Sozialgeld und Schenkungen

Hallo,

ich hätte gern gewusst ob es von Gesetz aus so
ist das jede Zuwendung sei es Naturalien oder Geld
in Form von Schenkungen dem Amt gemeldet werden muss.

MfG CB

ich hätte gern gewusst ob es von Gesetz aus so
ist das jede Zuwendung sei es Naturalien oder Geld
in Form von Schenkungen dem Amt gemeldet werden muss.

Hallo Christian,

JEDE EINZELNE Zuwendung angeben? Also, wenn jeder Sozialhilfeempfänger jedes Glas Marmelade, das er mal von Mutti, oder jeden 5-er, den er von Oma fürs Rasenmähen geschenkt bekommt, extra angeben würde, dann entstünde ein unangemessener Verwaltungsaufwand wegen „Nichtigkeiten“.

Wenn man natürlich diese Zuwendungen dauerhaft bekommt - also z.B.:
Deine Mutter kauft IMMER ALLE Lebensmittel für dich ein - oder:
Du machst regelmäßige Arbeiten für die Oma und bekommst dafür auch regelmäßig einen bestimmten Betrag,
dann ist das berechenbar und muss angegeben werden.

Im Forum von Tacheles kannst mit anderen Sozialhilfe-Empfängern diskutieren und Fragen stellen. Ebenso bei Beamte4u.
Hier sind die Links:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp
http://www.beamte4u.de/forum/forum-3.html

Grüßle von Christa

Hallo Christian,

wenn Du schon so genau fragst: Rein rechtlich ist jedes Einkommen anzugeben („alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert“ - § 76 BSHG). Selbst Darlehen, eine Einladung zum Eis, die Tafel Schokolade von der Oma oder die auf der Straße gefundenen 10 Cent sind rechtlich gesehen Einkommen und müssen angegeben werden.

Folgendes wird nicht als Einkommen angerechnet:

  • Leistungen nach dem BSHG
  • Erziehungsgeld
  • Kindergelderhöhung
  • Rentenerhöhung aufgrund Kindererziehungsleistung
  • Grundrenten
  • Pflegegeld
  • Erziehungsbeitrag nach dem KJHG
  • Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
  • Zuwendungen, deren Anrechnung eine besondere Härte darstellen (§ 78 Abs. 2 BSHG)

Liebe Grüsse

Holger von oben