Sozialgeld

Guten Tag,

es geht um Sozialgeld für ein Kind im Vergleich zum Wohngeld für die Mutter.
Die Mutter studiert und hat kein Einkommen, nur das Kind hat Einkommen (Kindergeld und Unterhalt). Bekäme das Kind Sozialgeld, wenn die Mutter kein Wohngeld beantragt? Das wären wohl 219€ plus Hälfte der Miet- und Heizkosten plus Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende weniger Einkommen des Kindes, richtig?

VG Igeline

Hi,

die Mutter wird wohl wegen des Studiums aus dem SGB II fallen mit Ausnahme des Mehrbedarfs für Alleinerziehung und eines evtl. Zuschusses zu den ungedeckten Unterkunfstkosten, was sie beantragen sollte.
Ein Kind unter 15 hat außerhalb einer Bedarfsgemeinschaft keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II - vielleicht aber nach dem SGB XII auf Sozialhilfe?

Gruß
Ingo

Hallo Ingo,

zwischendurch meine ich, es durchschaut zu haben, aber jetzt bin ich mehr durcheinander als vorher.

die Mutter wird wohl wegen des Studiums aus dem SGB II fallen

„wohl“? Bist Du Dir siher? Ist das „immer“ so Welches Gesetz liegt dem zugrunde?

mit Ausnahme des Mehrbedarfs für Alleinerziehung und eines
evtl. Zuschusses zu den ungedeckten Unterkunfstkosten, was sie
beantragen sollte.

Sicher? Wie kommst Du darauf? Und wenn sie Wohngeld beantragt?

Ein Kind unter 15 hat außerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II - vielleicht
aber nach dem SGB XII auf Sozialhilfe?

Sozialgeld?

Danke I.

Hallo

„wohl“? Bist Du Dir siher? Ist das „immer“ so Welches Gesetz liegt dem zugrunde?

AlgII ist Arbeitslosengeld, d. h. der Arbeitslose muss sich um Arbeit bemühen. Das ist mit einem gleichzeitigen Studium etwas schwer zu vereinbaren. Eine Studentin steht doch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. - Wenn sie wegen eines Kleinkindes dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, das wäre etwas anderes, das wäre ok, aber dann könnte sie ja nicht studieren.

Wenn sie aber noch keinen Berufsabschluss hat, könnte sie versuchen, dass ihr das Studium vom Jobcenter als Ausbildung anerkannt wird, dann würde ihr m.W. sogar irgendein Unterhaltsgeld zustehen. Allerdings ist es sehr schwierig, vom Jobcenter die Ausbildung bewilligt zu bekommen, die man gerne hätte. Eher schon kriegt man 3 - 4 Computerführerscheine und ebenso viele Bewerbungstrainingskurse bewilligt als eine richtige Berufsausbildung, mit der man tatsächlich Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätte.

  • Mein Wissen zu dem Thema befindet sich allerdings nicht auf dem neuestens Stand. Ich hoffe, es trifft nicht mehr zu.

Und wenn sie Wohngeld beantragt?

Kann sie nicht BAFöG beantragen (und kriegen)?
Wenn sie darauf keinen Anspruch hat, weil es vielleicht das Zweitstudium ist o.ä., kann sie bestimmt Wohngeld bekommen. Allerdings müsste sie glaubhaft machen, wovon sie leben will.
Also, irgendeinen 400-Euro-Job oder eine andere Einkommensquelle müsste sie dann haben.

Viele Grüße

Hallo

AlgII ist Arbeitslosengeld, d. h. der Arbeitslose muss sich um
Arbeit bemühen. Das ist mit einem gleichzeitigen Studium etwas
schwer zu vereinbaren. Eine Studentin steht doch dem
Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

der Gesetzgeber ignoriert dabei allerdings immer, daß es durchaus Studenten gibt, die einer 50%-Beschäftigung nachgehen. Zu meiner Zeit waren die stets unter denen mit Regelstudienzeit vertreten. Warum Studenten also nicht ebenso arbeitssuchend Arbeitslos sein können bleibt wohl das Geheimnis derer in Gesetzgebungsverantwortung mit elternfinanziertem Studium. :wink:

Wenn sie aber noch keinen Berufsabschluss hat, könnte sie
versuchen, dass ihr das Studium vom Jobcenter als Ausbildung
anerkannt wird, dann würde ihr m.W. sogar irgendein
Unterhaltsgeld zustehen.

Für ein komplettes Studium dürfte das aussichtslos sein, es ibt allerdings eine Härtefallregelung für ein Darlehn.
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzie…

Allerdings ist es sehr schwierig, vom Jobcenter die Ausbildung :bewilligt zu bekommen, die man gerne hätte. Eher schon kriegt man 3 :- 4 Computerführerscheine und ebenso viele Bewerbungstrainingskurse :bewilligt als eine richtige Berufsausbildung, mit der man :tatsächlich Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätte.

Man könnte einen Gründungszuschuss beantragen und mit einem „Institut“ genau solche Kurse anbieten. Eine Qualifikation scheint da nicht notwendig. :wink:

  • Mein Wissen zu dem Thema befindet sich allerdings nicht auf
    dem neuestens Stand. Ich hoffe, es trifft nicht mehr zu.

Sollte die Realität noch schlimmer sein?

Gruß

osmodius

Hi,

die Mutter wird wohl wegen des Studiums aus dem SGB II fallen

„wohl“? Bist Du Dir siher? Ist das „immer“ so Welches Gesetz
liegt dem zugrunde?

Schau’ in § 7 Abs. 5 und ggf. Abs. 6 SGB II und die dort angegebenen §§ der anderen Gesetze.

mit Ausnahme des Mehrbedarfs für Alleinerziehung und eines
evtl. Zuschusses zu den ungedeckten Unterkunfstkosten, was sie
beantragen sollte.

Sicher? Wie kommst Du darauf? Und wenn sie Wohngeld beantragt?

das kann sie, aber vielleicht wäre § 27 Abs. 3 SGB II günstiger. Und Mehrbedarf nach Abs. 2 gäbe es trotzdem. Wichtig in diesem Zusammenhang ist: „Die Leistungen für Auszubildende gelten nicht als Arbeitslosengeld II.“

Ein Kind unter 15 hat außerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II - vielleicht
aber nach dem SGB XII auf Sozialhilfe?

Sozialgeld?

nein, Sozialhilfe nach dem SGB XII vom Sozialamt - Sozialgeld gibt’s nur für nicht erwerbsfähige Mitglieder einer BG im SGB II vom Jobcenter. Zugegeben eine im Einzelfall etwas merkwürdige Konstellation durch die Umsetzung der 4. Stufe der Hartz-Reform.

Gruß
Ingo

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