Liebe/-r Experte/-in,
ist es (juristisch) möglich, eine Berufung (z.B. vor dem Sozialgericht), die man als Kläger zurückgenommen hat, wieder in Kraft setzen zu lassen? Gibt es dafür Fristen? Danke für Info! Gruß Robert
Liebe/-r Experte/-in,
ist es (juristisch) möglich, eine Berufung (z.B. vor dem Sozialgericht), die man als Kläger zurückgenommen hat, wieder in Kraft setzen zu lassen? Gibt es dafür Fristen? Danke für Info! Gruß Robert
Hallo Robert,
nein Robert, daß ist juristisch nicht mehr möglich!
Aber als allgemeine Info kann ich Dir und allen anderen pflegebedürftigen Patienten von Krankenkassen empfehlen. Wenn ich meine im Recht zu sein, bei abgelehnten Maßnahmen, Therapieverordnungen und abgelehnte Rezepte bzgl. Hilfsmittelbedarf sollte jeder Widerspruch einlegen und den Widerspruch aufrecht erhalten. Dann erfolgt der Widerspruchsbescheid mit dem Hinweis aud noch dagen Klagen können vor einem Sozialgericht.In allen Widerspruchsdingen gibt es eine 1 Monat gesetzliche Widerspruchsfrist u. Klageerhebungsfrist.
Robert, jeder sollte aber darauf unbedingt achten !!!
MfG Peter Hirschfeld
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Hallo,
danke für deine Antwort!
Gruß Robert