Sozialbetrug und Beihilfe

Guten Tag,
ich habe herausgefunden, dass eine sehr gute Freundin von mir ein Auto auf Ihren Namen angemeldet hat und auch die Versicherung über sich laufen lässt, als Gefallen für einen Freund, der Hartz 4 Empfänger ist.
Sie sieht das Ganze als "kleinen Gefallen " an und versteht leider nicht, dass sie dabei Beihilfe zum Sozialbetrug leistet. Wie kann ich Ihr das klarmachen, bzw. mit welcher Art von Strafe müsste Sie rechnen, wenn das irgendwann herauskommt? Gesetz den Fall ich würde sie überredet kriegen, würde eine Selbstanzeige die Strafe mildern?

Vielen Dank!

Guten Abend,

grundsätzlich ist mir nicht bekannt, dass es Hartz4-Empfängern verboten ist, ein
Auto zu besitzen - allerdings müsste meiner Meinung nach der Wert des Autos als
Vermögen angegeben werden. Und nur, wenn damit die Grenze des
anrechnungsfreien Vermögens überschritten würde, hätte der Besitz des
Fahrzeuges überhaupt eine Auswirkung auf die Hartz4-Leistung. Auf welchen
Namen nun das Fahrzeug bzw. die Versicherung angemeldet ist, müsste
eigentlich egal sein, somit macht sich Ihre Freundin meiner Meinung und meinem
Rechtsempfinden nach gar nicht strafbar, sondern höchstens der Hartz4-
Empfänger. Da mir aber die Einzelheiten nicht bekannt sind, kann ich für die
Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Aussage natürlich nicht garantieren.

Mir ist lediglich bekannt, dass ein Auto ein Vermögensgegenstand ist, der als
solches anzugeben ist. Bei einem entsprechend hohen Verkaufswert des Autos
könnte das Amt dann verlangen, es zu verkaufen und von dem Erlös zu leben. Ob
es sinnvoll und förderlich ist, sein Auto verkaufen zu müssen, wenn man Arbeit
sucht, ist eine andere Frage. Und vielleicht hat ihre sehr gute Freundin sich das ja
auch gefragt…

Schöne Grüße
Ella

Hallo, hier kann ich leider keine Antwort geben…

Guten Tag,
ich habe herausgefunden, dass eine sehr gute Freundin von mir
ein Auto auf Ihren Namen angemeldet hat und auch die
Versicherung über sich laufen lässt, als Gefallen für einen
Freund, der Hartz 4 Empfänger ist.
Sie sieht das Ganze als "kleinen Gefallen " an und versteht
leider nicht, dass sie dabei Beihilfe zum Sozialbetrug
leistet. Wie kann ich Ihr das klarmachen, bzw. mit welcher Art
von Strafe müsste Sie rechnen, wenn das irgendwann
herauskommt? Gesetz den Fall ich würde sie überredet kriegen,
würde eine Selbstanzeige die Strafe mildern?

Vielen Dank!

Hallo Mirja,

warum darf ein Hartz4-Empfänger kein Auto haben? Er macht sich nicht automatisch strafbar, weil er ein Auto besitzt. Wenn er es nur braucht, um künftig wieder berufstätig zu sein? Manche wohnen sehr entlegen und können anders ihre Kinder nicht zur Schule bringen, weil die Busse eben nicht wie gewünscht fahren.

Viel schlimmer ist die Schwarzarbeit, die manche nebenher machen und damit ausgezeichnet über die Runden kommen.

LG Ina

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Hallo, ein Hartz IV Empfänger darf durchaus ein Auto besitzen. Es ist also gar nicht nötig, Anmeldung und Versicherung auf eine andere Person laufen zu lassen. Andere Leute - keine Hartzis - melden auch ihre Autos unter anderem Namen an um z.B. in der Versicherung günstig eingestuft zu werden, meist macht man das innerhalb der Familie. Ich sehe da nichts von wegen Sozialbetrug. Der Freund erhält ja dadurch keine zusätzlichen Leistungen oder ist sonst wie bevorteilt.
Grüße Winnie

Hallo hier kann ich nicht weiterhelfen, fällt nicht in den Bereich Gesundheitswesen und Sozialfragen dazu.

Mfg

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Hallo Mirja.

Wie bei allen Fragen, gibt es hier auch 2 Seiten. Zum einen ist dies die moralische und zum anderen die juristische.

Die juristische Frage kann (und darf) Dir nur von einem Anwalt beantwortet werden. Sicher gibt es in deiner Nähe JeManden, an den Du Dich vertrauensvoll wenden kannst. Auch caritative Einrichtungen unterhalten solche Beratungsangebote. Eventuell können auch Dienste, wie fragEinenAnwalt.de helfen.

Zu der moralischen Seite kann ich nur allgemeine Aussagen treffen, da dies sehr stark von den Wertvorstellungen von Dir und deiner Freundin bzw. dem Einfluss des ‚Freundes‘ abhängt.

Leider greift der moralische Verfall in allen Bereichen der Gesellschaft um sich, nicht nur bei Empfängern von sozialen Transferleistungen.

Mittlerweile scheint es relativ ‚üblich‘ den oder das Gegenüber zu übervorteilen. Hier gelingt es nur mit eiserner Disziplin und dem Widerstand gegenüber dem Totschlagargument - die anderen machen es doch auch und warum soll ich mich schlechter stellen - zu widerstehen.

Genau aber dies ist die Krux und auch Medien, Schulen etc. sind hier mittlerweile keine verlässlichen Vorbilder mehr.

Hilfreich sind für Dich und Deine Freundin nur eine klare Aussprache und Regelung. Du musst Ihr klar machen, das Du das auf keinen Fall verstehen / akzeptieren kannst. Falls Du keine Anzeige machen willst / kannst, solltet ihr klare Vereinbarungen treffen, die vor allem Dich bzgl. der Mitwisserschaft schützen.

z.b. du fährst nicht mit diesem Auto oder Du brichst den Kontakt zu dem Freund ab oder gehst nicht zu deiner Freundin, wenn der Freund da ist …

Wie gesagt, hier helfen nur klare Worte, auch wenn dies unter Umständen eine Verschlechterung des Klimas zwischen Dir und Deiner Freundin nachziehen kann (wird).

Thomas Kujawa

P.S.: Wenn es Dich zu sehr belastet, solltest Du eventuell auch psychologischen Rat/Unterstützung einholen.

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Hallo Mirja,

also Beihilfe zum Sozialbetrug ist schon richtig. Die Höhe der Strafe kenne ich aber nicht. Ich würde an Stelle Deiner Freundin die Sache schnellstens beenden, aber nicht gleich bis zur Selbstanzeige übertreiben. Der H4-Empfänger darf doch ein Auto haben, warum diese Umstände? Es wird ja nicht gleich ein nagelneuer Benz sein. Die Bestimmungen sind doch gelockert worden, aber ganz genau weiß ich sie auch nicht. Wenn es eine Begründung gibt - Arbeitssuche, selbständig machen, krank usw. - ist doch das Auto kein Problem. Da wird dieser Umweg nicht gebraucht. Ich würde da auch „Bauchschmerzen“ kriegen und lieber Schluß damit machen. Erkundigt Euch doch mal bei einer Beratung (Arbeitslosenverband). Die sind unabhängig vom Jobcenter.

Viele Grüße

renagk

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Hallo,- ich kann Dir da leider keine Auskunft geben. Mir fehlen da mehr Hintergrundinfos. Lebt die Freundin mit dem Freund zusammen und haben beide Hartz 4 als Bedarfgemeinschaft und haben das Auto nicht angegeben? Ich kann dir nur meine Meinung schreiben: Dein Problem verstehe ich nicht. Warum sollte der Freund nicht das Auto der Freundin nutzen? Das ist aus meiner Sicht kein Sozialbetrug. Es gibt ja auch Freibeträge. Das heißt ja nicht, dass man als Hartz 4 Empfänger kein Auto haben darf. Also wie gesagt, die genaueren Hintergrundinfos fehlen.
Lieben Gruß

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