Sozialamt zahlt nicht für Umzug

Hallo,
eine Bekannte, wohnhaft in Wiesbaden, Witwe ( Mann ist vor einem Jahr verstorben) lebt momentan von Hartz 4, möchte aber in ihre alte Heimat (ca. 250 km entfernt) ziehen, hat dort einen festen Arbeitsvertrag ( Pflege einer älteren Frau ) kann auch dort Kost und Logie frei wohnen, bekommt ca, 700 Euro brutto, kann aber den Umzug nicht bezahlen. Das Amt sagte erst zu, sie müsse 3 Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen einholen, dann wird der billigste genommen und bezahlt. Jetzt sagt die Sachbearbeiterin sie könne die Umzugskosten nicht übernehmen. Warum sollte sie erst Angebote einholen, wenn es von vornherein feststeht, dass nichts bezahlt wird. Das Amt müsste doch froh sein, wenn sie einen Job hat und nicht mehr abhängig ist.
Meine Frage: Kann man hier vielleicht was machen, dass die Umzugskosten doch bezahlt werden?
Vielen Dank im voraus
Siggi101

Hallo Siggi101,

Empfänger von Arbeitslosengeld II, die in eine Wohnung angemessener Größe umziehen und für die neue Wohnung Kaution zahlen müssen, erhalten die Geldleistungen dafür in der Regel als Darlehen. Nach einem unanfechtbaren Beschluss des LSG Hessen vom 05.09.2007 - L 6 AS 145 / 07 ER PM LSG Hessen 33/07 jedoch, darf dieses Darlehen nicht mit den Grundsicherungsleistungen aufgerechnet werden, d.h. es bleibt Zins und Tilgungsfrei. Ein Tillgungsanspruch kann nur bei einem Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze geltend gemacht werden.

Das nur als zusätzliche Information, denn wenn ich es richtig verstanden habe, geht es im Falle deiner Bekannten nur um die bloßen Umzugskosten, was widerum ein anderer Fall ist. Die Behörde muss in der Regel nur die Umzugskosten übernehmen, wenn sie den Bedürftigen quasi zum Umzug zwingt, indem sie sich z.B. nach sechs Monaten weigert, die Miete einer teureren Wohnung weiter zu übernehmen.

An ihrer Stelle würde ich mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter nochmals ein Gespräch suchen und an dessen Vernunft appellieren, ihm also klarmachen, dass es ja nur von Vorteil für die Behörde ist, wenn sie aus dem Bedürftigenstatus ausscheidet. Erst wenn das nichts bringen sollte, - Logig darf man bei Behörden ja nicht immer erwarten - würde ich den Gang vors Sozialgericht wählen, der ja für Hartz IV und Sozialhilfeempfänger kostenfrei ist. Da man sie bereits aufforderte, Kostenvoranschläge für den Umzug einzuholen, hat die Behörde, meiner Meinung nach, nämlich bereits ihr Einverständnis für den Umzug signalisiert. Zumindest müsste sie ihre neuerliche Entscheidung, bzw. ihren Rückzieher dann irgendwie begründen und soweit ich weiß, geht das in der Regel dann nur mit einer unerwartet verhängten Haushaltssperre, von einer solchen ich jedoch nichts mitbekommen habe.

Hoffe, dass dir das etwas weitergeholfen hat.
Viele Grüße aus dem Schwarzwald
Micha

Hallo Micha,

danke für die schnelle Antwort.
Ich werde sie anrufen und sie soll noch mal mit der Sachbearbeiterin reden, vielleicht kann Sie sie noch überzeugen, es hat ja die Behörde auch was davon, sie steht ja dann nicht mehr auf Ihrer „Gehaltsliste“ :smile:

Liebe Grüsse aus Bayern
Siggi

Hallo Siggi

Keine Ursache. Noch ein Tipp: Wenn sie ihre Stelle antritt, dann unbedingt die ARGE darauf aufmerksam machen, das Hartz IV solange weiter zu bezahlen, bis das erste Gehalt auf dem Konto ist. Das muss sie dann zwar in kleinen Raten zurückzahlen, aber so entsteht dann keine Versorgungslücke.

Viele Grüße aus dem Schwarzwald

Micha

das ist eine einzelfall entscheidung aber es lohnt sich dran zu bleiben