Hallo Experten,
mich interessiert aus gegebenem Anlass folgende Frage:
Bezieht man vom Sozialamt Unterstützung (Sozialhilfe) muß man ja u.a. angeben, wenn es unerwarteten Geldsegen gibt. Wie z.B. letztleich in den Medien, wenn man eine Weltreise gewinnt, aber auch, wenn man nebenher jobbt also also in der 630 DM Grenze dazu verdient. Besagte Summen werden dann von der Unterstützung abgezogen.
Aber auch Geschenke müssen meines Wissens gemeldet werden: Wenn es sich um große Sachen handelt. Aber darf ich meiner Freundin (erraten, die bezieht Sozialhilfe!) auch ohne Probleme einen Urlaub finanzieren, oder ihr z.B. ne Waschmaschine kaufen?
Würde mich über Eure Antworten sehr freuen. Danke im vorraus,
Wenn du ihr eine Waschmaschine kaufst, wird sich das Sozialamt freuen, weil es die dann nicht bezahlen muss. Eine Waschmaschine gehört zum notwendigen Lebensbedarf, es ist kein verwertbares Vermögen.
Einen Urlaub darfst du ihr auch bezahlen. Sozialhilfeempfänger haben grundsätzlich das Recht, in Urlaub zu fahren (müssen es allerdings dem Sozialmat angeben). Das Sozialamt kann nicht verlangen, dass du ihr stattdessen das Geld, was der Urlaub kostet, in bar gibst, und dass sie dies zum Lebensunterhalt einsetzen soll. (Bezahlt wird ein Urlaub allerdings vom Sozialamt nicht.)
Korrigiere mich wenn es nicht stimmt. Ich glaube daß das Sozi
für die Zeit des Urlaubs, den ja der freund finaziert, die
Zahlungen kürzen kann?!
ja, das kann es, darum habe ich ja geschrieben, dass sie den Urlaub angeben muss. Das hat aber nichts damit zu tun, wer den Urlaub finanziert. Meistens wird die Zahlung aber nur gekürzt, wenn der Urlaub eine bestimmte Länge überschreitet. Das ist nicht konkret gesetzlich geregelt, sondern wird von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt.
Hallo Experten,
mich interessiert aus gegebenem Anlass folgende Frage:
Bezieht man vom Sozialamt Unterstützung (Sozialhilfe) muß man
ja u.a. angeben, wenn es unerwarteten Geldsegen gibt. Wie z.B.
letztleich in den Medien, wenn man eine Weltreise gewinnt,
aber auch, wenn man nebenher jobbt also also in der 630 DM
Grenze dazu verdient. Besagte Summen werden dann von der
Unterstützung abgezogen.
Aber auch Geschenke müssen meines Wissens gemeldet werden:
Wenn es sich um große Sachen handelt. Aber darf ich meiner
Freundin (erraten, die bezieht Sozialhilfe!) auch ohne
Probleme einen Urlaub finanzieren, oder ihr z.B. ne
Waschmaschine kaufen?
Hallo !
Natürlich muß ein Sozialhilfeempfänger Protokoll führen über alles, was er den ganzen Tag so macht. Natürlich Quatsch !!!
Wen interessiert es, ob Deine Freundin in den Urlaub fährt ?
Müßt Ihr doch nicht jedem auf die Nase binden. Die Wahrscheinlichkeit, daß das Sozialamt bei Deiner freundin anruft, ob sie gerade zuhause ist, ist auch gleich Null.
Wenn das Amt dann Fragen hat, war Deine Freundin eben unterwegs, um sich um Arbeit zu kümmern. Meinst Du, die vielen Soz. empfänger geben an, wann sie wohin fahren und welche geschenke sie bekommen ??? Vielleicht ist ja gerade ein gemeinsamer Urlaub wichtig, um weitere Pläne für die Arbeitszukunft Deiner freundin zu treffen ?
Oft fällt einem im Unrlaub ja mehr ein.
Grüße, Daniela
Würde mich über Eure Antworten sehr freuen. Danke im vorraus,