Sozialgericht: Kostenentscheidung wer entscheidet?

Hallo zusammen,

mal angenommen es wurde beim Sozialgericht im Zuge eines Vergleiches eine gerichtliche Entscheidung über die Kosten vereinbart. Wer entscheidet über die Kosten: der vorsitzende Richter, oder eine eigene Abteilung des Gerichtes?

Der Richter darüber entschieden hat und das muß im schriftlichen Erlaß präzise formuliert sein:
http://www.iww.de/pak/fehlervermeidung/vergleich-kostenregelung-im-vergleich-muss-praezise-sein-f84069 ramses90

Hmm… Mal angenommen der Richter hätte nicht darüber entschieden, sondern im Vergleich würde folgendes stehen:

Die Beteiligten beantragen übereinstimmend eine gerichtliche Entscheidung über die Kosten.

Klar, dass das Gericht dann die Kosten festsetzen würde, aber wer wäre denn nun bei dieser Annahme das „Gericht“?
Wäre dies der vorsitzende Richter, oder gäbe es hierfür eine eigene Abteilung innerhalb des Gerichts? Oder gibt es da keine klare Regelung, sodass jedes Gericht dies nach belieben handhaben würde?

In der Praxis macht das sicher auch mal (oder eher öfter?) der Rechtspfleger. Vielleicht bundeslandabhängig?

Für das Ergebnis ist es vermutlich egal, da „das Gericht“ die Entscheidung trifft und dafür dann auch grade steht. Ich nehme an, dass auch Gerichten die Organisation innerbehördlicher Entscheidungsbefugnisse in gewissem Rahmen zusteht. OB das nun der gleiche Richter ist oder nicht, kommt mir zunächst mal recht unwichtig vor.

Hallo,

gem. § 21e GVG
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__21e.html

iVm den §§ 6, 10 SGG
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__6.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__10.html

sind die jeweiligen Kammern des SG „das Gericht“. Es wird also diejenige Kammer über die Kosten entscheiden, bei der die Sache anhängig war.

&Tschüß
Wolfgang

Vielen Dank.

Unwichtig wäre es in dem Fall nicht, wenn der Richter beim Vergleich von sich aus versucht eine Partei zur Übernahme der Kosten von 100% zu drängen, ohne dass eine der Parteien überhaupt etwas über die Kosten erwähnt hätte.
Üblicherweise würden die Kosten beim Vergleich hälftig aufgeteilt, was bei dieser Annahme aber nun das Gericht (bzw. die Kammer) entscheiden soll, weshalb es interessant zu wissen wäre, wer denn nun beim Gericht (Kammer) die Kostenentscheidung vollziehen würde.

Doch. Niemand ist gezwungen, einen Vergleich anzunehmen. Man darf auch vor der Annahme nachfragen, was das bedeutet. Man darf sogar selber Vorschläge machen, was im Vergleich noch so alles drin stehen sollte.

Aber annehmen und hinterher drüber schimpfen ist auf jeden Fall der falsche Weg.