Sozialgeld und nicht mehr krankenversichert?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zu dem Bereich ALG II/Sozialgeld.

Ich lebe mit meinen beiden Kindern (6 und 7 Jahre alt) sowie meinem Lebensgefährten zusammen. Da ich nun schon seit längerem krankgeschrieben bin und dies (laut ärztlichem Gutachten ) auch noch weiterhin bin beziehe ich ab dem 14.09.2011 Sozialgeld, welches ich aber von der ARGE erhalte da mein Lebensgefährte arbeitssuchend und gesund ist (so wurde es mir erklärt, wäre dies nicht der Fall hätte ich zum Sozialamt gemusst bzw. einen Rentenantrag stellen müssen).
Weiter wurde mir von meinem Sachbearbeiter erklärt dass sich ansonsten für mich nichts ändert und mir keine Nachteile entstehen, lediglich der Name des Geldes das ich beziehe würde jetzt einfach Sozialgeld sein anstatt Arbeitslosengeld II.

Nun erhalte ich heute, am 21.09.2011, einen Brief des Jobcenters in welchem mir mitgeteilt wird dass für mich (und somit auch die bei mir mitversicherten Kinder) ab dem 15.09.2011
die Krankenpflichtversicherung entfällt. Beiträge zur KV werden nicht mehr abgeführt, ich solle mich mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen (habe ich getan, die Krankenkasse ist derzeit auch überfragt, recherchiert und meldet sich alsbald wieder bei mir).

Ich bin jetzt natürlich total erschrocken und sehr beunruhigt, zum einen wird mir das 6 Tage zu spät mitgeteilt, zum anderen sind meine Kinder und ich gar nicht mehr krankenversichert und ich frage mich vor allem wer jetzt unsere Krankenversicherung bezahlen soll? Es ist uns natürlich beim Regelsatz den wir erhalten nicht möglich dies aus eigener Tasche zu bezahlen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

Viele Grüße

manora

Hallo - ich kann Sie insoweit beruhigen, dass Sie versichert sein müssen, denn in Duetschland gibt es seit einigen Jahren die Versicherungspflicht für alle. D.h. sollten jetzt die Kinder Leistungen in Anspruch nehmen, ist dies gedeckt - es nur muss geklärt werden, wer letztendlich der Beitragszahler ist. ALs ALG I und II Empfänger sind Sie kostenlos versichert. Sie müssen nur dran bleiben und nachfassen, dass Ihr Vorgang zügig bearbeitet wird. Notfalls bei der ARGE und der Kasse alle 8 Tage nachhaken oder persönlich vorbeischaun - bloß nicht abwarten.
gruß
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo,

danke für die schnelle Antwort!

Ja als ALG I und II-Empfängerin müßste mich die ARGE weiterversichern, aber ich beziehe ja Sozialgeld und weiß nicht wer nun bei Bezug von Sozialgeld die Krankenversicherungsbeiträge bezahlt. Sie vielleicht?

Liebe Grüße nochmals
manora

Hallo,
ist eigentlich nicht unbedingt mein Spezialgebiet, aber ich habe im Internet etwas nachgeforscht und konnte folgendes herausfinden:

Danach ist es richtig, das Sozialgeldbezieher anders als Alg II-Bezieher nicht mehr automatisch krankenversichert sind. Jetzt erst einmal keine Panik wegen fehlenden Versicherungsschutz für dich und die Kinder; es gibt auch noch lt. SGB V nachgehende Ansprüche sofern jetzt etwas passieren sollte. Sozialgeldbezieher müssen sich, sofern - wie bei dir- kein Anspruch auf Familienhilfe über den Ehepartner (nicht Lebenspartner)besteht, freiwillig krankenversichern. AM BESTEN GLEICH BEI DER BISHERIGEN KRANKENKASSE IN DIE WEGE LEITEN. Zu diesem freiwilligen Beitrag gibt es einen Zuschuss von ca. 140,- €. Und in diesem Augenblick ist es auch ratsam, dich diesbezüglich mit dem Sozialamt wegen des Zuschusses in Verbindung zu setzen. Die Krankenkasse müsste eigentlich diesen Ablauf auch eruieren können, wenn es eine gute KK ist. Ich würde an deiner Stelle auch den Bescheid des AA beim Sozialamt vorlegen und mich ausführlich über das weitere Prozedere beraten lassen.

VG
ayro

Hallo Ayro,

vielen Dank für die schnelle, zumindest etwas beruhigende Antwort! Ich werde soweit alles in Wege leiten und heute Nacht wohl doch noch zumindest ein Auge zu tun.

Liebe Grüße
manora

Hallo Manora,

beim Sozialgeld besteht kein Anrecht auf Pflichtversicherung, sondern Sie müssen, was Sie auch getan haben über eine Gesetzliche Krankenversicherung freiwillig versichern und dann beim Sozialversicherungsträger, der halt das Sozialgeld bewilligt und auszahlt einen Beitragszuschuss oder die Übernahme des gesamten Beitrages an die Krankenversicherung, beantragen,

Hier ein Auszug:

Krankenversicherung beim Bezug von Sozialgeld

Beim Bezug von Sozialgeld besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Ein entsprechender Beitragszuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung kann bei Vorliegen einer Bedürftigkeit jedoch zugebilligt werden.

Die Prüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen obliegt der zuständigen Krankenkasse. Der Zuschuss wird nur auf Antrag gewährt.

Wenn nicht sichergestellt ist, dass dieser Zuschuss zweckgebunden verwendet wird, kann die Zahlung auch direkt an die Krankenkasse oder ein Versicherungsunternehmen vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüssen und Ohren anklappen und durch das wird schon.

  • Leo-

PS: Es kann schon etwas dauern, denn bis die Krankenversicherung was kapiert, vergehen schon u.U. einige Tage. Dranbleiben und lästig sein!

Bei Fragen einfach eine neue Mail!

Hallo Leo,

herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort, ich habe soeben alles weitere in die Wege geleitet bzw. werde das was ich jetzt nicht telefonisch abklären konnte morgen persönlich in Angriff nehmen.

Viele Grüße
manora

Also: Du hast auf alle Fälle bei der bisherigen KV Versicherungsschutz. Leider (aus der sicht der KV) auch ohne Beiträge. Das schreibt das Gesetz vor.
Allerdings wird der Sozialträger Deine Beiträge bezahlen. Wende Dich noch einmal an Deinen Sachbearbeiter und informiere ihn.
Wenn der Rententräger Deine Gelder bezahlt zahlt er auch einen Beitrag für die KV.
also sofort hingehen (nicht telefonisch!)
Hupftiegel

Hallo,

wenn Sie über das ALG II nicht mehr pflichtversichert sind, müssten Sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf eine freiwillige Mitgliedschaft stellen. Die freiwillige Mitgliedschaft wird rückwirkend ab dem 15.09.11 durchgeführt, also brauchen Sie sich keine Sorgen um die Versicherung machen, Sie werden auf jeden fall rückwirkend versichert und wenn Leistungen in Anspruch genommen werden, werden diese auch von der KK übernommen. Dies müsste ihnen eigentlich auch die KK sagen können.

Wenn Sie die Beiträge nicht zahlen können, weil Sie hilfebdürftig sind, dann übernimmt die Beiträge auch die ARGE bzw. das Sozialamt (derjenige, der Ihnen die Hilfe auch zahlt), dem Antrag auf die freiw. Mitgliedschaft einfach den Sozialhilfebescheid beifügen, dann schickt die KK normalerweise der ARGE direkt eine Durchschrift des Beitragsbescheides.

Rufen Sie am besten nochmal bei der KK an, eigentlich sollten die schnell klären können.

Hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Grüße

Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort!

Hallo,

herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!

Ich werde morgen früh sofort zur Krankenkasse gehen und alles in die Wege leiten.

Viele Grüße
manora

Hallo Manora,

zuerst die gute Nachricht:
In Deutschland haben wir eine Krankenversicherungspflicht. Sie können also nicht nicht versichert sein.

Wie es allerdings bei Ihnen genau abläuft, kann ich Ihnen nicht sagen, da dieser Fall in den Bereich Sozialversicherungsrecht fällt - und das ist nicht gerade mein Spezialgebiet.

Ich habe aber die Vermutung, dass da ein Fehler passiert ist und der Sachbearbeiter davon ausgeht, dass Sie verheiratet sind. Dann müssten Sie nämlich (soweit ich weiß) als Familienmitglieder in die Krankenversicherung Ihres arbeitenden Ehemanns eintreten.

Wie das bei Ihnen genau aussieht, müssten Sie tatsächlich mit der entscheidenden Behörde regeln.

Viel Erfolg!

J. Schnitzler

sorry aber da kann ich nicht helfen, mit den regelungen der arge kenne ich mich nicht aus

Hallo!

es besteht eine Vers.-Pflicht in Deutschland und somit kann Sie keiner raus schmeißen…!!

sehr merkwürdig…

nehmen Sie das Schreiben und gehen damit zur Krankenkasse und bitten um Klärung und nehmen dazu bitte einen Zeugen mit!!!

sollte die Kasse zu weit weg sein dann verfassen Sie eine Antwort in schriftlicher Form und versenden es mit dem mitlerem Einschreiben per Post!!!1

sehr komisch gelaufen…
ich habe mich bereits bei meiner Krankenkasse erkundigt und die hat mir diese Infos gegeben…!

viel Erfolg!!

www.thomas-wolter.eu

Hallo!

Keine Angst! Das soziale Netz ist nicht so löchrig, dass Sie nicht mehr versichert sind, nein.

Die Beiträge übernimmt das Sozialamt in Ihrem Fall!

Alles Gute und viel Gesundheit!

Viele Grüsse

Hallo, Empfänger von Sozialgeld werden nicht von Amts wegen pflichtversichert wie ALG II-Bezieher. Sie müssen sich bei der Kasse selbst für die freiwillige Weiterversicherung anmelden (keine Angst, dafür hat man 3 Monate Zeit, das rückwirkend zu tun). Die kostet erstmal ca. 145 EUR/Monat.

Dafür kann aber vom Sozialamt ein Zuschuss gewährt werden, wenn die Bedürftigkeit nachgewiesen wird.(Hierfür muss z.B. die Kasse bestätigen, dass kein Anspruch auf Familienversicherung besteht, da nicht verheiratet.)Idealerweise machen Kasse und Amt das selbsttätig im Hintergrund. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

da die Arge keine Beiträge mehr übernimmt (ist m.E. nur bei Alg II möglich), wird die Krankenkasse von Dir ca. 145 Euro mtl. haben wollen.
Ich vermute aber, dass durch den Bezug von Sozialgeld dann ein Antrag auf Kostenübernahme der Beiträge beim Sozialamt erfolgen kann.
Es ist unwahrscheinlich, dass Du finanziell als Sozialgeldempfängerin schlechter gestellt wirst im Verglich zum Arbeitslosengeld II-Bezieher.
Aber hier musst Du wahrscheinlich selbst tätig werden.

Keine Panik, es kann nichts passieren! Wer ALG II bekommt ist pflichtversichert, die ARGE zahlt die Beiträge. Wer Sozialgeld erhält, wird über den Sozialhilfeträger abgesichert. Dieser gibt das Risiko lieber an die Krankenversicherung weiter, indem er die Beiträge für eine freiwillige Versicherung übernimmt. Das sollte die Krankenkasse eigentlich wissen, da Alltagsgeschäft. Gefordert werden gewissen Vorversicherungszeiten, die in aller Regel erfüllt werden.
Also einfach die freiwillige Weiterversicherung beantragen und den Beitragsbescheid bei der Sozialbehörde vorelgen. Wahrscheinlich fordert die Krankenkasse eine Bestätigung, dass der Sohiträger wirklich zahlen wird. Lästige Lauferei, aber sachlich kein Problem. Spätestens dann nicht, wenn man vom Sozialamt einen Krankenschein für einen „dringenden Arztbesuch“ fordert.

Hi Manora,

ein schwieriges Thema, das ich nicht wirklich behandeln kann, da ich mich mit Versicherungen nicht so gut auskenne.
Das ALZ in Dortmund hat hierzu aber eine Broschüre herausgegeben (Stand 2005) in der es heißt:

„…Beziehern von Sozialgeld, die nicht familienversichert oder sonstwie krankenversichert sind, können sich freiwillig oder privat krankenversichern.
In diesem Fall besteht ein Anspruch auf den
auf 139.88 Euro begrenzten Zuschuss zu einer
freiwilligen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung…“

Ich denke, dass dies auch heute noch gilt (mit angepassten Beträgen hoffentlich?). Wichtig ist aber, denke ich, so schnell wie möglich entsprechende Anträge zu stellen:

  1. Nach Klärung mit der Krankenkasse Antrag auf freiwillige (Weiter-) Versicherung stellen. Vielleicht gibt es einen Vertrag, bei dem Du nicht zuzahlen musst.
  2. Gleichzeitig beim Leistungen erbringenden Amt die Übernahme der Kosten für eine freiwillige Krankenversicherung stellen. Gegebenenfalls kannst Du auch andere, preiswertere Krankenkassen via Internet finden und kontaktieren.
  3. Für den eventuell selbst zu zahlenden Betrag Antrag auf Übernahme dieser Zahlungen als Beihilfe oder Darlehen stellen.

Für die Klärung dieser Dinge stehen in der Regel sechs Wochen zur Verfügung, während derer man auch ohne Beiträge zu zahlen weiterversichert ist. Ob für diese Zeit allerdings Beiträge nachzuzahlen sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Daher kann ich nur raten die entsprechenden Anträge zu 2. und zu 3. sofort zu stellen.

Ich hoffe Dir geholfen zu haben.
LG
Franz57