Ich habe vom Ordnungsamt einen Bescheid über Bestattungskosten meines Bruder erhalten.
Diesen Bescheid habe ich an das Sozialamt weitergeleitet da dieses zum Teitpunknt des Todes meines Bruders für ihn unterhaltspflichtig war.
Vom Sozialamt bekam ich einen ablehnenden Bescheid, aber nur über die Hälfte der Forderung.Warum weis ich nicht!
Ich habe gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch eingelegt, trotzdem hat das Sozialamt die Hälfte des Betrages an das Ordnungsamt gezahlt. Inzwischen habe ich auch Klage beim Sozialgericht eingereicht.
Weis jemand ob das seine Richtigkeit hat?
Gruß Monsterli
Hallo Monsterli
Leider kann ich Deine Frage nicht beantworten.
Ich habe noch nie einen solchen Fall gehabt und weiss auch nicht, wie die Gesetze in Deutschland sind…
Ich wünsche Dir alles Gute!
Liebe Grüsse, schnuebi