Sozialgeld und nicht mehr krankenversichert?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zu dem Bereich ALG II/Sozialgeld.

Ich lebe mit meinen beiden Kindern (6 und 7 Jahre alt) sowie meinem Lebensgefährten zusammen. Da ich nun schon seit längerem krankgeschrieben bin und dies (laut ärztlichem Gutachten ) auch noch weiterhin bin beziehe ich ab dem 14.09.2011 Sozialgeld, welches ich aber von der ARGE erhalte da mein Lebensgefährte arbeitssuchend und gesund ist (so wurde es mir erklärt, wäre dies nicht der Fall hätte ich zum Sozialamt gemusst bzw. einen Rentenantrag stellen müssen).
Weiter wurde mir von meinem Sachbearbeiter erklärt dass sich ansonsten für mich nichts ändert und mir keine Nachteile entstehen, lediglich der Name des Geldes das ich beziehe würde jetzt einfach Sozialgeld sein anstatt Arbeitslosengeld II.

Nun erhalte ich heute, am 21.09.2011, einen Brief des Jobcenters in welchem mir mitgeteilt wird dass für mich (und somit auch die bei mir mitversicherten Kinder) ab dem 15.09.2011
die Krankenpflichtversicherung entfällt. Beiträge zur KV werden nicht mehr abgeführt, ich solle mich mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen (habe ich getan, die Krankenkasse ist derzeit auch überfragt, recherchiert und meldet sich alsbald wieder bei mir).

Ich bin jetzt natürlich total erschrocken und sehr beunruhigt, zum einen wird mir das 6 Tage zu spät mitgeteilt, zum anderen sind meine Kinder und ich gar nicht mehr krankenversichert und ich frage mich vor allem wer jetzt unsere Krankenversicherung bezahlen soll? Es ist uns natürlich beim Regelsatz den wir erhalten nicht möglich dies aus eigener Tasche zu bezahlen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

Viele Grüße
Manora

Hi Manora,

ein schwieriges Thema, das ich nicht wirklich behandeln kann, da ich mich mit Versicherungen nicht so gut auskenne.
Das ALZ in Dortmund hat hierzu aber eine Broschüre herausgegeben (Stand 2005) in der es heißt:

„…Beziehern von Sozialgeld, die nicht familienversichert oder sonstwie krankenversichert sind, können sich freiwillig oder privat krankenversichern.
In diesem Fall besteht ein Anspruch auf den
auf 139.88 Euro begrenzten Zuschuss zu einer
freiwilligen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung…“

Ich denke, dass dies auch heute noch gilt (mit angepassten Beträgen hoffentlich?). Wichtig ist aber, denke ich, so schnell wie möglich entsprechende Anträge zu stellen:

  1. Nach Klärung mit der Krankenkasse Antrag auf freiwillige (Weiter-) Versicherung stellen. Vielleicht gibt es einen Vertrag, bei dem Du nicht zuzahlen musst.
  2. Gleichzeitig beim Leistungen erbringenden Amt die Übernahme der Kosten für eine freiwillige Krankenversicherung stellen. Gegebenenfalls kannst Du auch andere, preiswertere Krankenkassen via Internet finden und kontaktieren.
  3. Für den eventuell selbst zu zahlenden Betrag Antrag auf Übernahme dieser Zahlungen als Beihilfe oder Darlehen stellen.

Für die Klärung dieser Dinge stehen in der Regel sechs Wochen zur Verfügung, während derer man auch ohne Beiträge zu zahlen weiterversichert ist. Ob für diese Zeit allerdings Beiträge nachzuzahlen sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Daher kann ich nur raten die entsprechenden Anträge zu 2. und zu 3. sofort zu stellen.

Ich hoffe Dir geholfen zu haben.
LG
Franz57

Hallo,

die Kinder können weiter über den Kindesvater versichert werden bzw. müssen über den weiter versichert werden. Ansonsten würde ich für Sie einen Anrag auf Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge beim Amt für Grundsicherung stellen.

mfg,

Hallo Manora,
leider kenn ich mich nur mit AlgII aus, mit Sozialgeld überhaupt nicht. Kann Dir leider nicht weiterhelfen.
Grüße
Almut

Liebe Manora,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst jetzt sehe. Ich vermute, sie ist Schnee von gestern und daher nicht mehr aktuell - oder?
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch