Sozialbetrüger anzeigen, aber wie?

Hallo,

mal angenommen Person A würde jemanden kennen, der ihm selbst erzählt hat, daß…

  1. er eine 130qm Wohnung mit seiner Freundin und den 2 Kindern bewohnt, und sie Hartz4 bezieht obwohl er berufstätig ist. (Sozialbetrug, da die Arge von seinem Verdienst nichts weiß)
  2. Diese Wohnung, die übrigends vom Bauamt nicht genehmigt ist, von seinem Arbeitgeber gestellt wird und er keine Miete bezahlt. (Steuerhinterziehung weil die Wohnung als geldwerter Vorteil versteuert werden müsste)
  3. er halbtags angemeldet ist aber vollzeit arbeitet.(Schwarzarbeit)

Wäre es da nicht die Pflicht von Person A denjenigen zur Anzeige zu bringen. Und wenn ja, in wie fern müssen die Anschuldigungen von A Nachweisbar sein. Immerhin hat er das ja nicht schriftlich. Und wie macht man das? Muss er zur Polizei?

Danke im Voraus

Hallo,

man kann sich schon darüber ärgern,das die Person „A“ es schafft die Sozialgesetzgebung unseres Staates auszuhebeln.
Manche empfinden dafür Bewunderung,ich sage dazu:

„Es sind Sozialschmarotzer!!!“

In diesem Fall läge ein Leistungsmisssbrauch an der Arge vor und man kann natürlich,wenn man es möchte eine dem entsprechende Meldung an das Amt machen.Wie und ob das Amt oder die Behörde darauf reagiert,hängt dann aber von der Art der Anzeige (anonym oder namentlich) zusammen.

mfg Bollfried

Hallo,

wenn man sich sicher ist, kann man das Ganze anonym dem Amt mitteilen.

  1. er eine 130qm Wohnung mit seiner Freundin und den 2 Kindern
    bewohnt, und sie Hartz4 bezieht obwohl er berufstätig ist.
    (Sozialbetrug, da die Arge von seinem Verdienst nichts weiß)

Wenn die Wohnung nichts kostet, kann sie ruhig 130 qm groß sein.

Sicher, dass die ARGE nichts von seinem Verdienst weiß? Vielleicht verdient er einfach nicht genug und bekommt aufstockendes ALG2.

  1. Diese Wohnung, die übrigends vom Bauamt nicht genehmigt
    ist, von seinem Arbeitgeber gestellt wird und er keine Miete
    bezahlt. (Steuerhinterziehung weil die Wohnung als geldwerter
    Vorteil versteuert werden müsste)

Wenn der Arbeitgeber die Wohnung nicht bei der Steuer angibt, besteht auch kein Geldwerter Vorteil. Dann kann er die Wohnung so lange kostenlos zur Verfügung stellen wie er lustig ist.

  1. er halbtags angemeldet ist aber vollzeit
    arbeitet.(Schwarzarbeit)

Sicher?

Wäre es da nicht die Pflicht von Person A denjenigen zur
Anzeige zu bringen. Und wenn ja, in wie fern müssen die
Anschuldigungen von A Nachweisbar sein. Immerhin hat er das ja
nicht schriftlich. Und wie macht man das? Muss er zur Polizei?

Wie gesagt, wenn man sich sicher ist, kann man die Sachlage schriftlich und anonym beim zuständigen Amt schildern. Die Polizei hat damit nichts zu tun.

Gruß

Samira

Hallo,

  1. Diese Wohnung, die übrigends vom Bauamt nicht genehmigt
    ist, von seinem Arbeitgeber gestellt wird und er keine Miete
    bezahlt. (Steuerhinterziehung weil die Wohnung als geldwerter
    Vorteil versteuert werden müsste)

Wenn der Arbeitgeber die Wohnung nicht bei der Steuer angibt,
besteht auch kein Geldwerter Vorteil. Dann kann er die Wohnung
so lange kostenlos zur Verfügung stellen wie er lustig ist.

Zumindest wird keiner versteuert :wink:
Die (Lohn-)Steuerpflicht von dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auf Grund des Arbeitsverhältnisses gewährten Vorteilen hängt doch nicht davon ab, ob der Arbeitgeber diese Aufwendungen selber steuerlich geltend macht.

Gruß
Markus

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Zumindest wird keiner versteuert :wink:
Die (Lohn-)Steuerpflicht von dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber
auf Grund des Arbeitsverhältnisses gewährten Vorteilen hängt
doch nicht davon ab, ob der Arbeitgeber diese Aufwendungen
selber steuerlich geltend macht.

Hi,

ich steh gerade etwas auf dem Schlauch. Was hat das mit der Vermietung zu tun?

Gruß

Samira

Zumindest wird keiner versteuert :wink:
Die (Lohn-)Steuerpflicht von dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber
auf Grund des Arbeitsverhältnisses gewährten Vorteilen hängt
doch nicht davon ab, ob der Arbeitgeber diese Aufwendungen
selber steuerlich geltend macht.

Hi,

vielleicht hab ich auch dich falsch verstanden:

Wenn der Arbeitgeber die Wohnung nicht bei der Steuer
angibt, besteht auch kein Geldwerter Vorteil. Dann kann er
die Wohnung so lange kostenlos zur Verfügung stellen wie er
lustig ist

War das nicht so gemeint, dass die kostenlose Wohnungsüberlassung an den Arbeitnehmer dann keinen geldewerten Vorteil und damit Arbeitslohn für diesen darstellt, wenn der Arbeitgeber die Kosten für die Wohnung nicht als Betriebsausgabe geltend macht?

Gruß
Markus

Hi,

könnte sein. Ich hatte das so verstanden, dass das auf den Vermieter bezogen war und der auch noch mit angeschwärzt werden soll. Vielleicht bekommen wir ja noch eine kleine Erklärung.

Gruß

Samira

Hallo,

  1. er eine 130qm Wohnung mit seiner Freundin und den 2 Kindern
    bewohnt, und sie Hartz4 bezieht obwohl er berufstätig ist.
    (Sozialbetrug, da die Arge von seinem Verdienst nichts weiß)

Mitteilung an die Arge.

  1. Diese Wohnung, die übrigends vom Bauamt nicht genehmigt
    ist, von seinem Arbeitgeber gestellt wird und er keine Miete
    bezahlt. (Steuerhinterziehung weil die Wohnung als geldwerter
    Vorteil versteuert werden müsste)

Mitteilung an das Bauamt
und Mitteilung an das Finanzamt des Betriebes.

  1. er halbtags angemeldet ist aber vollzeit
    arbeitet.(Schwarzarbeit)

Mitteilung an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Und wie macht man das? Muss er zur Polizei?

Am besten schriftlich an die angegebenen Stellen („ist mir von Herrn X erzählt worden, dass…“).

Danke im Voraus

Bitteschön.

Gruß, Bernd

Mietfreie Wohnung total legal?

Wenn der Arbeitgeber die Wohnung nicht bei der Steuer angibt,
besteht auch kein Geldwerter Vorteil. Dann kann er die Wohnung
so lange kostenlos zur Verfügung stellen wie er lustig ist.

sicher? Denn dann könnte doch jeder arbeitgeber seine angestellten Mietfrei wohnen lassen und dafür das gehalt um eine entpsrechende Summe kürzen. Der AN sparrt die Miete und zahlt weniger steuern, hat also keinen Nachteil, der AG sparrt die AG-Abgaben. ICh kann mir nciht vorstellen, dass das legal ist.

grüße
simon

und was hätte A davon?
Hallo,

Wäre es da nicht die Pflicht von Person A denjenigen zur Anzeige zu bringen. Und wenn ja, in wie fern müssen die Anschuldigungen von A Nachweisbar sein. Immerhin hat er das ja nicht schriftlich. Und wie macht man das? Muss er zur Polizei?

Bei solchem Text stellt sich immer die Frage, was hätte A von dieser Aktion?

Neid kann tödlich sein. Siehe Hexenverfolgung und Judenverfolgung!

Hat A nicht genug eigenen Dreck, um den er sich zuerst kümmern müsste?

VG René

Alle hätten was davon (Unbelievable!)
Hallo,

Wäre es da nicht die Pflicht von Person A denjenigen zur Anzeige zu bringen. Und wenn ja, in wie fern müssen die Anschuldigungen von A Nachweisbar sein. Immerhin hat er das ja nicht schriftlich. Und wie macht man das? Muss er zur Polizei?

Bei solchem Text stellt sich immer die Frage, was hätte
A von dieser Aktion?

zumindest hätte er meine Dankbarkeit. Hier bereichert sich ganz offensichtlich ein einzelner an der Gemeinschaft. Soll man da einfach weg schauen und sagen „was soll´s, steigen die Beiträge halt in´s unermessliche“?

Neid kann tödlich sein. Siehe Hexenverfolgung und
Judenverfolgung!

Das hat mit Neid nichts zu tun. Hexenverfolgung und Judenverfolgung haben mit Neid im übrigen auch nichts zu tun und mit dem Thema hier sowieso nicht. Das ist nur billige Polemik diese Keule rauszuholen.

Hat A nicht genug eigenen Dreck, um den er sich zuerst kümmern
müsste?

Wie bist Du denn drauf? Wenn Du siehst, wie Jugendliche einer alten Oma die Handtasche rauben, stellst Du dann die selbe Frage?

Immer weg schauen, geht mich ja nichts an. Das ist leider Zeitgeist.

Selbstverständlich gehört Betrug am Sozialsystem angezeigt und geahndet. Wer was anderes meint, zahlt entweder selbst nicht in das System ein und es ist ihm daher egal, oder er findet es gut, für Leute zu zahlen, die es nicht nötig haben.

Ich finde es unglaublich, wie Du hier versuchst, den Fragesteller als Denunzianten und Neidhammel darzustellen und sogar noch in die rechte Ecke zu schieben versuchst.

Gruß

S.J.

10 „Gefällt mir“

Hallo,

zumindest hätte er meine Dankbarkeit. Hier bereichert
sich ganz offensichtlich ein einzelner an der Gemeinschaft.

Aha!
Und bei Steuererklärung auch alle km ordnungsgemäß angegeben oder doch 1 oder 2 km mehr?
Waren sonst alle Angaben korrekt bei Behörden?
GEZ schon bezahlt?

„Wer frei ist von jeder Schuld, werfe den ersten Stein!“

Soll man da einfach weg schauen und sagen „was soll´s, steigen
die Beiträge halt in´s unermessliche“?

Nein, dies soll niemand. Jedoch bitte zuerst bei sich selbst anfangen!

Das hat mit Neid nichts zu tun.

Da scheinen wir geteilter Meinung zu sein! :wink:

Hexenverfolgung und Judenverfolgung haben mit Neid im übrigen auch nichts zu tun

Wenn es nicht Neid war, was war es dann?
Ist den Besitz des anderen haben wollen kein Neid?

und mit dem Thema hier sowieso nicht. Das ist nur billige
Polemik diese Keule rauszuholen.

Ja dies wurde damals auch behauptet, bevor die Verfolgungen los gingen!

Wie bist Du denn drauf?

Ziemlich schräg!:wink:

Wenn Du siehst, wie Jugendliche einer alten Oma die Handtasche rauben, stellst Du dann die selbe Frage?

Kann ich nicht beantworten, hab es noch nie erlebt!

Immer weg schauen, geht mich ja nichts an. Das ist leider
Zeitgeist.

Ich schaue nicht weg, denn sonst hätte ich dies o.g. nicht geschrieben!

Selbstverständlich gehört Betrug am Sozialsystem angezeigt und
geahndet. Wer was anderes meint, zahlt entweder selbst nicht
in das System ein und es ist ihm daher egal, oder er findet es
gut, für Leute zu zahlen, die es nicht nötig haben.

Viele sehen es ebenso und vergessen ihren eigenen täglichen „Betrug“ am Sozialsystem.

Ich finde es unglaublich, wie Du hier versuchst, den
Fragesteller als Denunzianten und Neidhammel darzustellen

Dies obliegt mir fern. Es geht um die Sichtweise die heutzutage gern genutzt wird, um von anderen Dingen abzulenken.
Meist von sich selbst.

und sogar noch in die rechte Ecke zu schieben versuchst.

Interpretation (von lat.: interpretatio = „Auslegung“, „Übersetzung“, „Erklärung “)

VG René

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