Ein Verfahren am Sozialgericht Berlin geht schon über 2 Jahre. Das Gericht versucht den Kläger zu zwingen, die Klage zurück zu nehmen. Der Kläger wehrt sich dagegen. Nun reagiert das Sozialgericht gar nicht mehr. Wie kann sich der Kläger wehren?
Servus,
guckst Du §§ 60 - 182a SGG. Erwarte aber nicht, dass dort irgendwas steht, was genauso vage und verblasen ist wie Deine Darstellung des Sachverhalts.
Schöne Grüße
MM