Sozialbetrüger anzeigen, aber wie?

Hallo,

mal angenommen ich würde jemanden kennen, der mir selbst erzählt hat, daß…

  1. er eine 130qm Wohnung mit seiner Freundin und den 2 Kindern bewohnt, und sie Hartz4 bezieht obwohl er berufstätig ist. (Sozialbetrug, da die Arge von seinem Verdienst nichts weiß)
  2. Diese Wohnung, die übrigends vom Bauamt nicht genehmigt ist, von seinem Arbeitgeber gestellt wird und er keine Miete bezahlt. (Steuerhinterziehung weil die Wohnung als geldwerter Vorteil versteuert werden müsste)
  3. er halbtags angemeldet ist aber vollzeit arbeitet.(Schwarzarbeit)

Wäre es da nicht meine Pflicht denjenigen zur Anzeige zu bringen. Und wenn ja, in wie fern müssen die Anschuldigungen von mir Nachweisbar sein. Immerhin hab ich das ja nicht schriftlich. Und wie macht man das? Muss ich zur Polizei?

Danke im Voraus

keine Ahnung…

Hallo!

Zu Punkt 1: Wenn die ARGE Leistungen zahlt, scheint hier eine Bedarfsgemeinschaft vorzuliegen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass an Haushalte, in denen ein Mitbewohner Vollzeit arbeitet, Leistungen gezahlt werden. Es würde sich dann bei den Leistungen um eine Aufstockung zum Lebensunterhalt handeln. Bei der Berechnung der Höhe dieser Aufstockung werden die Gesamtumstände (also auch die Kinder und die Freundin) beachtet.

Zu Punkt 2: Das ist Sache des Finanzamts und des Bauamts. Hierzu kann ich leider keine Auskünfte geben.

Zu Punkt 3: Der ArbeitGEBER ist dafür verantwortlich, seinen Arbeitnehmer korrekt zur Sozialversicherung anzumelden und entsprechende Abgaben abzuführen. Für die Verfolgung eventueller Verstöße ist der Zoll zuständig.

In einem solchen Fall wäre es sicherlich nicht Deine Pflicht, Anzeige zu erstatten, weil Du lediglich Vermutungen hast. Du könntest dem zuständigen Hauptzollamt und der ARGE einen anonymen schriftlichen Hinweis zukommen lassen. Die würden den Sachverhalt dann vorab erst einmal überprüfen, bevor ein eventuelles Ermittlungsverfahren eingeleitet werden würde. Dieses ist nämlich erst dann einzuleiten, wenn ein Anfangsverdacht (also keine Vermutungen) vorliegen.

Gruß!

Hallo,

für Steuersünder interessiert sich die örtlich zuständige Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamts.

Gruß

IWC