Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte am 29.01.09 einen Gerichtstermin beim Sozialgericht Augsburg. Da ich seit dem Jahre 2008 in München (ca. 85 km einfach) wohnte beantragte ich einen Fahrtkostenzuschuß für die Wegstrecke zwischen der Wohnung in München und dem Sozialgericht. Die Fahrtkosten wurden mir in Höhe von 6,00€ erstattet. Wenn ich nachrechne komme ich allerdings auf Spritkosten in Höhe von ca. 11€. Ich frag mich deshalb, ob es sogenannte Regelsätze für die Fahrtkosten zu einem Sozialgerichtstermin gibt. Ich habe mittlerweile im Internet gelesen, daß Fahrtkosten unter 6€ unterhalb der Bagatellgrenze liegen und damit nicht erstattet werden. Allerdings finde ich nirgends einen Hinweis darauf, wieviel Prozent bzw. welcher Betrag per Gesetz denn erstattet werden muß.
Jetzt schon mal herzlichen Dank für deine Hilfe.
Gruß Robert