hab nach meiner Recherche im Internet einiges
über Sozialgeld und Sozialdarlehn gefunden und
würde gerne wissen ob die Aussage so richtig ist:
Sozialgeld was einmal an den Begünstigten Ausgezahlt wurde
kann nicht mehr zurückgefordert werden dagegen können
Sozialdarlehn wieder zurückgefordert werden.
was ist davon zu Halten?
hab nach meiner Recherche im Internet einiges
über Sozialgeld und Sozialdarlehn gefunden und
würde gerne wissen ob die Aussage so richtig ist:
Sozialgeld was einmal an den Begünstigten Ausgezahlt wurde
kann nicht mehr zurückgefordert
Kann es , wenn sich hinterher herausstellen sollte , dass es unter falschen Vorraussetzungen gezahlt wurde( Leistungserschleichung oder flasche Angaben zu Einkommen)
Von den Erben kann man auch zurückfordern, unter gewissen Umständen