wenn ich, Krankenschwester im ambulanten Pflegedienst, bei Frau R. 98 Jahre alt, die mehrere Immobilien besitzt und von der Pflegekasse in Pflegestufe 2 eingestuft ist (und Sachleistungen erhält), einen Bandscheibenvorfall erleide, weil Pflegehilfsmittel abgelehnt werden und ich die schwere Frau ohne Hilfsmittel heben muss - wer kommt für meine Gesundheitskosten auf - wer haftet für meine Rehabilitation?
a - Meine Krankenkasse?
b - Die Berufshaftpflicht des Arbeitgebers?
c - Die Pflegekasse der Patientin?
d - Die Patientin selbst, weil sie Pflegehilfsmittel abgelehnt hat?
e - Ich selbst, weil ich die Patientin unter unzumutbaren Bedingungen gepflegt habe?
f - Das Arbeitsamt, bei dem ich mich berufsunfähig melde?
mal ungeachtet der Tatsache, dass das wirklich ne blöde Sache sein kann und Deine Aufzählung der möglichen Kostenträger ziemlich beeindruckend ist (wären mir nicht eingefallen *g*)ist natürlich Deine Krankenkasse der Kostenträger für die Behandlung einer Arbeitsunfähigkeit. Sollte, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann, festgestellt werden, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, würde die zuständige Berufsgenossenschaft eintreten.
Alles andere scheidet aber doch wohl aus, da es schwer nachzuweisen sein dürfte, dass der Bandscheibenvorfall durch irgendein „Fehlverhalten“ der zu Pflegenden aufgetreten ist.
Und was haben die Immobilien der alten Dame damit zu tun?
Vieleicht entschädigt sie Dich ja mit einer, für Deine Dienste .
Gruß Jörg
wenn ich, Krankenschwester im ambulanten Pflegedienst, bei
Frau R. 98 Jahre alt, die mehrere Immobilien besitzt und von
der Pflegekasse in Pflegestufe 2 eingestuft ist (und
Sachleistungen erhält), einen Bandscheibenvorfall erleide,
weil Pflegehilfsmittel abgelehnt werden und ich die schwere
Frau ohne Hilfsmittel heben muss - wer kommt für meine
Gesundheitskosten auf - wer haftet für meine Rehabilitation?
a - Meine Krankenkasse?
b - Die Berufshaftpflicht des Arbeitgebers?
c - Die Pflegekasse der Patientin?
d - Die Patientin selbst, weil sie Pflegehilfsmittel abgelehnt
hat?
e - Ich selbst, weil ich die Patientin unter unzumutbaren
Bedingungen gepflegt habe?
f - Das Arbeitsamt, bei dem ich mich berufsunfähig melde?
ist natürlich Deine Krankenkasse der Kostenträger für die
Behandlung einer Arbeitsunfähigkeit.
nur die ersten 6 Wochen - oder?
Sollte, was ich mir
allerdings nicht vorstellen kann, festgestellt werden, dass es
sich um einen Arbeitsunfall handelt, würde die zuständige
Berufsgenossenschaft eintreten.
Arbeitsunfälle sind extrem schlecht nachzuweisen.
Alles andere scheidet aber doch wohl aus, da es schwer
nachzuweisen sein dürfte, dass der Bandscheibenvorfall durch
irgendein „Fehlverhalten“ der zu Pflegenden aufgetreten ist.
Fehlverhalten des zu Pflegenden:
Ablehnen von Pflegehilfsmitteln (trotz Aufklärung evtl. Folgen) - irrelevant?
Und was haben die Immobilien der alten Dame damit zu tun?
Es ist zutiefst unsozial, dass ein sehr vermögender Mensch, der nie in die Pflegeversicherung eingezahlt hat, aus dieser soziale Leistungen beziehen kann.
Vieleicht entschädigt sie Dich ja mit einer, für Deine Dienste .
Von so einer Reaktion habe ich noch nie gehört.
Davon abgesehen, handelt es sich um einen fiktive Situation, die aber jederzeit eintreten kann, bzw. eingetreten sein könnte.
ist natürlich Deine Krankenkasse der Kostenträger für die
Behandlung einer Arbeitsunfähigkeit.
nur die ersten 6 Wochen - oder?
erste 6 Wocehn Lohnfortzahlung, dann Krankengeld durch die Kasse, maximal 78 Wochen
Sollte, was ich mir
allerdings nicht vorstellen kann, festgestellt werden, dass es
sich um einen Arbeitsunfall handelt, würde die zuständige
Berufsgenossenschaft eintreten.
Arbeitsunfälle sind extrem schlecht nachzuweisen.
Eben , insbesondere bei einer eher Unfallutypischen Diagnose, wie BS-Vorfall
Alles andere scheidet aber doch wohl aus, da es schwer
nachzuweisen sein dürfte, dass der Bandscheibenvorfall durch
irgendein „Fehlverhalten“ der zu Pflegenden aufgetreten ist.
Fehlverhalten des zu Pflegenden:
Ablehnen von Pflegehilfsmitteln (trotz Aufklärung evtl.
Folgen) - irrelevant?
Meine Meinung nach ja, sie hat sich ja nicht strafbar gemacht oder sonst was unrechtes getan, also weshalb sollte hier ne andere Versicherung eintreten.
Und was haben die Immobilien der alten Dame damit zu tun?
Es ist zutiefst unsozial, dass ein sehr vermögender Mensch,
der nie in die Pflegeversicherung eingezahlt hat, aus dieser
soziale Leistungen beziehen kann.
Dazu no comment
Vieleicht entschädigt sie Dich ja mit einer, für Deine Dienste .
Von so einer Reaktion habe ich noch nie gehört.
Davon abgesehen, handelt es sich um einen fiktive Situation,
die aber jederzeit eintreten kann, bzw. eingetreten sein
könnte.
Es ist zutiefst unsozial, dass ein sehr vermögender Mensch,
der nie in die Pflegeversicherung eingezahlt hat, aus dieser
soziale Leistungen beziehen kann.
Ist das denn so? Bisher bin ich davon ausgegangen, daß Versicherungsleistungen erhält, wer Beiträge gezahlt hat. Ist das bei der Pflegeversicherung anders? Wenn ja warum?
Es kann ja wohl nicht sein, daß ich Beiträge zahle und mein Chef, der keine zahlt, dann die Leistung in Anspruch nimmt, oder?
Wenn das so ist, wem ist das eingefallen? Seehofer? Das war doch noch vor Rot/Grün!
wenn ich, Krankenschwester im ambulanten Pflegedienst, bei
Frau R. 98 Jahre alt, die mehrere Immobilien besitzt und von
der Pflegekasse in Pflegestufe 2 eingestuft ist (und
Sachleistungen erhält), einen Bandscheibenvorfall erleide,
weil Pflegehilfsmittel abgelehnt werden und ich die schwere
Frau ohne Hilfsmittel heben muss - wer kommt für meine
Gesundheitskosten auf - wer haftet für meine Rehabilitation?
a - Meine Krankenkasse?
b - Die Berufshaftpflicht des Arbeitgebers?
c - Die Pflegekasse der Patientin?
d - Die Patientin selbst, weil sie Pflegehilfsmittel abgelehnt
hat?
e - Ich selbst, weil ich die Patientin unter unzumutbaren
Bedingungen gepflegt habe?
f - Das Arbeitsamt, bei dem ich mich berufsunfähig melde?
Mein Tip: Keiner!
Begründung: Jeder Leistungsträger wird auf Teufel komm raus versuchen, die finanzielle Verpflichtung auf einen anderen abzuschieben. Die Krankenkasse wird sagen, es handele sich um einen Arbeitsunfall, also muss die Berufshaftpflicht zahlen. Die wiederum werden behaupten, der gesundheitliche Schaden war schon vor dem akuten Auftreten gegegen, die Pflegekasse der Patienten wird alles grundsätzlich ablehnen, usw. usw. ad lib.
Am Ende wird einen Riesen-Berg Schriftverkehr geben, Gutachten und Gegengutachten, Gerichtsverfahren, Urteile, Ein- und Widerspruch, Berufungsverfahren, Revision. Und jede beteiligte Institution wird verzögern, verzögern, verzögenr. Und darauf hoffen, dass dem Kläger irgendwann Lust und Geld ausgeht, weiter durch die Instanzen zu gehen. Oder - im optimalen Falle - das Zeitliche segnet, bevor es zu einer endgültigen Entscheidung kommt.
Hallo Rainer,
ja das ist so die Pflegeversicherung wurde 1996/97 eingeführt um die Krankenkassen zu entlasten.
Die Arbeitgeber wurden durch einen zusätzlichen Arbeitstag (Bußtag) entlasstet.
Die Leute die Damals schon Pflegefälle waren bekammen ohne was eingezahlt zu haben daraus Leistungen.
Gruß
schnorz
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Von so einer Reaktion habe ich noch nie gehört.
Davon abgesehen, handelt es sich um einen fiktive Situation,
die aber jederzeit eintreten kann, bzw. eingetreten sein
könnte.
Man kann sich alle möglichen fiktiven Situationen ausmalen und sich damit Unterhaltung verschaffen.
In der Praxis würde dieser Bandscheibenvorfall aber wohl so nicht passieren. Ein Bandscheibenvorfall ereignet sich üblicherweise nicht so, daß er „plötzlich“ da ist, wie zum Beispiel ein Hexenschuß. Die Pflegeperson würde also rechtzeitig merken, daß es ein Rückproblem geben wird, wenn a) der erste Hexenschuß da ist oder b) auf Dauer starke Rückenschmerzen eintreten. Und dann müßte sie die Pflege einer Person, bei der man schwer zu heben hat, einstellen.
ja das ist so die Pflegeversicherung wurde 1996/97 eingeführt
um die Krankenkassen zu entlasten.
Die Arbeitgeber wurden durch einen zusätzlichen Arbeitstag
(Bußtag) entlasstet.
So weit bekannt. …
Die Leute die Damals schon Pflegefälle waren bekammen ohne was
eingezahlt zu haben daraus Leistungen.
Umlageprinzip, wäre ja auch nicht anders gegangen. … Aber auch für Nichtmitglieder der GKV? Fände ich zumindest ‚eigenartig‘ um mich mal vorsichtig auszudrücken.
Hallo Rainer,
gegen die Pflegeversicherung ist an sich nichts einzuwenden (wenn sie funktionieren würde).
nur das wort Versicherung stört so wie du sagst Pflegeumlage wäre richtiger.
Gruß
schnorz
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gegen die Pflegeversicherung ist an sich nichts einzuwenden
(wenn sie funktionieren würde).
Doch, Zwangsversicherungen zu Lasten derer die am wenigsten Leistungsfähig sind, halte ich immer für ein Problem. Besonders, wenn mit dem Geld dann gelegentlich auch mal etwas anderes angefangen wird, ohne die Zahlenden zu fragen. ‚Veruntreuung‘ ist das moderateste Wort, das mir dazu einfällt.
nur das wort Versicherung stört so wie du sagst Pflegeumlage
wäre richtiger.
Ja, 'ne ‚echte‘ Versicherung wäre besser gewesen. Die hätte man aber nicht mißbrauchen können. (jedenfalls nicht so leicht)
Ursprünglich war das ja mal eine Leistung der GKV und die Pflegeversicherung war der Anfang vom Ende der paritätischen Finanzierung. Das Ende des Sozialstaates.
Man kann sich alle möglichen fiktiven Situationen ausmalen und
sich damit Unterhaltung verschaffen.
ein Bandscheibenvorfall ist in der Regel nicht sehr unterhaltsam - eher schmerzhaft.
In der Praxis würde dieser Bandscheibenvorfall aber wohl so
nicht passieren. Ein Bandscheibenvorfall ereignet sich
üblicherweise nicht so, daß er „plötzlich“ da ist, wie zum
Beispiel ein Hexenschuß.
Doch - ein Bandscheibenvorfall kann durch ein akutes Ereignis (eine plötzliche Überlastung) eintreten.
Die Pflegeperson würde also
rechtzeitig merken, daß es ein Rückproblem geben wird, wenn a)
der erste Hexenschuß da ist oder b) auf Dauer starke
Rückenschmerzen eintreten. Und dann müßte sie die Pflege einer
Person, bei der man schwer zu heben hat, einstellen.
Du hast insofern recht, dass die Pflegeperson das notwendige fachliche Wissen haben sollte, um abzuschätzen zu können, ob eine körperliche Belastung schädlich für den Rücken sein kann - dann sollte sie die Belastung vermeiden (können) - auch im Hinblick auf mögliche Folgekosten - die die Gesamtheit der Steuerzahler betrifft.