Sozialgelder, wenn die Eltern nicht mehr zahlen?

Hallo zusammen,
Herr Y ist 26 Jahre alt, hat nach dem Abitur Zivildienst geleistet und daraufhin seine Ausbildung zum Bankkaufmann erfolgreich absolviert und weitere anderthalb Jahre Beruferfahrung gesammelt.
2007 hat er ein Vollzeitstudium begonnen.

2008 hat er aufgrund einer schwerwiegenden Depression 6 Wochen in einer psychosomatischen Klinik verbracht.
Mittlerweile ist er laut psychologischem Attest wieder beschränkt arbeitsfähig und übt seit kurzem auch einen Nebenjob aus, bei dem er ca. 400 Euro im Monat verdient, dies über Lohnsteuerkarte.

Allerdings wurde der Unterhalt von den Eltern vor kurzem komplett eingestellt.

Der Nebenjob reicht also nicht aus, um für seinen monatlichen Lebensunterhalt zu sorgen.

Er ist nicht Bafögberechtigt, da seine Eltern zu viel verdienen…
Meines Wissens wäre er auch eigentlich gar nicht mehr unterhaltsberechtigt, da dies ja schon der 2. Bildungsweg ist.
Auf welche Art von staatlicher Unterstützung gibt es ein Anrecht, wie ist die Rechtslage??

Schöne Grüße
Tim

Hallo

2007 hat er ein Vollzeitstudium begonnen.

Mittlerweile ist er laut psychologischem Attest wieder beschränkt arbeitsfähig und übt seit kurzem auch einen Nebenjob aus, bei dem er ca. 400 Euro im Monat verdient, dies über Lohnsteuerkarte.

Studiert er auch weiter bzw. will er das Studium fortsetzen?

Hm, dann würde ich Wohngeld versuchen, das müsste eigentlich klappen. Und auch GEZ-Befreiung, und eventuell schauen, ob es in der Gemeinde irgendeinen Pass gibt, mit dem man dies oder das billiger kriegt.

Hartz4 kann er auch versuchen, ich denk aber eher nicht, weil er dann 3 Stunden am Tag arbeiten können muss, und außerdem eine Arbeit suchen muss, von der er leben kann. Das geht ja nicht alles gleichzeitig.

Was anderes wüsste ich nicht. Eventuell beim Europäischen Sozialfond anfragen?

Viele Grüße
Simsy

Hi,
wenn er bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat, müssen die Eltern keinen Unterhalt mehr zahlen. Wenn er auch keinen Bafög-Anspruch hat, dann gibt es meines Wissens keine andere staatliche Leistung (außer vielleicht Wohngeld, wie bereits erwähnt), auf die er Anspruch hat. Sozialhilfe / Alg2 oder ähnliches kommt hier nicht in Betracht.

Gruß
Nelly