Hallo
„wohl“? Bist Du Dir siher? Ist das „immer“ so Welches Gesetz liegt dem zugrunde?
AlgII ist Arbeitslosengeld, d. h. der Arbeitslose muss sich um Arbeit bemühen. Das ist mit einem gleichzeitigen Studium etwas schwer zu vereinbaren. Eine Studentin steht doch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. - Wenn sie wegen eines Kleinkindes dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, das wäre etwas anderes, das wäre ok, aber dann könnte sie ja nicht studieren.
Wenn sie aber noch keinen Berufsabschluss hat, könnte sie versuchen, dass ihr das Studium vom Jobcenter als Ausbildung anerkannt wird, dann würde ihr m.W. sogar irgendein Unterhaltsgeld zustehen. Allerdings ist es sehr schwierig, vom Jobcenter die Ausbildung bewilligt zu bekommen, die man gerne hätte. Eher schon kriegt man 3 - 4 Computerführerscheine und ebenso viele Bewerbungstrainingskurse bewilligt als eine richtige Berufsausbildung, mit der man tatsächlich Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätte.
- Mein Wissen zu dem Thema befindet sich allerdings nicht auf dem neuestens Stand. Ich hoffe, es trifft nicht mehr zu.
Und wenn sie Wohngeld beantragt?
Kann sie nicht BAFöG beantragen (und kriegen)?
Wenn sie darauf keinen Anspruch hat, weil es vielleicht das Zweitstudium ist o.ä., kann sie bestimmt Wohngeld bekommen. Allerdings müsste sie glaubhaft machen, wovon sie leben will.
Also, irgendeinen 400-Euro-Job oder eine andere Einkommensquelle müsste sie dann haben.
Viele Grüße