Hallo,
nach dem BUrlG muss ja einem Arbeiter Erholungsurlaub gewährt werden. Sofern mehrere Beschäftigte für den gleichen Zeitpunkt Urlaub beantragen, muss eine Auswahl nach sozialen Kriterien erfolgen, z. B. ob schulpflichtige Kinder da sind, so dass der betreffende Arbeitnehmer in den Ferien Urlaub bekommt.
Wie verhält es sich aber, wenn beide Ehepartner berufstätig sind? Angenommen der Kindergarten schließt in den Sommerferien für 3 Wochen. Für Elternteil A ist es kein Problem Urlaub zu bekommen. Die Betreuung des Kindes wäre somit sichergestellt. Elternteil B bekommt aber keinen Urlaub während der Sommerferien, da keine "schul"pflichtigen Kinder da sind, sondern „nur“ ein Kindergartenkind. Gemeinsamer Familienurlaub damit nicht möglich.
Kann Elternteil B irgendwelche Ansprüche geltend machen, weil kein gemeinsamer Familienurlaub möglich ist?
MfG
Maike
Hallo Maike!
Elternteil B bekommt aber :keinen Urlaub während der
Sommerferien, da keine :"schul"pflichtigen Kinder da :sind, sondern „nur“ ein :Kindergartenkind. Gemeinsamer :Familienurlaub damit nicht :möglich.
Man muß die Gesamtsituation sehen, also auch die Situation des jeweiligen Betriebes und der anderen Mitarbeiter. Eltern schulpflichtiger Kinder müssen nicht um jeden Preis während der Sommerferien Urlaub nehmen. Es gibt durchaus noch mehr Schulferien während des Jahres. Während der 3-wöchigen Schließung des Kindergartens muß der Urlaub auch nicht zwingend liegen. Der übliche Jahresurlaub für Angestellte ist immerhin 5 bis 6 Wochen lang.
Kann Elternteil B :irgendwelche Ansprüche :geltend machen, weil kein :gemeinsamer Familienurlaub :möglich ist?
Werden hier Unmöglichkeiten konstruiert, die es tatsächlich gar nicht gibt? Hört sich sehr danach an.
Gruß
Wolfgang
Hatten wir vor Kurzem!
Hi!
Schau mal hier
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Da sollte alles drinstehen!
Oder scrolle nach ganz unten!
LG
Guido
Hallo Wolfgang,
Werden hier Unmöglichkeiten konstruiert, die es tatsächlich
gar nicht gibt? Hört sich sehr danach an.
hier wurde nichts konstruiert. Der Fall liegt tatsächlich so. Gemeinsamer Familienurlaub ist in 2006 nicht drin, da Eltermteil A den gesamten Urlaub zur Überbrückung der Kiga-Schließung nutzen muss. Kind muss schließlich betreut werden.
Man muß die Gesamtsituation sehen, also auch die Situation des
jeweiligen Betriebes und der anderen Mitarbeiter. Eltern
schulpflichtiger Kinder müssen nicht um jeden Preis während
der Sommerferien Urlaub nehmen. Es gibt durchaus noch mehr
Schulferien während des Jahres. Während der 3-wöchigen
Schließung des Kindergartens muß der Urlaub auch nicht
zwingend liegen. Der übliche Jahresurlaub für Angestellte ist
immerhin 5 bis 6 Wochen lang.
Es soll auch niemand reingeritten werden oder so. Dass betriebliche Interessen im Vordergrund stehen ist klar. Es ging nur um die Frage, ob man als Elternteil eines Kindergarten-Kindes bzgl. der Sozialauswahl nicht ähnlich gestellt werden kann wie ein Elternteil mit Schulkind. Im vorliegenden Betrieb ist es nämlich so, dass pauschal gesagt wird, dass grds. nur Eltern von Schulkindern Urlaub in den Ferien und damit auch in der Zeit, in der der Kiga geschlossen hat, bekommen.
Trotzdem danke!
MfG
Maike