Sozialgericht und Erwerbsminderungsrente

Hallo
da ich nicht in ich Form reden darf nenne ich mich halt Klägerin.

Die Klägerin kämpft um ihre Erwerbsminderungsrente. Sie hat schon 2x die Rente auf Zeit bekommen allerdings hat sie bei der Rentenversicherung angerufen und gefragt wie oft sie schon die Rente bekommen hat, da meinten sie das sich die ganze Sache seit 4 Jahren und 4 Monaten am laufen ist.

  1. Frage geht das So weit ich mich erinnern kann habe ich 2 x die Rente auf Zeit bekommen und einmal eine Verlängerung. Wie finded die Klägerin jetzt raus was das richtige ist.
  2. Frage die Klägerin ist jetzt im Wiederspruchverfahren. Sie hat die Gutachten schon hinter sich und die meinen beide sie könnte noch 6 Stunden unter bestimmten Vorraussetzungen die aber echt blöd sind, egal.
    Jetzt soll es vor Gericht gehen. Mein Arzt hat ja auch ein Gutachten gemacht und soll jetzt nochmal ein Attest schreiben, wo er sagen soll was die anderen Gutachter falsch beurteilt haben. Die Klägerin hat vom VDK gesagt bekommem, das es nur mit einem 3 unpateiischen Gutachter zweck mach weiter zu machen. Die Klägerin hat aber kein Geld für einen 3 Gutachter.Das kann doch nicht sein
  3. Frage
    Wie geht das so am Gericht ab. Komme ich da auch mal dazu etwas zu sagen?? Kann ich auch Zeugen laden lassen. Wie kann die Klägerin jetzt am besten ohne GEld (hartz 4).

die Klägerin wäre echt froh über ein paar Anregungen.

Hallo,

ich denke, das ist eher eine Frage für einen Juristen, ich bin Psychologe. Aber das mit dem 3. unparteiischen Gutachter dürfte stimmen. Daher dürfte die Sache dann letztlich an den finanziellen Möglichkeiten scheitern. Ist zwar ungerecht, ist meines Wissens nach aber eben zur Zeit der Stand der Dinge.
Tut mir leid, wenn ich nichts Positiveres mitteilen kann.

Dipl.-Psych. Thomas Hünerfauth

sorry,aber ich werde aus diesem text nicht schlau - ich verstehe ncht, wass du willst, da manche sätze nicht zu ende geschrieben sind. ausserdem - wieso weisst du nicht, wann und wie lange du rente bekommen hast??? da hat man doch einen schriftlichen bescheid und du hast doch da auch geld bekommen?also , ist ein zeimlcihes durcheinander in deinem tex, vielleicht formulierst du es nochmal genauer.

Hallo,

hier meine Antworten:

  1. Die Erwerbsminderungsrente kann bis zu insgesamt 9 Jahre auf Zeit gewährt werden. Danach muss sie bis zum Lebensende zugesprochen werden. Üblicherweise wird sie in den ersten 9 Jahren für 1 oder 2 Jahre gewährt, wobei aus den jeweiligen Bescheiden die entsprechenden Zeiten ersichtlich sind. Allerdings kann sie in den ersten 9 Jahren a

Hallo Michaela,

hier meine Antworten:

  1. Die Erwerbsminderungsrente kann bis zu insgesamt 9 Jahre auf Zeit gewährt werden. Danach muss sie bis zum Lebensende zugesprochen werden, wobei aus den jeweiligen Bescheiden die entsprechenden Zeiten ersichtlich sind. Allerdings kann sie in den ersten 9 Jahren wieder entzogen werden.
  2. Während des Klageverfahrens kann vom Gericht ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden, d. h. dies muss nicht schon vorher gemacht werden.
  3. Vor Gericht hat man natürlich auch Gelegenheit seine Lage darzustellen. Allerdings sollte man nur den Klageweg beschreiten, wenn realistische Chancen bestehen das Klageverfahren auch zu gewinnen.

Viel Erfolg.
Anton

Hallo
hast du keine anderen Ärzte,die dich behandeln?
Frag doch mal deinen Hausarzt was der Med.Dienst dazu
meint,der ist unparteiisch und dein Hausarzt kann
vielleicht die zu einem Gutachten bewegen.
das mit dem Sozialgericht geht ohne Kläger oder
Angeklagte verhandelt,anhand der Aktenlage.
Viel Glück, ich drück DIR alle Daumen.