schon Arbeitslosigkeit vorgelegen. Daher kann kein Unterhalt wegen einer durch Mutterschutz entstandenen vorübergehenden und aus diesem Grund unterbrochenen Erwerbsunfähigkeit erlangt werden. Im Gegenteil, würde die Arbeitslosigkeit durch die Schwangerschaft begründet worden sein, müsste die junge Mutter den Arbeitgeber verklagen. Aber, sie ist schon arbeitslos und hat offenbar auch schon bisher staatliche Hilfen benötigt. Da ist dann - mit Ausnahme des späteren Unterhalts für das Kind - kein Anlass, dass das Einkommen sich erhöht.

Gruss Günter

vorsicht! Ich bin gerade in einer ähnlichen Situation.
Der Vater ist auch gegenüber der Mutter unterhaltspflichtig,
wenn diese berufstätig war und wegen dem Kind vorrübergehend
(3 Jahre) Ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. die Höhe des
Mutter-Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen, welches die
Mutter in ihrer Berufstätigkeit hatte…
Im vorliegendem Fall bezieht die Mutter ja schon jetzt
Sozialhilfe, da weiß ich nícht genau wie die Regelung ist.

Gruss Zauberm@us

Ich vermute, dass das Sozialamt später den „Mehrbedarf“ für den Säugling kassieren will. Wenn aber der Vater zahlt, wird der Mehrbedarf der Mutter als Einkommen angerechnet und dieser Mehrbedarf ist dann wohl NUll, so dass keine Forderung ergeht. Wenn natürlich kein Unterhalt gezahlt wird und das Sozialamt müsste deshalb mehr zahlen, das Jugendamt müsste mit Hilfen eintreten, kann dieses Geld vom Vater geholt werden.

Gruss Günter

Hallo,
ich habe jetzt die ganzen anderen Antworten nicht gelesen, aber ich will trotzdem mal meinen Senf dazugeben, da ich mich mit dem Thema ziemlich gut auskenne.
Also, zunächst mal würde ich gar nichts zahlen, sondern erstmal abwarten, bis das Sozialamt dich anschreibt. Das wird normalerweise erst nach der Geburt des Kindes sein. Ich habe noch nie gehört, dass ein nichtehelicher Vater schon vor der Geburt des Kindes „zur Kasse gebeten“ wird. Denn, wie du schon selbst gesagt hast, könnte es ja sein, dass du gar nicht der Vater bist. Einen Vaterschaftstest würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall verlangen, auch wenn der nicht ganz billig ist, aber falls du nicht der Vater bist, sparst du das Geld dicke wieder ein. Stell dir vor, du zahlst 18 Jahre für ein Kind, das nicht von dir ist…
Deine Freundin wird die gesamte Babyausstattung vom Sozialamt bekommen, darauf hat sie Anspruch. Lass dir von ihr nichts anderes erzählen! Vielleicht will sie doppelt abkassieren.
Falls du der Vater des Kindes bist, bist du gem. BGB zwar verpflichtet, auch schon vor der Geburt für die Mutter Unterhalt zu zahlen, aber das wird sich das Sozialamt - wenn überhaupt - später von dir wieder holen.
Und was die Unterhaltshöhe betrifft: Es wird auch vom Sozialamt ausgerechnet, ob und wieviel Unterhalt du bezahlen kannst. Und Schulden, die du vorher schon hattest, müssen berücksichtigt werden! Also mach dich nicht verrückt und warte erst mal ab. Wenn du noch weitere Fragen dazu hast, kannst du mich auch gerne anmailen.

Gruß
Nelly