Hallo liebe Wissenden,
A verklagt die GoK = Gängige Ortskrankenkasse (fiktiv), weil die GoK Krankenkassenleistungen, die im SGB verankert sind, über 2,5 Jahre nicht tragen wollte.
Die Klägerin A gewinnt nach 3 Jahren Hin und Her den Prozeß, „Annahme der Forderung“ stünde im letzten Schreiben.
Wie kann A ihre Rechtsberatungskosten = Rechtsanwaltsgebühren erlangen?
Trägt in 1. Instanz jeder seine Kosten selbst, ähnlich dem Arbeitsrecht?
Danke für Eure Hinweise!
LG
Melanie
Hallo,
A sollte mal im Urteil nachlesen. Meist endet es mit einer sogenannten Kostenentscheidung.
Hier kann A erst mal klären, wie das Gericht die Kosten aufgeteilt hat. Steht z. B. drin, dass „die Kosten gegeneinander aufgehoben werden“ trägt jede Prozesspartei ihre Kosten selber.
Meist trägt jeder seine Kosten selbst, aber das Gericht kann in seiner Kostenentscheidung durchaus anders die Kosten aufteilen.
Steht im Urteil, dass die GoK die Kosten zu (X %) zu tragen hat, dann kann A über ihren Anwalt (wenn ohne Anwalt, kann A das selber machen) - kostenlos - bei Gericht einen „Kostenfestsetzungsbeschluss“ beantragen.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist, wenn er erlassen wird, ein Titel, mit dem A dann bei der GoK pfänden lassen kann, wenn die GoK nicht von selbst überweist.
Gruß
Ingrid
Hallo,
gehen wir mal davon aus, da stünde nichts. Da stünde nur…„nach Rücksprache mit der Fachabteilung erklären wir, dass wir die Forderung der Gläubigerin anerkennen“.
Was ja eigentlich eh schon schwammig ist.
Tipps für die Praxis, falls sowas mal eintrifft?
LG
Mela
Hallo,
wo steht das
gehen wir mal davon aus, da stünde nichts … ?
im Gerichtsurteil, gerichtlicher Vergleich, Anerkenntnisurteil?
Gruß
Ingrid
Hallo,
angenommen in der Gerichtsverhandlung hätte die Richterin der Beklagten nahegelegt zu zahlen, ansonsten hätte es ein richterliches Urteil „sehr zugunsten der Klägerin“ gegeben.
Diese Krankenkasse hat sich dann wohl überlegt, dass ja die Rechtsgrundlage zur Zahlung auch im SGB steht und eben „nach Rücksprache mit der Fachabteilung die Forderung der Klägerin anerkannt“.
Was das nun genau ist, weiss ich nicht …und auch ein Rechtsanwalt ist ein Wirtschaftsunternehmen und möchte sein Geld und reisst sich nicht wirklich um Sozialgerichtsfälle 
LG
Mela
Hallo,
trotzdem gibt es im Normalfall eine Kostenentscheidung. Vielleicht hat A ja bisher nur das Protokoll der Verhandlung? Wenn das so ist, sollte A auf das (Anerkenntnis-)Urteil warten, da wird dann die Kostenentscheidung des Gerichtes drin stehen.
Unabhängig davon kann A den eigenen Anwalt bitten, dass er einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt. Schützt A auch davor, dass der Anwalt versehentlich zuviel Geld in Rechnung stellt.
Gruß
Ingrid