Sozialgeld

Liebe/-r Experte/-in,
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhielt ab dem 01.01.2009 Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Hartz 4

Dies war für meine Frau und für mich 1075,36 €
Meine Frau kann nicht arbeiten gehen weil sie seit drei Jahren ihre Demenzkranke Mutter und Tante die gemeinsam in einem Haus wohnen rund um die Uhr betreut.

Nun bin ich in dieser Zeit krank geworden und erhielt von der Deutschen Rentenversicherung:
Rente wegen voller Erwerbsminderung ! 859,11 € monatlich
Die Rente ist befristet und endet mit dem 31.12.2012
Dann kann die Rente auf neuen Antrag weitergezahlt werden.

Da wir nun mit der Rente nicht auskommen haben wir bei der Stadt einen Antrag auf Grundsicherung gestellt.

Wir erhalten von der Stadt monatlich:
Meine Frau : Regelleistung ( § 20 SGB II ) 323,00 €
Und Ich : Sozialgeld ( § 28 SGB II ) 323,00 €
Nach allen Abzügen : 216,25 Grundsicherung, plus Rente von der Deutschen Rentenversicherung 859,11 € zusammen 1075,36 €
Unsere Miete beträgt 497,80 € kalt.

In dem Schreiben stand folgender Hinweis:
Hinweise
Die in dem vorangegangenen Bewilligungs- – Änderungsbescheid erteilten Hinweise und Vorbehalte gelten uneingeschränkt weiter. Insbesondere verweise ich jedoch auf folgende Mitwirkungspflicht:
Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie alle Änderungen, die sich auf die Leistungen auswirken könnten, unverzüglich anzuzeigen haben. Hierzu gehören vor allem Änderungen in den Familien-, Einkommens -und Vermögensverhältnissen, jeder Wohnungswechsel und jede nur vorübergehende Abwesenheit von Ihrer Wohnung
( Krankenhausaufenthalt, Urlaubsreise usw. ) .
Ich verstehe das alles auch, nur das mit der Urlaubsreise nicht. Als Hartz 4 Empfänger bekam ich max. 15 Arbeitstage pro Kalenderjahr zugesprochen. Ich musste jede Abwesenheit bei der Job – Com anmelden. Weil ich wegen der Erreichbarkeitsanordnung zur Arbeitsvermittlung immer zur Verfügung stehen musste.
Aber jetzt bin ich Rentner wegen voller Erwerbsminderung und nicht mehr vermittlungsfähig.
Warum will die Stadt jetzt weiterhin wissen wann ich abwesend bin. Ich verstehe das nicht.
Ich war froh das ich von Hartz 4 weg war und jetzt dieses. Ich fühle mich total überfordert. Oder ist Grundsicherung und Sozialgeld das gleiche.
Ich habe den Rentenbescheid auch bei der Job-Com eingereicht, die sagten mir genau das Gegenteil das ich keine Abwesenheitszeiten beantragen muss. Diese Aussagen widersprechen sich doch.
Können sie uns in diesem Fall weiter helfen,
für jede Hilfe währen wir dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Arno Rufledt

Hallo Rudi!
Die Stadt erteilt genau wie die Arge nur flächendeckende Rundschreiben mit allgemeinem, immer gleich klngenden Inhalten. Was wiedereinmal beweist, das der Mensch nicht mehr als Einzelfall, sondern bewusst als große Grauzone betrachtet wird. An Deiner Stelle würde ich bei der Stadt mal vorsprechen und diesen Unsinn abklären.
Gruß vom Zander

Schau mal bei Wikipedia rein - da ist fast alles Abgedeckt - was Interessant sein kann - beim Sozialgeld - auch das Kompl SG II ist da .
Ich hoffe weitergeholfen zu haben
Gruss

Hallo Arno,

ich muss erwähnen, dass dies ein Thema ist, mit dem ich nicht so ganz vertraut bin.

Du schreibst, Ihr erhaltet Regelleistung von der Stadt oder meinst Du Arge?
Man muss sagen, dadurch dass Du verheiratet bist, lebst Du in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Deine Frau bezieht nach Deiner Schilderung Leistungen der Arge. In dem Fall, muss sie ja der Arge zur Verfügung stehen, sonst hätte sie ja keinen Anspruch. Demzufolge hast Du und Dein Partner gegenüber der Arge gewisse Verpflichtungen. Was den Urlaub angeht:
Einen Urlaubsanspruch, im eigentlichen Sinne, wie er einem AN in einem Beschäftigungsverhältnis zusteht, hat man als Empfänger von ALG II nicht. Jedoch kann unter Zustimmung des Ansprechpartners der Arge 3 Wochen im Kalenderjahr außerhalb des Wohnortes, so genannte Ortsabwesenheit, genehmigt werden, wenn die Abwesenheit eine berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt. Du magst wegen der Erwerbsminderung nicht mehr vermittlungsfähig sein, aber Deine Frau vielleicht.

Wie ich Deinen Text entnehmen kann, pflegt die Frau rund um die Uhr ihre Mutter und ist deshalb nicht erwerbsfähig.
Demzufolge müsste sie doch auch Pflegegeld erhalten.
Ich kenne einen Fall einer Bekannten, vielleicht würde dieser oder so ähnlich bei Euch auch in Betracht kommen, da die Voraussetzungen etwas anders sind.

Frau M., 58 Jahre alt, pflegt seit einem halben Jahr ihre Mutter in ihrem Haus. Der Mann von Frau M. hat noch Anspruch auf ALG I, demzufolge steht ihr kein ALG II zu und bekommt keine Leistungen der Arge und ist über ihren Mann familienversichert. Der Mann ist 62 Jahre alt. Trotzdem muss sie sich regelmäßig bei Arge melden und bekommt Einladungen um mit ihr die Bewerberangebote zu besprechen!? Nach Antrag erhält sie nun Pflegegeld Stufe II. Nach Rücksprache mit dem Rentenversicherungsträger könnte sie sich von der Arge abmelden, da sozialversicherungspflichtige Abgaben von der Krankenkasse gezahlt werden, welche Pflegegeld zahlt.

Erster Weg wäre in diesem Falle ein Termin beim Rentenversicherungsträger, um alle individuellen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Sozialgeld wurde abgelöst in ALG II. § 20 und § 28 gehören zum SGB II.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Viel Glück.

Hallo!
Ich habe gerade gelesen, das ich Deine Anfrage noch nicht beantwortet hätte! Das habe ich aber schon am 07.04.2010 getan! Sollte meine Antwort nicht angekommen sein, dann stelle sie noch mal an den Zander1! Sorry! Ich habe so schnell geantwortet wie es ging!
Gruß vom Zander!

Guten Tag,

ich kann Ihren Vorfall gut verstehen. Es stimmt wirklich. Die Aussagen überschneiden sich!!

Zu beachten ist aber, dieses sind alles nur Standard-Texte. Jeder soll sich das rausinterpretieren, was für ihn gelten soll…
D.h. z.B. Ein HARTZIV-Empfänger hat die Pflicht sich abzumelden, wenn er länger als 75 Minuten Fahrtweg von seinem Wohnort entfernt ist. usw…

Speziell bei Ihnen, Sie brauchen wirklich keine Abwesenheitszeiten bekannt geben!! Sie sind Sie ja Vollerwerbsunfähig - also nicht vermittelbar, in irgend einer Hinsicht.

Aus eigener Erfahrung muss ich leider auch sagen dass gerade auch junge Menschen durch die Vollerwerbsunfähig absolut aus dem Arbeitsleben ausgeschlossen sind. Auch wenn sie sich für eine geringe Beschäftigung im Stande fühlen…