Sozialamt will wahrsch. Geld von mir? (lang)

Hallo, liebe Experten!

Ich möchte heute mal die gelegenheit nutzen und Ihnen ein paar Fragen stellen. Vielleicht kann ja jemand von Ihnen mir hgelfen. Normalerweise lese ich hier ja immer nur. Aber heute muß ich mich doch mal anmelde. Ich bin nämlich ganz schön fertig. Eigentlich bin ich schon fast verzweifelt.

Im letzten Sommer hatte ich mit einer langen Bekannten von mir eine kurze aber explosiwe intensivere Beziehung. Leider hat sich daraus keine Richtige Beziehung entwickelt. Wir verstehen uns zwar so eigentlich noch ganz gut, aber da ist eben nicht mehr als verstehen übrig. Wir haben uns dann auch sehr lange nicht mehr geshen.

Dieses Wochenende hat sich jetzt diese Bekannte wieder bei mir gemeldet. Sie hat mir gesagt, das sie schwanger ist und zwar schon fast im 6. Monat. Und sie sagt, das ich der Vater sein soll. Das könnte ja teoretisch von der Zeit her auch hinkommen. Nagut, ist eben nicht zu ändern. Irgendwie finde ich das ja auch ganz schön.

Gleichzeitg hat sie mir aber gesagt, das ich jetzt für sie Unterhalt zahlen soll. Und sie braucht ja auch einen Haufen Sachen für das Kind, wie zum Beispiel ein Bett oder Anziehsachen oder einen Kinderwagen und was man sonst so alles noch braucht. Sie hat da eine ganz lange Liste. Nun sagte sie, das sie, weil sie so wenig Geld hat und Arbeitslos ist, war sie beim Sozialamt. Da hat sie Unterstützung beantragt. Und sie hat auch Beantragt, das die Ihr was bezahlen für die Sachen, die sie jetzt alle so braucht. Als erstes aber hat das Sozialamt wohl gefragt, wer ich bin. Also ich meine, die wollten Wissen, wer der Vater ist.

Und die haben ihr auch gesagt, das die jetzt zuerst mal bei mir nachfragen, was ich verdiene. Und dann wollen sie bei mir Schauen, was da denn zu holen ist. Und wenn da was zu holen ist, dann wollen sie, das ich an das Sozialamt jeden Monat das bezahle, was das Sozialamt dann an sie weiterzahlt.

Das verstehe ich nicht. Deswegen brauche ich jetzt ihren Rat.

Stimmt das denn so alles? Dürfen die tatsächlich von mir jetzt Geld verlangen? Ich dachte immer, ich muß Unterhalt für das Kind zahlen. Das will ich ja auch machen. Wenn es wirklich mein Kind ist. Aber jetzt bevor das Kind da ist, weiß ich doch noch gar nicht, ob das wirklich mein Kind ist. Ich sage ja, wenn das mein Kind ist, dann werde ich natürlich meinen Unterhaltpflichten bezahlen. Aber warum soll ich denn Unterhalt für Sie bezahlen? Und vor allem, warum soll ich denn jetzt schon bezahlen? Ich weiß ja garnicht ob es wirklich mein Kind ist. Und wenn dann sich rausstellt, das es gar nicht mein Kind ist, dann brauch ich doch auch nicht zu bezahlen, oder?

Es ist ja nicht so, das ich sehr schlecht verdiene. Ich kriege jeden Monat so ungefähr 2700 Mark netto. Aber davon geht ja auch noch jede Menge weg. Ich muß ja schon wegen Miete jeden Monat knapp 750 Mark bezahlen. Und dann muß ich auch noch Jeden Monat einmal 540 Mark für einen Kredit von mein Auto und nochmal 110 Mark für einen anderen Kredit und auch noch für meine Waschmadschine jeden Monat 100 Mark bezahlen. Und Strom sind im Monat auch 75 Mark und dann noch Telefon insgesamt 100 Mark. Und mein Dispo steht schon bei minus 8000 Mark jeden Monatsende.

Von meinen 2700 habe ich immer also grade mal knapp 1000 Mark übrig. Und davon muß ich was essen und tanken und Dispozinsen bezahlen. Ist ja alles nicht billig. Wo soll ich denn dann jetzt noch Unterhalt für sie hernehmen? Blöderweise weiß sie ganz gut über meine Finanzen Bescheid. Sie hat gesagt, das Sozialamt gesagt hat, das meine Schulden nicht Vorrang haben. Sozialamt soll gesagt haben, das ich erstmal für Sie zahlen muß und wenn dann nichts mehr für meine Schulden da ist, dann muß ich zu einer Schuldenberatung gehen. Und Außerdem brauche ich ja in einer Großstatd wie Berlin kein Auto, weil es ja Bus und Bahn gibt. Dann soll ich mein Auto eben verkaufen.

Kann das sein? Ich finde das aber ganz schön hart. Sie hat mir am Wochenende einen ganz schön harten Schock verpasst. Erst das mit dem Kind und dann noch das mit dem Geld. Mir ist das alles irgendwie nicht ganz klar. Sie sagt, das ihr das schon leid tut, aber sie muß ja vom Soziaölamt Geld kriegen, weil sie ja arbeitslos ist und kein Geld hat. Und sie kann nichts dafür, das Das Sozialamt jetzt bei mir das Geld sich zurückholt.

Können die beim Sozialamt mir wirklich das Geld so einfach wegnehmen? Ich werde mich freuen, wenn Sie mir da jetzt weiterhelfen können. Was soll ich denn jetzt machen? Muß ich überhaupt schon jetzt bezahlen, wo ich doch noch garnicht weiß, ob das dann mein Kind ist? Mein Kumpel hat gesagt, ich muß erst zahlen, wenn ein Test gemacht wurde. Bei dem war das auch so. Vorher sagt er soll ich garnicht bezahlen. Aber sie hat doch gesagt, das Sozialamt hat was ganz anderes gesagt. Die müssen es doch aber wissen, oder? Und wenn ich bezahlen muß wieviel muß ich denn dann bezahlen? Sie kriegt ja jetzt schon vom Sozialamt jeden Monat Ungefähr 600 Mark. Und ihre Miete bezahlen die auch. Insgesamt kriegt sie fast 1000 Mark. Und wenn sie Recht hat, dann nehmen die sich die 1000 Mark von mir. Und dann hab ich garnichts mehr. Weil ich ja meine Miete auch bezahlen muß und meine Schulden. Das können die doch nicht machen, oder? Und woher soll ich denn das Geld nehmen für einen Kinderwagen? Muß ich da jetzt wirklich mein Auto verkaufen? Wie soll das denn gehen? Die Bank hat doch den Brief dazu. Müssen die mir den dann wiedergeben?

Ich Bitte Sie ganz herzlich, mir ein bischen Licht in meinen Kopf zu bringen. Ich weiß nämlich jetzt gar nicht mehr weiter.

Dankeschön und viele Grüße

Torben Sowan

Erst mal ruhig werden

Hallo, liebe Experten!

Hallo Herr Sowan,

Ich möchte heute mal die gelegenheit nutzen und Ihnen ein paar
Fragen stellen. Vielleicht kann ja jemand von Ihnen mir
hgelfen.

Ich bin zwar kein Experte für Sozialrecht, aber etwas ist mir aus meiner Ausbildung noch bekannt - schaun mer mal.
(Die richtigen Experten werden sich wohl noch melden)

Normalerweise lese ich hier ja immer nur. Aber heute
muß ich mich doch mal anmelde. Ich bin nämlich ganz schön
fertig. Eigentlich bin ich schon fast verzweifelt.

Dazu besteht kein Grund.

Dieses Wochenende hat sich jetzt diese Bekannte wieder bei mir
gemeldet. Sie hat mir gesagt, das sie schwanger ist und zwar
schon fast im 6. Monat. Und sie sagt, das ich der Vater sein
soll. Das könnte ja teoretisch von der Zeit her auch
hinkommen. Nagut, ist eben nicht zu ändern. Irgendwie finde
ich das ja auch ganz schön.

Das ist doch schon mal etwas.

Gleichzeitg hat sie mir aber gesagt, das ich jetzt für sie
Unterhalt zahlen soll. Und sie braucht ja auch einen Haufen
Sachen für das Kind, wie zum Beispiel ein Bett oder
Anziehsachen oder einen Kinderwagen und was man sonst so alles
noch braucht. Sie hat da eine ganz lange Liste. Nun sagte sie,
das sie, weil sie so wenig Geld hat und Arbeitslos ist, war
sie beim Sozialamt. Da hat sie Unterstützung beantragt. Und
sie hat auch Beantragt, das die Ihr was bezahlen für die
Sachen, die sie jetzt alle so braucht.

Das ist das gute Recht der Frau. Das sozialamt wird die Ansprüche prüfen und dann zahlen.

Als erstes aber hat das
Sozialamt wohl gefragt, wer ich bin. Also ich meine, die
wollten Wissen, wer der Vater ist.

Da wird sich auch das Jugendamt noch für interessieren.

Und die haben ihr auch gesagt, das die jetzt zuerst mal bei
mir nachfragen, was ich verdiene. Und dann wollen sie bei mir
Schauen, was da denn zu holen ist. Und wenn da was zu holen
ist, dann wollen sie, das ich an das Sozialamt jeden Monat das
bezahle, was das Sozialamt dann an sie weiterzahlt.

Das nennt sich „Überleitung von Ansprüchen“.
Zuerst einmal sind Sie gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig.
Das haben Sie ja auch gesehen und akzeptiert; herzlichen Glückwunsch (nicht ironisch) dazu - das machen nicht viele.

Das Sozialamt wird sich an Sie wenden. Bitte beantworten Sie alle Fragen gewissenhaft und richtig.
Die Frage nach der Vaterschaft würde ich offen lassen, evtl. einen Vaterschaftstest nach der Geburt zumindest offenhalten.

Während des Mutterschutzes müssen Sie auch für deren Unterhalt aufkommen, danach ist der Mutter eine Arbeit im Rahmen zuzumuten.

Nun wird jedoch vom Einkommen einiges abgezogen, bevor Sie zum Unterhalt herangezogen werden. Es ist nicht so, dass man Ihnen alles wegnimmt - ihnen bleibt noch ein „genügender“ Selbstbehalt.

Das Einfachste ist, sobald das Schreiben vom SA da ist, einömal dorthin zu gehen und die Sachbearbeiter zu befragen. Vielleicht kann auch eine örtliche Beratungsstelle (Caritas oder so) Auskunft geben.

Keine Angst - verhungern wird hier keiner - allerdings müssen Sie damit rechnen, weniger zur Verfügung zu haben.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

selbst wenn dann Deine EX ein Kind erwartet, hast Du natürlich an sie keinen Unterhalt zu leisten. Über Dein Kind wird es wohl keine Diskussion geben. Und da steht bei mir schon die Frage, wenn Du der Vatewr bist, weshalb setzt ihr euch nicht zusammen und bespricht, was deine Freundin als Grundanschaffung benötigt. Und zwar ohne Sozialamt.

Sollte das Jugendamt an Dich herantreten, erkläre dem Jugendamt, dass Du nicht zu dem personenkreis gehörst, der Unterhalt in einem solchen Fall zahlen muss und Du selbstverständlich den Unterhaltszahlungen im Rahmen des Gesetzes bzw. im rahmen Deiner persönlichen Möglichkeiten nachkommen wirst. Unterhalt für Deine EX-Freundin ablehnen.

Dieses Wochenende hat sich jetzt diese Bekannte wieder bei mir
gemeldet. Sie hat mir gesagt, das sie schwanger ist und zwar
schon fast im 6. Monat.

Hallo, wenns ums geld geht, da da , weshalb meldet sich Deine Freundin erst im 6. Monat ? Kommt mir etwas spanisch vor, wenn sie gleichzeitig mit angeblichen Forderungen kommt, die ihr nicht einmal ein Neuling auf dem Sozialamt so erklärt haben kann.

Und sie sagt, das ich der Vater sein

soll. Das könnte ja teoretisch von der Zeit her auch
hinkommen. Nagut, ist eben nicht zu ändern. Irgendwie finde
ich das ja auch ganz schön.

Gleichzeitg hat sie mir aber gesagt, das ich jetzt für sie
Unterhalt zahlen soll.

Auf keinen Fall Unterhalt, wo wohnt sie jetzt, bei wem hat sie bis jetzt gewohnt ?

Und sie braucht ja auch einen Haufen

Sachen für das Kind, wie zum Beispiel ein Bett oder
Anziehsachen oder einen Kinderwagen und was man sonst so alles
noch braucht. Sie hat da eine ganz lange Liste.

Was das Kind benötigt und die Mutter für das Kind - für das Kind - sollte klar sein.

Nun sagte sie,

das sie, weil sie so wenig Geld hat und Arbeitslos ist, war
sie beim Sozialamt. Da hat sie Unterstützung beantragt. Und
sie hat auch Beantragt, das die Ihr was bezahlen für die
Sachen, die sie jetzt alle so braucht. Als erstes aber hat das
Sozialamt wohl gefragt, wer ich bin. Also ich meine, die
wollten Wissen, wer der Vater ist.

Ja, wollen die wissen und zwar deshalb, weil dann, wenn Du den Kinder-Unterhalt nicht zahlst, Deinen Freundin für das Amt Dich zu verklagen hat.

Und die haben ihr auch gesagt, das die jetzt zuerst mal bei
mir nachfragen, was ich verdiene. Und dann wollen sie bei mir
Schauen, was da denn zu holen ist. Und wenn da was zu holen
ist, dann wollen sie, das ich an das Sozialamt jeden Monat das
bezahle, was das Sozialamt dann an sie weiterzahlt.

Nein, wer will so etwas ? Auskunft verweigern. HInweisen vor der Geburt, dass keinerlei Anspruch auf normalen Unterhalt besteht, unterhaltspflichtig nach der Rehctslage anführen. (KInder -Eltern oder Eltern-Kinder)

Stimmt das denn so alles? Dürfen die tatsächlich von mir jetzt
Geld verlangen?

Nein, Du hast Kinderunterhalt zu zahlen und das Sozialamt kann Dich an der Erstausstattung für das Kind beteiligen. Da solltet ihr - oder Du - dies einfachs chenkne. Geld - nein - auf keinen Fall.

Ich dachte immer, ich muß Unterhalt für das

Kind zahlen. Das will ich ja auch machen. Wenn es wirklich
mein Kind ist. Aber jetzt bevor das Kind da ist, weiß ich doch
noch gar nicht, ob das wirklich mein Kind ist.

richtig eingeschätzt, und das Sozialamt wird es auch nicht anders sehen. Es muss niemand zahlen, bei dem nicht feststeht, ob er zahlen muss.

Ich sage ja,

wenn das mein Kind ist, dann werde ich natürlich meinen
Unterhaltpflichten bezahlen. Aber warum soll ich denn
Unterhalt für Sie bezahlen? Und vor allem, warum soll ich denn
jetzt schon bezahlen? Ich weiß ja garnicht ob es wirklich mein
Kind ist. Und wenn dann sich rausstellt, das es gar nicht mein
Kind ist, dann brauch ich doch auch nicht zu bezahlen, oder?

Also, wenn sie Dich als Vater angibt und Du ja sagst, dann haste irgendwann Probleme. Wenn Du nein sagst zwar auch, aber da ist nun mal die Frage zu klären, wo war Deine Freundin in der letzten Zeit vor dem Geld-Findungs-Such-Termin ? Du sagst es könnte sein, aber ich habe das Gefühl, Du fragst auch" kann ich es sein ?".

Sie hat gesagt, das

Sozialamt gesagt hat, das meine Schulden nicht Vorrang haben.
Sozialamt soll gesagt haben, das ich erstmal für Sie zahlen
muß und wenn dann nichts mehr für meine Schulden da ist, dann
muß ich zu einer Schuldenberatung gehen. Und Außerdem brauche
ich ja in einer Großstatd wie Berlin kein Auto, weil es ja Bus
und Bahn gibt. Dann soll ich mein Auto eben verkaufen.

Ich habe das Gefühl, dass da was nicht stimmen könnte.

Kann das sein? Ich finde das aber ganz schön hart. Sie hat mir
am Wochenende einen ganz schön harten Schock verpasst. Erst
das mit dem Kind und dann noch das mit dem Geld. Mir ist das
alles irgendwie nicht ganz klar. Sie sagt, das ihr das schon
leid tut, aber sie muß ja vom Soziaölamt Geld kriegen, weil
sie ja arbeitslos ist und kein Geld hat. Und sie kann nichts
dafür, das Das Sozialamt jetzt bei mir das Geld sich
zurückholt.

Gruss Günter

Hallo,

da die Freundin arbeitslos ist, ist sie krankenversichert. Die Kosten der Entbindung übernimmt somit das Krankenhaus. Eine Unterhaltsverpflichtung bei nichtehelichen Personen entfällt, wenn der unterhaltspflichtige Teil selbst durch Unterhaltsleistungen in persönliche Schwierigkeiten kommt und letztlich durch seine Unterhaltszahlung weniger zur Verfügung hätte als die Person, die den Unterhalt erhält.

Übrigens keineswegs bevor Klarheit besteht eine spätere Vaterschaft anerkennen, auch jetzt vor der Geburt keine Auskünfte erteilen mit dem Hinweis, dass Deine Vaterschaft nicht feststeht.

Gruss Günter

Hallo, HW :smile:

Ich hab an Deinem Posting was nicht so recht verstanden. Vielleicht kannst Du mich ja auch aufklären :smile:

Das Sozialamt wird sich an Sie wenden. Bitte beantworten Sie
alle Fragen gewissenhaft und richtig.
Die Frage nach der Vaterschaft würde ich offen lassen, evtl.
einen Vaterschaftstest nach der Geburt zumindest offenhalten.

Den obigen Abschnitt verstehe ich zwar dem Grund nach, aber irgendwo hab ich da ´ne Lücke. Warum sollte er alle Fragen beantworten, wenn die Vaterschaft noch nciht feststeht? Ich dachte immer, wenn die Vaterschaft nicht festgestellt ist, dann gibt es eigentlich doch noch keine Rechtliche Grundlage für die Fragen nach den Einkommensverhältnissen?

Kläre mich doch mal auf, wo ist hier meine Lücke? Ich freue mich ja immer, wenn ich was dazu lernen kann :smile:

Greetings and

So long.

Der Dicke MD.

Hallo Herr Hawethie!

Zuerst mal möchte ich mich bedanken für Ihre Antwort. Weil ich jetzt eine ganze Menge Antworten gekriegt habe, bin ich schon ein bischen beruhigter als gestern.

Wenn es nicht zuviele Mühe macht, möchte ich aber auch nochmal was nachfragen.

Sie haben geschrieben, das Sozialamt die Ansprüche von der Mutter prüfen will und dann zahlen wird. Heißt das die jetzt nicht erst kucken was ich habe? Weil ich sie ja so verstanden habe, das sie Geld von mir kriegt. Also ich soll erst an Sozialamt zahlen und die werden das dann ihr geben. Stimmt das so also nicht?

Warum interessiert sich das Jugendamt auch für mich? Was haben die denn jetzt mit mir zu tun? Muß ich an die auch noch was zahlen?

Ich habe ein paar Antworten so verstanden, das ich mit dem Amt erstmal nicht über mein Geld reden brauch. Stimmt das nicht? Muß ich denen sagen was ich an Geld habe auch wenn ich noch nicht sicher bin ob ich der Vater bin? Wenn die dann einen Test machen dann muß ich den ja bezahlen oder?

Wie ist das denn dann wenn sich dann beweist ich bin der Vater? Können die dann hinterher von mir noch Geld haben wollen für die ganze Zeit?

Müssen die denn nicht erstmal kucken das ich auch Schulden hab und die bezahlen muß? Werden die Schulden denn nicht aufgerechnet?

Ich freue mich, wenn Sie mir nochmal ein bischen Zeit geben können und nochmal antworten würden.Ich habe noch ganz schön viele Fragen.

Deswegen nochmal ganz großes Dankeschön für Sie.

Freundliche Grüße

Torben Sowan

Hallo, Herr Günterw!

Auch bei ihnen will ich mich erst bedanken.

selbst wenn dann Deine EX ein Kind erwartet, hast Du natürlich
an sie keinen Unterhalt zu leisten. Über Dein Kind wird es
wohl keine Diskussion geben.

Das verstehe ich nicht. Viele Antworten haben mir gesagt ich muß auch für die Mutter zahlen. Stimmt das nicht? Ich will ja nicht diskutieren über das Kind. Aber ich will dann doch wissen, ob das wirklich meins ist.

Und da steht bei mir schon die
Frage, wenn Du der Vatewr bist, weshalb setzt ihr euch nicht
zusammen und bespricht, was deine Freundin als
Grundanschaffung benötigt. Und zwar ohne Sozialamt.

Naja, ich habe ja versucht mit ihr zu reden am Wochenende. Aber das war komisch. Ich habe sie ja seit Sommer nicht mehr gesehen. Und das kam schon sehr plötzlich, sie war ja schon beim Sozialamt und da haben die gesagt sie braucht mit mir nicht zu reden. Das macht das Sozialamt selber. Sie sagt das sie mir nur vorher bescheidsagen wollte damit die mich nicht so überfallen.

Sollte das Jugendamt an Dich herantreten, erkläre dem
Jugendamt, dass Du nicht zu dem personenkreis gehörst, der
Unterhalt in einem solchen Fall zahlen muss und Du
selbstverständlich den Unterhaltszahlungen im Rahmen des
Gesetzes bzw. im rahmen Deiner persönlichen Möglichkeiten
nachkommen wirst. Unterhalt für Deine EX-Freundin ablehnen.

Schon wieder das Jugendamt. Können Sie mir denn mal bitte sagen, was die mit mir zu tun haben? Weil bis jetzt hat sie doch immer nur gesagt sie war beim Sozialamt. Ist das das gleiche? An wen soll ich denn noch alles zahlen? Ich weiß ich zahle dann an das Kind, dann noch an die Mutter und an das Sozialamt. Und dann noch an das Jugendamt? Ich sehe da wohl nicht durch aber wer kriegt denn nun alles was von mir?

Hallo, wenns ums geld geht, da da , weshalb meldet sich Deine
Freundin erst im 6. Monat ? Kommt mir etwas spanisch vor, wenn
sie gleichzeitig mit angeblichen Forderungen kommt, die ihr
nicht einmal ein Neuling auf dem Sozialamt so erklärt haben
kann.

Ich weiß ja auch nicht was ich davon halten soll. Aber schwanger ist sie nunmal. Und teoretisch könnte das ja auch von mir sein. Und dann will ich ja auch bezahlen für das Kind. Beim Sozialamt war ich ja noch nie. Aber man hört ja die dollsten Geschichten über die. Sie hat mir ja auch gesagt das ich mit dem Kind nichts weiter zu machen haben soll nur sie will halt das ich bezahle. Und das regelt das Sozialamt für sie.

Auf keinen Fall Unterhalt, wo wohnt sie jetzt, bei wem hat sie
bis jetzt gewohnt ?

Sie hat eine eihgene Wohnung schon immer gehabt. Da wohnt sie ja auch. Obwohl sie jetzt oft bei ihren Eltern ist weil sie sowenig Geld hat. Heist das ich muß doch nicht für sie bezahlen?

Ja, wollen die wissen und zwar deshalb, weil dann, wenn Du den
Kinder-Unterhalt nicht zahlst, Deinen Freundin für das Amt
Dich zu verklagen hat.

Warum soll sie mich denn verklagen? Ich habe doch nichts schlimmes gemacht. Und Kinderunterhalt will ich doch auch bezahlen. Aber das Kind ist doch noch gar nicht da. Kann sie mich dann trotzdem verklagen? Wegen was denn?

Nein, wer will so etwas ? Auskunft verweigern. HInweisen vor
der Geburt, dass keinerlei Anspruch auf normalen Unterhalt
besteht, unterhaltspflichtig nach der Rehctslage anführen.
(KInder -Eltern oder Eltern-Kinder)

Kann ich denn so einfach zu denen sagen das ich gar nichts sage? Der eine sagt so der andere sagt so. Hier sind viele unterschiedliche Antworten gewesen. Was stimmt denn nun alles richtig? Wenn ich denen sage das ich nichts sage wo steht denn dann das ich das darf? Wo finde ich denn vielleicht die Rechtslage geschrieben? Dann könnte ich denen ja vielleicht eine Kopie schicken und sagen sie sollen erstmal lesen.

Nein, Du hast Kinderunterhalt zu zahlen und das Sozialamt kann
Dich an der Erstausstattung für das Kind beteiligen. Da
solltet ihr - oder Du - dies einfachs chenkne. Geld - nein -
auf keinen Fall.

Sie hat aber gesagt das Sozialamt hat gesagt ich muß zahlen. Weil sie Geld vom Sozialamt kriegt muß ich an das Sozialamt zahlen. Stimmt das also nicht? Kann ich auch einfach von meinen Eltern vom Dachboden die alten Kindersachen holen und ihr geben? Da steht noch ein Kinderbett und andere Sachen von mir damals rum hat meine Mutter gesagt. Geht das vielleicht auch?

richtig eingeschätzt, und das Sozialamt wird es auch nicht
anders sehen. Es muss niemand zahlen, bei dem nicht feststeht,
ob er zahlen muss.

Wann steht denn fest ob ich zahlen muß? Und warum sagen die dann zu ihr das ich auf alle Fälle zahlen muß wenn die es eigentlich noch garnicht wissen können?

Also, wenn sie Dich als Vater angibt und Du ja sagst, dann
haste irgendwann Probleme. Wenn Du nein sagst zwar auch, aber
da ist nun mal die Frage zu klären, wo war Deine Freundin in
der letzten Zeit vor dem Geld-Findungs-Such-Termin ? Du sagst
es könnte sein, aber ich habe das Gefühl, Du fragst auch" kann
ich es sein ?".

Na klar frage ich ob es ich es sein kann. Weil damals daraus nämlich nichts festes geworden ist weil ich die vermutung hatte das sie auch mit anderen nicht abgeneigt war. Sie sagt aber das nur ich auf jeden Fall alleine es gewesen sein könnte. Ich hab sie gefragt warum sie denn nicht früher mal was gesagt hat. Da hat sie gesagt weil mich das nichts angeht und weil das ihre Sache ist. Nur Unterhalt soll ich zahlen.

Ich danke jetzt schon mal für die Mühen die ich mache.Ich komme mit all den ganzen Fragen irgendwie nicht so richtig klar. Mir ist das alles ein bischen zu plötzlich gekommen.

Freundliche Grüße

Torben Sowan

Hallo,

teil das mal auf, dann wird es logischer:
wenn das Kind geboren ist und Du als Vater feststehst, musst Du für das Kind Unterhalt zahlen, das zahlst Du direkt an die Mutter.
Die Mutter selbst bekommt erst einmal Geld vom Sozialamt.
Das Sozialamt schaut nun, ob es das Geld wiederbekommen kann. Dazu wird erst geschaut, wer eventuell Unterhaltspflichtig ist (das bist Du, wenn Du der Vater bist) und ob Du genug verdienst, um herangezogen zu werden. Das Sozialamt fordert Dich dann zur Zahlung auf.

Gruß,
Micha

Hallo Dicker,

Den obigen Abschnitt verstehe ich zwar dem Grund nach, aber
irgendwo hab ich da ´ne Lücke. Warum sollte er alle Fragen
beantworten, wenn die Vaterschaft noch nciht feststeht? Ich
dachte immer, wenn die Vaterschaft nicht festgestellt ist,
dann gibt es eigentlich doch noch keine Rechtliche Grundlage
für die Fragen nach den Einkommensverhältnissen?

Wenn er die Vaterschaft anfechtet, tritt die Unterhaltspflicht „dem Grunde nach“ erst ein, wenn die Vaterschaft festgestellt wurde, dann aber rückwirkend.
Aber von einer Anfechtung der Vaterschaft war ja hier nicht die Rede.
Es schadet übrigens nichts, die Fragen nach dem Einkommen auch schon vor der endtültigen Feststellung der Vaterschaft zu beantworten - dann treten bei positivem Test nicht so große Rückstände auf.

Kläre mich doch mal auf, wo ist hier meine Lücke? Ich freue
mich ja immer, wenn ich was dazu lernen kann :smile:

Ich hoffe, deine Wißbegier ist damit befriedigt.

Bis dann
Gruß
HaWeThie

Nochmal hallo,

Jaku hat die Fragen ja schon im Großen beantwortet.
Hier noch ein paar Hinweise:

Es erleichtert die Sache, wenn wir zum, im Forum üblichen „Du“ übergehen; „Herr HaWeThie“ klingt dann doch komisch - einverstanden??

Wenn es nicht zuviele Mühe macht, möchte ich aber auch nochmal
was nachfragen.

Ne- Mühe macht es nicht - sonst wäre ja keiner der Experten hier :wink: .

Sie haben geschrieben, das Sozialamt die Ansprüche von der
Mutter prüfen will und dann zahlen wird. Heißt das die jetzt
nicht erst kucken was ich habe?

Das Sozialamt zahlt bei Bedürftigkeit grundsätzlich. Dafür ist es da. Erst dann prüft das Amt, ob es sich Geld von anderen wiederholen kann. Die Prüfung läuft evtl. parallel.

Weil ich sie ja so verstanden
habe, das sie Geld von mir kriegt. Also ich soll erst an
Sozialamt zahlen und die werden das dann ihr geben. Stimmt das
so also nicht?

Dem Amt ist es natürlich am liebsten, wenn du an das Kind (und evtl. an die Mutter) direkt zahlst.

Warum interessiert sich das Jugendamt auch für mich? Was haben
die denn jetzt mit mir zu tun? Muß ich an die auch noch was
zahlen?

Bei unehelichen Kindern schaltet sich das Jugendamt grundsätzlich ein. Es prüft evtl. Unterhaltsansprüche.
Für das Kind ist also das Jugendamt - für die Mutter das Sozialamt zuständig.

Ich habe ein paar Antworten so verstanden, das ich mit dem Amt
erstmal nicht über mein Geld reden brauch.

Wenn du die Vaterschaft anfechtest, stimmt das.

Stimmt das nicht?
Wenn die dann einen
Test machen dann muß ich den ja bezahlen oder?

Ich glaube ja - bin mir aber nicht sicher.

Wie ist das denn dann wenn sich dann beweist ich bin der
Vater? Können die dann hinterher von mir noch Geld haben
wollen für die ganze Zeit?

Jepp.

Müssen die denn nicht erstmal kucken das ich auch Schulden hab
und die bezahlen muß? Werden die Schulden denn nicht
aufgerechnet?

IMHO werden nur die „notwendigen Schulden“ anerkannt (Ersteinrichtung einer Wohnung), aber da bin ich mir nicht sicher (die Ausbildung ist halt schon was her)

Ich freue mich, wenn Sie mir nochmal ein bischen Zeit geben
können und nochmal antworten würden.Ich habe noch ganz schön
viele Fragen.

Ich empfehle da grundsätzlich, eine Beratungsstelle aufzusuchen - das geht schneller und Fragen werden sofort beantwortet.

Gruß
HaweThie

PS: Bei Doppelpostings bitte darauf hinweisen, damit die Antworten nur in einem Brett erscheinen

Hallo HW :smile:

Danke für die Denkhilfe :smile:

Wenn er die Vaterschaft anfechtet, tritt die Unterhaltspflicht
„dem Grunde nach“ erst ein, wenn die Vaterschaft festgestellt
wurde, dann aber rückwirkend.
Aber von einer Anfechtung der Vaterschaft war ja hier nicht
die Rede.

Nee, schon klar. Anfechten sollte er wohl besser nicht. Andererseits könnte es ja in seinem Fall wohl tatsächlich sein, das ein anderer…
Soweit ich weiß, kann man ihn doch eigentlich erst nach der Geburt hinsichtlich Vaterschaft „festnageln“. Bis dahin wird lediglich vermutet, oder?

Interessant wäre IMHO, was passiert, wenn er zunächst angibt, sich nicht für den Erzeuger zu halten und nach der Geburt dann einen Sinneswandel… Aber das ist jetzt abschweifend. Und spielt keine Rolle, da es niemandem hilft.

Es schadet übrigens nichts, die Fragen nach dem Einkommen auch
schon vor der endtültigen Feststellung der Vaterschaft zu
beantworten - dann treten bei positivem Test nicht so große
Rückstände auf.

Yup. Hast natürlich Recht, so hatte ich es noch garnicht betrachtet. Andererseits, ist es nicht so, das mit der Zahlung eventueller Unterhaltsforderungen auch die Unterhaltspflicht anerkannt wird? Was ja wiederum bedeuten täte, das er hinterher, wenn er´s dann doch nicht war, nix wieder sieht?

Was bin ich froh, das die Situation bei mir sehr eindeutig ist :smile:
Davon gehe ich jedenfalls aus *ggg*

Ich hoffe, deine Wißbegier ist damit befriedigt.

Aber bestens :smile:
Du bist ja geradezu ein richtiger Wißbegierdensbefriediger *ggg*

Bis dann

Auch so.

Greetings and

So long.

Der Dicke MD.

Kenau!!

Hi Dicker,

Hallo HW :smile:

Danke für die Denkhilfe :smile:

Jederzeit wieder.

Nee, schon klar. Anfechten sollte er wohl besser nicht.
Andererseits könnte es ja in seinem Fall wohl tatsächlich
sein, das ein anderer…

Da würden sicher Welten zusammenbrechen :wink:

Soweit ich weiß, kann man ihn doch eigentlich erst nach der
Geburt hinsichtlich Vaterschaft „festnageln“. Bis dahin wird
lediglich vermutet, oder?

Richtig.
Da gibt es einen schönen § im BGB, der von der Vermutung spricht, wenn man zu einer bestimmten Zeit der Frau „beigewohnt“ hat.

Interessant wäre IMHO, was passiert, wenn er zunächst angibt,
sich nicht für den Erzeuger zu halten und nach der Geburt dann
einen Sinneswandel… Aber das ist jetzt abschweifend. Und
spielt keine Rolle, da es niemandem hilft.

Wenn man die Vaterschaft anerkennt: Toll (für das Kind)

Es schadet übrigens nichts, die Fragen nach dem Einkommen auch
schon vor der endtültigen Feststellung der Vaterschaft zu
beantworten - dann treten bei positivem Test nicht so große
Rückstände auf.

Yup. Hast natürlich Recht, so hatte ich es noch garnicht
betrachtet. Andererseits, ist es nicht so, das mit der Zahlung
eventueller Unterhaltsforderungen auch die Unterhaltspflicht
anerkannt wird? Was ja wiederum bedeuten täte, das er
hinterher, wenn er´s dann doch nicht war, nix wieder sieht?

Ich meinte nicht, dass er zahlen soll - er sollte nur die Fragen beantworten. Ämter brauchen nun mal ne Zeit zum rechnen.

Was bin ich froh, das die Situation bei mir sehr eindeutig ist

-)

Davon gehe ich jedenfalls aus *ggg*

Watt denn nu??

Ich hoffe, deine Wißbegier ist damit befriedigt.

Aber bestens :smile:
Du bist ja geradezu ein richtiger Wißbegierdensbefriediger
*ggg*

(Ist mein dritter Vorname)

VV
äh
vrohes Vest
HaWeThie

Hello again… :smile:

Danke für die Denkhilfe :smile:

Jederzeit wieder.

Ich werd drauf zurückkommen *gg*

Nee, schon klar. Anfechten sollte er wohl besser nicht.
Andererseits könnte es ja in seinem Fall wohl tatsächlich
sein, das ein anderer…

Da würden sicher Welten zusammenbrechen :wink:

Fragt sich nur für wen da was zusammenbricht :smile:

Soweit ich weiß, kann man ihn doch eigentlich erst nach der
Geburt hinsichtlich Vaterschaft „festnageln“. Bis dahin wird
lediglich vermutet, oder?

Richtig.
Da gibt es einen schönen § im BGB, der von der Vermutung
spricht, wenn man zu einer bestimmten Zeit der Frau
„beigewohnt“ hat.

Uiii, das klingt aber fein :smile:
„Beigewohnt“ hat sowas richtig klassisches find ich. Man sollte halt nur immer schön aufpassen, mit oder bei wem man wohnt *lol*

Interessant wäre IMHO, was passiert, wenn er zunächst angibt,
sich nicht für den Erzeuger zu halten und nach der Geburt dann
einen Sinneswandel… Aber das ist jetzt abschweifend. Und
spielt keine Rolle, da es niemandem hilft.

Wenn man die Vaterschaft anerkennt: Toll (für das Kind)

Da hast Du natürlich Recht. Andererseits kann es finanziell bestimmt heftig werden, wenn man zu früh anerkennt. Aber nach der Geburt sollte das IMHO nie ein Thema sein. Leider gibt es viel zu viele, die bei jemandem „wohnen“ ohne die Miete zahlen zu wollen :smile:

Ich meinte nicht, dass er zahlen soll - er sollte nur die
Fragen beantworten. Ämter brauchen nun mal ne Zeit zum
rechnen.

Wohl wahr :smile:
So wie manche Ämter arbeiten, möchte ich mal Urlaub machen.

Was bin ich froh, das die Situation bei mir sehr eindeutig ist

-)

Davon gehe ich jedenfalls aus *ggg*

Watt denn nu??

Naja, wie ich schon sagte, ich gehe von Eindeutigkeit aus :smile:
Aber wehe, wenn die Lütten mit feuerroten Haaren kommen! Dann krieg ich sicherlich arge Zweifel :smile:
Dann müßte ich schon mal nach dem „Bewohner“ fragen. Aber Gott sein Schrank habe ich da überhaupt keine Zweifel.

VV
äh
vrohes Vest

Und ich dachte immer das hieße FF wie Viel Vergnügen :smile:
(Ich weiß, der war uralt *g*)

Greetz usw.

Der Dicke MD.

PS: Ein Vrohes Vest Vünsch ich natierlich auch Dir :smile:

Hallo, Hawethie!

Nochmal Dankeschön für die Antwort.

Es erleichtert die Sache, wenn wir zum, im Forum üblichen „Du“
übergehen; „Herr HaWeThie“ klingt dann doch komisch -
einverstanden??

Ja einverstanden. Tut mir leid, das wußte ich nicht mit dem Du. Ist mir aber auch lieber, das strengt nicht so an.

Ne- Mühe macht es nicht - sonst wäre ja keiner der Experten
hier :wink: .

Na ich finde es schon ganz toll, das sich hier alle soviel Mühe geben. Das findet man ja nicht mehr so oft, das wer ohne Geld seine Zeit opfert.

Sie haben geschrieben, das Sozialamt die Ansprüche von der
Mutter prüfen will und dann zahlen wird. Heißt das die jetzt
nicht erst kucken was ich habe?

Das Sozialamt zahlt bei Bedürftigkeit grundsätzlich. Dafür ist
es da. Erst dann prüft das Amt, ob es sich Geld von anderen
wiederholen kann. Die Prüfung läuft evtl. parallel.

Wann ist man denn Bedürftig? Und von wem können die sich denn alles was holen? Anscheinend ja von mir. Kann ich mir denn irgendwie ausrechnen ob die sich von mir was holen können? Auf dem Konto hab ich ja nichts außer Minus. Und davon gebe ich denen gerne die Hälfte ab. Aber das wollen die bestimmt nicht haben.

Dem Amt ist es natürlich am liebsten, wenn du an das Kind (und
evtl. an die Mutter) direkt zahlst.

Das hat sie ganz anders erzählt. Sie hat mir gesagt, das ich ihr gar nichts geben soll, weil sie kriegt ja das Geld vom Sozialamt. Und die wollen dann von mir das Geld haben. Ich würde glaube ich lieber an das Kind zahlen. Aber das Kind ist ja noch nicht da. Und wenn es dann da ist dann würde ich glaube ich schon ganz gerne erst mal sehen, ob es wirklich meins ist. Aber so ein Test soll ja ganz schön teuer sein. Wenn ich den nicht bezahlen kann, wie soll ich denn dann das wissen? Man sieht ja nicht immer auf den ersten Blick eine Ähnlichkeit bei dem Kind.

Bei unehelichen Kindern schaltet sich das Jugendamt
grundsätzlich ein. Es prüft evtl. Unterhaltsansprüche.
Für das Kind ist also das Jugendamt - für die Mutter das
Sozialamt zuständig.

Das habe ich verstanden. Endlich kriege ich mal was mit. Ich glaube für die ganze Sache bin ich wohl ein wenig zu doof.

Ich habe ein paar Antworten so verstanden, das ich mit dem Amt
erstmal nicht über mein Geld reden brauch.

Wenn du die Vaterschaft anfechtest, stimmt das.

Ich will ja nicht unbedingt anfechten. Es kann ja sein das es meins ist. Und dann zahle ich ja auch gerne. Aber ich will eigentlich nur nicht jetzt schon für die Mutter zahlen. Wenn ich jetzt nicht zahlen will muß ich denn dann unbedingt anfechten? Weil eigentlich kann ich ja nicht anfechten denn teoretisch könnte es ja sein.

IMHO werden nur die „notwendigen Schulden“ anerkannt
(Ersteinrichtung einer Wohnung), aber da bin ich mir nicht
sicher (die Ausbildung ist halt schon was her)

Was heißt denn IMHO? Und was heißt denn notwendig? Wenn ich ohne Schulden mir kein Auto und keine Waschmaschine kaufen kann dann ist das doch notwendig oder?

Ich empfehle da grundsätzlich, eine Beratungsstelle
aufzusuchen - das geht schneller und Fragen werden sofort
beantwortet.

Wo finde ich denn eine Beratungsstelle für sowas? Und was kostet denn das denn so?

PS: Bei Doppelpostings bitte darauf hinweisen, damit die
Antworten nur in einem Brett erscheinen

Entschuldigung, ich habe die Beschreibung zu spät gelesen. Ich versuche das jetzt zu verhindern.

Aber auf jeden Fall ganz großes Danke, du hast mir schon viel geholfen.

Freundliche Grüße

Torben Sowan

Hallo, Jaku!

Erst einmal Dankeschön für die Mühe.

wenn das Kind geboren ist und Du als Vater feststehst, musst
Du für das Kind Unterhalt zahlen, das zahlst Du direkt an die
Mutter.

Das habe sogar ich verstanden. Also brauche ich dann gar nicht an das Amt zu zahlen sondern direkt an die Mutter. Aber erst wenn das Kind da ist, oder?

Die Mutter selbst bekommt erst einmal Geld vom Sozialamt.
Das Sozialamt schaut nun, ob es das Geld wiederbekommen kann.
Dazu wird erst geschaut, wer eventuell Unterhaltspflichtig ist
(das bist Du, wenn Du der Vater bist) und ob Du genug
verdienst, um herangezogen zu werden. Das Sozialamt fordert
Dich dann zur Zahlung auf.

Wann verdiene ich denn genug? Eigentlich finde ich nämlich nicht das ich genug verdiene. Woher weiß ich das denn?

Freundliche Grüße

Torben Sowan

Hallo, Hawethie!

Hallo,
für ein Großteil der Fragen hier muss man wirklich Experte sein. Insofern hoffe ich, dass solche Antworten - oder du eine Beratungsstelle findest (mehr unten).

Wann ist man denn Bedürftig? Und von wem können die sich denn

alles was holen? Anscheinend ja von mir. Kann ich mir denn
irgendwie ausrechnen ob die sich von mir was holen können? Auf
dem Konto hab ich ja nichts außer Minus. Und davon gebe ich
denen gerne die Hälfte ab. Aber das wollen die bestimmt nicht
haben.

Für die Bedürftigkeit gibt es Regelsätze, für das, was an Einkommen anerkannt wird Berechnungsformeln. Das wäre jedoch ein zwei-Wochen-Lehrgang, da etwas zu erklären.
Das Sozial- und das Jugendamt holen sich das Geld von denen, die rechtlich dazu verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen. Das sind üblicherweise Verwandte in gerader Linie - also Eltern für die Kinder und umgekehrt.
Wie es jetzt mit einer nicht verheirateten schwangeren Frau aussieht - tut mir leid.

Dem Amt ist es natürlich am liebsten, wenn du an das Kind (und
evtl. an die Mutter) direkt zahlst.

Das hat sie ganz anders erzählt. Sie hat mir gesagt, das ich
ihr gar nichts geben soll, weil sie kriegt ja das Geld vom
Sozialamt. Und die wollen dann von mir das Geld haben.

Warte doch einfach das Schreiben des Sozialamtes ab.
Da steht dann eigentlich zumindest die Rechtsgrundlage drin.

Ich
würde glaube ich lieber an das Kind zahlen. Aber das Kind ist
ja noch nicht da. Und wenn es dann da ist dann würde ich
glaube ich schon ganz gerne erst mal sehen, ob es wirklich
meins ist. Aber so ein Test soll ja ganz schön teuer sein.
Wenn ich den nicht bezahlen kann, wie soll ich denn dann das
wissen? Man sieht ja nicht immer auf den ersten Blick eine
Ähnlichkeit bei dem Kind.

Das habe ich verstanden. Endlich kriege ich mal was mit. Ich
glaube für die ganze Sache bin ich wohl ein wenig zu doof.

Nö - man kann hier in D ja nicht alles wissen
Ich bin Beamter und kann dir auch nicht alles beantworten :wink:

Was heißt denn IMHO?

IMHO: In my humble Opinion - nach meiner unmaßgelblichen Meinung.

Und was heißt denn notwendig? Wenn ich
ohne Schulden mir kein Auto und keine Waschmaschine kaufen
kann dann ist das doch notwendig oder?

Hilfe Experten - da kann ich nicht weiterhelfen.

Ich empfehle da grundsätzlich, eine Beratungsstelle
aufzusuchen - das geht schneller und Fragen werden sofort
beantwortet.

Wo finde ich denn eine Beratungsstelle für sowas? Und was
kostet denn das denn so?

Probiers mal bei der Caritas (keine Angst, die missionieren nicht) dann gibt es noch Pro Familia und…
Das Sozialamt kann dir sicher auch eine Beratungsstelle nennen oder sogar die Beratung selbst durchführen. Kosten: keine Ahnung

Tschö denn
HaWeThie

Nochmal, dann Schluss
Salve (nur um mal was anderes zu sagen)

Jederzeit wieder.

Ich werd drauf zurückkommen *gg*

War ja nicht das erste Mal.

Uiii, das klingt aber fein :smile:

Besser als in der Bibel (jetzt vor Weihnachten wichtig):
"Maria war schwanger obwohl Josef und sie einander noch nicht erkannt hatten.

Da hast Du natürlich Recht. Andererseits kann es finanziell
bestimmt heftig werden, wenn man zu früh anerkennt. Aber nach
der Geburt sollte das IMHO nie ein Thema sein. Leider gibt es
viel zu viele, die bei jemandem „wohnen“ ohne die Miete zahlen
zu wollen :smile:

Schöner Vergleich *fg*.

Wohl wahr :smile:
So wie manche Ämter arbeiten, möchte ich mal Urlaub machen.

Hey, pass auf: ich bin Beamter.
Was nur keiner vom Rest des Volkes sieht, sind die Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Vorschriften zur Verhinderung von Korruption und und…) die die Bearbeitungszeit in die Länge ziehen.
Aber jetzt bitte keine Diskussion für oder wider dem öffentlichen Dienst im Allgemeinen und dem Berufsbeamtentum im Besonderen.

Tschö
HaWeThie

Hallo, Jaku!

Erst einmal Dankeschön für die Mühe.

kein Problem :wink:

wenn das Kind geboren ist und Du als Vater feststehst, musst
Du für das Kind Unterhalt zahlen, das zahlst Du direkt an die
Mutter.

Das habe sogar ich verstanden. Also brauche ich dann gar nicht
an das Amt zu zahlen sondern direkt an die Mutter. Aber erst
wenn das Kind da ist, oder?

ja, natürlich!

Wann verdiene ich denn genug? Eigentlich finde ich nämlich
nicht das ich genug verdiene. Woher weiß ich das denn?

Ab Januar stehen Dir erst einmal etwa 1800DM (netto) zu. Dazu kommt der Kindesunterhalt, also 345DM, das ergibt etwa 2150 DM.
Alles, was darüber ist, kann prinzipiell eingefordert werden.
Ob und wie Deine Kreditraten zusätzlich zählen, weiss ich nicht.

Gruß,
Micha

Hallo, Herr Sowan,

Das verstehe ich nicht. Viele Antworten haben mir gesagt ich
muß auch für die Mutter zahlen. Stimmt das nicht? Ich will ja
nicht diskutieren über das Kind. Aber ich will dann doch
wissen, ob das wirklich meins ist.

Für das Kind ist zu zahlen, für die Mutter nicht. Es gab hier nzwar Rechtsentscheidungen, die sich jedoch darauf beziehen, dass die Mutter des Kindes schon längere Zeit im Haushalt des Vatrs gelebt hat und diesem auch den haushalt gemacht hat, aber nicht verheiratet war. Hier wurde ein Anspruch anerkannt.

Und da steht bei mir schon die
Frage, wenn Du der Vatewr bist, weshalb setzt ihr euch nicht
zusammen und bespricht, was deine Freundin als
Grundanschaffung benötigt. Und zwar ohne Sozialamt.

Naja, ich habe ja versucht mit ihr zu reden am Wochenende.
Aber das war komisch. Ich habe sie ja seit Sommer nicht mehr
gesehen. Und das kam schon sehr plötzlich, sie war ja schon
beim Sozialamt und da haben die gesagt sie braucht mit mir
nicht zu reden. Das macht das Sozialamt selber. Sie sagt das
sie mir nur vorher bescheidsagen wollte damit die mich nicht
so überfallen.

Das ist für mich etwas merkwürdig. So reagiert eigentlich ein Amt nur dann, wenn jemand dort war und behauptet, der Vater des Kindes wolle seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, aber mir ist kein Fall bekannt, dass schon vor der Geburt und dann auf diese Art das Sozialamt tätig wurde.

Sollte das Jugendamt an Dich herantreten, erkläre dem
Jugendamt, dass Du nicht zu dem personenkreis gehörst, der
Unterhalt in einem solchen Fall zahlen muss und Du
selbstverständlich den Unterhaltszahlungen im Rahmen des
Gesetzes bzw. im rahmen Deiner persönlichen Möglichkeiten
nachkommen wirst. Unterhalt für Deine EX-Freundin ablehnen.

Schon wieder das Jugendamt. Können Sie mir denn mal bitte
sagen, was die mit mir zu tun haben? Weil bis jetzt hat sie
doch immer nur gesagt sie war beim Sozialamt. Ist das das
gleiche? An wen soll ich denn noch alles zahlen? Ich weiß ich
zahle dann an das Kind, dann noch an die Mutter und an das
Sozialamt. Und dann noch an das Jugendamt? Ich sehe da wohl
nicht durch aber wer kriegt denn nun alles was von mir?

Das Jugendamt vertritt die Interessen eines Kindes während der Minderjährigkeit. Wenn also der Vater kein Geld zahlt, tritt das Jugendamt mit einer Beiheilfe ein, fordert das geld dann aber vom Vaster. Das Sozialamt hat den Lebensunterhalt einer Person zu sichern, dabei haben Kinder gegenüber den Eltern Anspruch und Eltern gegenüber den Kindern. Geschiedene im Rahmen der Gesetze. Unverheiratete haben keinen Anspruch, wenn sie zuvor nicht über einen längeren Zeitraum in eheähnlicher Gemeinschaft gelebt haben und nachgewiesen ist, dass dadurch der nun getrfennt lebende Teil unmittelbar ausschließlich vom Einkommen des anderen abhängig war und dafür den haushalt gemacht hat.

Hallo, wenns ums geld geht, da da , weshalb meldet sich Deine
Freundin erst im 6. Monat ? Kommt mir etwas spanisch vor, wenn
sie gleichzeitig mit angeblichen Forderungen kommt, die ihr
nicht einmal ein Neuling auf dem Sozialamt so erklärt haben
kann.

Ich weiß ja auch nicht was ich davon halten soll. Aber
schwanger ist sie nunmal. Und teoretisch könnte das ja auch
von mir sein. Und dann will ich ja auch bezahlen für das Kind.
Beim Sozialamt war ich ja noch nie. Aber man hört ja die
dollsten Geschichten über die. Sie hat mir ja auch gesagt das
ich mit dem Kind nichts weiter zu machen haben soll nur sie
will halt das ich bezahle. Und das regelt das Sozialamt für
sie.

Auf keinen Fall Unterhalt, wo wohnt sie jetzt, bei wem hat sie
bis jetzt gewohnt ?

Sie hat eine eihgene Wohnung schon immer gehabt. Da wohnt sie
ja auch. Obwohl sie jetzt oft bei ihren Eltern ist weil sie
sowenig Geld hat. Heist das ich muß doch nicht für sie
bezahlen?

Ja, wollen die wissen und zwar deshalb, weil dann, wenn Du den
Kinder-Unterhalt nicht zahlst, Deinen Freundin für das Amt
Dich zu verklagen hat.

Warum soll sie mich denn verklagen? Ich habe doch nichts
schlimmes gemacht. Und Kinderunterhalt will ich doch auch
bezahlen. Aber das Kind ist doch noch gar nicht da. Kann sie
mich dann trotzdem verklagen? Wegen was denn?

Nein, wer will so etwas ? Auskunft verweigern. HInweisen vor
der Geburt, dass keinerlei Anspruch auf normalen Unterhalt
besteht, unterhaltspflichtig nach der Rehctslage anführen.
(KInder -Eltern oder Eltern-Kinder)

Kann ich denn so einfach zu denen sagen das ich gar nichts
sage? Der eine sagt so der andere sagt so. Hier sind viele
unterschiedliche Antworten gewesen. Was stimmt denn nun alles
richtig? Wenn ich denen sage das ich nichts sage wo steht denn
dann das ich das darf? Wo finde ich denn vielleicht die
Rechtslage geschrieben? Dann könnte ich denen ja vielleicht
eine Kopie schicken und sagen sie sollen erstmal lesen.

Nun, da müßte man das Bundessozialhilfegesetz und das Jugendhilfegesetz mit den Richtlinien für Unterhaltsverpflichtungen durchforsten. Hier sollte ein Betroffener stets wenn irgendwie möglich - da jeder Fall ja nicht wie der andere ist - von einem Anwalt geprüft werden.

Nein, Du hast Kinderunterhalt zu zahlen und das Sozialamt kann
Dich an der Erstausstattung für das Kind beteiligen. Da
solltet ihr - oder Du - dies einfachs chenkne. Geld - nein -
auf keinen Fall.

Sie hat aber gesagt das Sozialamt hat gesagt ich muß zahlen.
Weil sie Geld vom Sozialamt kriegt muß ich an das Sozialamt
zahlen. Stimmt das also nicht? Kann ich auch einfach von
meinen Eltern vom Dachboden die alten Kindersachen holen und
ihr geben? Da steht noch ein Kinderbett und andere Sachen von
mir damals rum hat meine Mutter gesagt. Geht das vielleicht
auch?

Also entscheidend ist, wenn der Vater z.B. Kinderkleidung oder Kinderwagen zur Verfügung stellt, dass dies ausreichend ist, wenn die Sachen noch entsprechend gut sind.

richtig eingeschätzt, und das Sozialamt wird es auch nicht
anders sehen. Es muss niemand zahlen, bei dem nicht feststeht,
ob er zahlen muss.

Wann steht denn fest ob ich zahlen muß? Und warum sagen die
dann zu ihr das ich auf alle Fälle zahlen muß wenn die es
eigentlich noch garnicht wissen können?

Also, wenn sie Dich als Vater angibt und Du ja sagst, dann
haste irgendwann Probleme. Wenn Du nein sagst zwar auch, aber
da ist nun mal die Frage zu klären, wo war Deine Freundin in
der letzten Zeit vor dem Geld-Findungs-Such-Termin ? Du sagst
es könnte sein, aber ich habe das Gefühl, Du fragst auch" kann
ich es sein ?".

Na klar frage ich ob es ich es sein kann. Weil damals daraus
nämlich nichts festes geworden ist weil ich die vermutung
hatte das sie auch mit anderen nicht abgeneigt war. Sie sagt
aber das nur ich auf jeden Fall alleine es gewesen sein
könnte. Ich hab sie gefragt warum sie denn nicht früher mal
was gesagt hat. Da hat sie gesagt weil mich das nichts angeht
und weil das ihre Sache ist. Nur Unterhalt soll ich zahlen.

Ich danke jetzt schon mal für die Mühen die ich mache.Ich
komme mit all den ganzen Fragen irgendwie nicht so richtig
klar. Mir ist das alles ein bischen zu plötzlich gekommen.

Freundliche Grüße

Torben Sowan

Warten bis die Anfrage des Sozialamtes kommt, also im Moment nicht durchdrehen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

vorsicht! Ich bin gerade in einer ähnlichen Situation.
Der Vater ist auch gegenüber der Mutter unterhaltspflichtig, wenn diese berufstätig war und wegen dem Kind vorrübergehend (3 Jahre) Ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. die Höhe des Mutter-Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen, welches die Mutter in ihrer Berufstätigkeit hatte…
Im vorliegendem Fall bezieht die Mutter ja schon jetzt Sozialhilfe, da weiß ich nícht genau wie die Regelung ist.

Gruss Zauberm@us

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