Sozialbetrug - Veruntreuung von Beiträgen

Sachverhalt:
AG erhält vom Sozialamt Gelder für eine Haushaltshilfe und auch die Kostenübernahme für die Beiträge (Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge)
Die Löhne werden bezahlt, aber das Geld für die Beiträge führt er nicht an die Zuständigen Behörden ab.
Was kann man unternehmnen?
Muss das Sozialamt nicht prüfen ob er die Beiträge abführt?
Kann man mit dem Sozialamt vereinbaren, dass es direkt an die Behörden bezahlt?
Was muss das Sozialamt unternehmen, wenn es davon Kenntnis hat, dass der Begünstigte das Geld nicht weiterleitet, sondern es zweckentfremdet?
Kann man das Sozialamt „zwingen“ die Beiträge direkt an die Behörden weiterzuleiten?
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Hallo,da habe ich überhaupt keine Ahnung

Sachverhalt:

AG erhält vom Sozialamt Gelder für eine Haushaltshilfe und
auch die Kostenübernahme für die Beiträge (Lohnsteuer und
Sozialversicherungsbeiträge)

Die Löhne werden bezahlt, aber das Geld für die Beiträge
führt er nicht an die Zuständigen Behörden ab.

Was kann man unternehmnen?

Muss das Sozialamt nicht prüfen ob er die Beiträge abführt?

Kann man mit dem Sozialamt vereinbaren, dass es direkt an die
Behörden bezahlt?

Was muss das Sozialamt unternehmen, wenn es davon Kenntnis
hat, dass der Begünstigte das Geld nicht weiterleitet, sondern
es zweckentfremdet?

Kann man das Sozialamt „zwingen“ die Beiträge direkt an die
Behörden weiterzuleiten?

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?