Sozialgericht

Guten Tag,

Guten Tag,

vielleicht kann mir ja jemand helfen:
Frau X hat auf anraten ihres Anwaltes ihre Klage gegen die BGW-Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege- zurückgenommen. Nun schreibt ihr ihr Anwalt folgenden Text: Die Kosten des Rechtsstreits sind von Ihnen zu tragen. Die an die BGW zu erstattenden Kosten werden noch vom Sozialgericht auf Antrag festgesetzt werden.
Ich dachte, daß Gerichtskosten beim Sozialgericht nach § 197 a SGG nicht anfallen und was für Kosten kann die BGW in Rechnung stellen?
Über Eure hilfreichen baldigen Antworten würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße

Hallo

Rein neugierdehalber würde mich was interessieren:

Frau X hat auf anraten ihres Anwaltes ihre Klage gegen die BGW-Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege- zurückgenommen.

Hat der Anwalt vorher dazu geraten, die Klage einzureichen?

Nun schreibt ihr ihr Anwalt folgenden Text: Die Kosten des Rechtsstreits sind von Ihnen zu tragen.

Das ist ja eine schöne Überraschung.

Die an die BGW zu erstattenden Kosten werden noch vom Sozialgericht auf Antrag festgesetzt werden.
Ich dachte, daß Gerichtskosten beim Sozialgericht nach § 197 a SGG nicht anfallen und was für Kosten kann die BGW in Rechnung stellen?

Vielleicht Kosten für deren Rechtsanwalt oder sonstigen Aufwand? Diese Kosten gehen ja an die BGW und nicht an das Sozialgericht, insofern sind das natürlich keine Gerichtskosten.

Die BGW ist ja auch keine staatliche Behörde. Eine Behörde würde bei einem Prozess vor dem Sozialgericht wohl keine Kostenerstattung verlangen, jedenfalls wäre mir das völlig neu.

Über Eure hilfreichen baldigen Antworten würde ich mich sehr freuen.

Hoff, dass sie hilfreich war …

Viele Grüße

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Leider hat sie mir nicht wirklich geholfen.
Ja, der Anwalt hat zur Klage geraten.
Ist die BGW nicht eine gesetzliche Institution?
Hier nochmal die Frag: mit welcher Höhe ist denn bei den zu erstattenden Kosten zu rechnen?

Viele Grüße

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Leider hat sie mir nicht wirklich geholfen.

Das habe ich auch nicht erwartet.

Ja, der Anwalt hat zur Klage geraten.

a) War der Fall von Anfang an aussichtslos, oder
b) hatte sich in der Zwischenzeit irgendeine Änderung ergeben, so dass der Anwalt jetzt rät, die Klage zurückzuziehen?

Bei a) bitte auch unten das PS lesen.

Ist die BGW nicht eine gesetzliche Institution?

Was heißt gesetzlich? Du meinst staatlich?
Öffentlich-rechtlich ist sie wohl, also eigenständig, aber unter Aufsicht des Staates.

Hier nochmal die Frage: mit welcher Höhe ist denn bei den zu erstattenden Kosten zu rechnen?

Kann das denn dein Anwalt nicht sagen? Der hat doch wohl ein bisschen mehr Einblick in die Materie als wir.
Auf diese Frage wirst du hier sicher keine Antwort bekommen können, und wohl auch nicht im Rechtsbrett.

Viele Grüße

PS:
Wenn der Fall eigentlich von Anfang aussichtslos war, würde ich mal im Rechtsbrett fragen, ob man von einem Anwalt Schadenersatz verlangen kann, wenn der einem in einem aussichtlosen Fall zur Klage rät, oder wie solch ein Verhalten unter Anwälten bewertet wird.

Und zumindestens würde ich mich dann bei der Anwaltskammer namentlich über den beschweren. Erfahrungen mit Anwälten dieser Art sind der Auslöser dafür, dass ich niemals mehr einen Anwalt beauftragen werde, und sowas ist wohl nicht im Interesse der Anwaltskammer.

Hallo,

Auf diese Frage wirst du hier sicher keine Antwort bekommen
können, und wohl auch nicht im Rechtsbrett.

wieso meinst du das? Also ich dachte, dass wir hier verdammt viele, gute und vor allem echte! Juristen haben. Wieso sollten die auf diese Frage keine Antwort haben, wenn sie doch relativ leicht durch google zu finden ist.

Erfahrungen mit Anwälten
dieser Art sind der Auslöser dafür, dass ich niemals mehr
einen Anwalt beauftragen werde, und sowas ist wohl nicht im
Interesse der Anwaltskammer.

Wow, das würde ich auch gerne behaupten können, niemals mehr einen Anwalt zu beauftragen. Demnächst muss ich eine Klage vor dem Sozialgericht ohne Anwalt durchstehen. Nicht so toll, da es um verfassungsrechtliche Fragen und Argumentation geht. Und das macht (in unserer umgebung) kein Anwalt im Rahmen der PKH. Verständlich!!! Zu viel Aufwand für zu wenig Geld. Das (Sozialrecht ist halt eher Idealismus) können sich die meisten Anwälte nicht leisten.

Gruß musstesein

Hallo,

Die an die BGW zu erstattenden Kosten

da steht doch nichts von Gerichtskosten :wink:, …

Ich dachte, daß Gerichtskosten beim Sozialgericht nach § 197 a
SGG nicht anfallen und was für Kosten kann die BGW in Rechnung
stellen?

…also wollen die vermutlich die außerger. Kosten ersatattet bekommen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__193.html

http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/mast…
Außergerichtliche Kosten, vor allem die Gebühren eines Prozeßbevollmächtigten, muss jeder Verfahrensbeteiligte grundsätzlich erst einmal selbst aufbringen. Das Gericht entscheidet dann bei Beendigung des Verfahrens, ob und in welchem Umfang der Gegner diese Kosten zu erstatten hat (§ 193 Sozialgerichtsgesetz). Ist einem Beteiligten die Aufbringung der außergerichtlichen Kosten nach seinen finanziellen Verhältnissen nicht zumutbar, kann er auf Antrag Prozeßkostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung erhalten, wenn die Rechtsverfolgung nicht aussichtslos oder mutwillig erscheint (§ 73 a Sozialgerichtsgesetz in Verbindung mit § 114 Zivilprozessordnung).

ms

Hallo,

Auf diese Frage wirst du hier sicher keine Antwort bekommen können, und wohl auch nicht im Rechtsbrett.

wieso meinst du das? Also ich dachte, dass wir hier verdammt viele, gute und vor allem echte! Juristen haben.

Ich denke, auch die müssten mindestens wissen, um was da geklagt wurde, bevor sie sagen können, was da für Kosten entstehen könnten.

Außerdem sehe ich es wirklich nicht ein, dass nicht der beauftragte Jurist deswegen befragt werden kann. Na ja möglicherweise ist der etwas zugeknöpft, weswegen auch hier das Forum bemüht wurde.

Wieso sollten die auf diese Frage keine Antwort haben, wenn sie doch relativ leicht durch google zu finden ist.

?? Die Frage war, welche Kosten auf diese Frau X zukommen könnten! Wie willst du das ergoogeln?

Viele Grüße

Erfahrungen mit Anwälten
dieser Art sind der Auslöser dafür, dass ich niemals mehr
einen Anwalt beauftragen werde

Erstaunlich, weil du doch gar nicht weißt, wie der Fall hier gelegen hat. Es muss nicht einmal eine nachträgliche Veränderung von Umständen eingetreten sein. Es ist durchaus möglich, dass das Gericht hat erkennen lassen, dass es der Klage nicht stattgeben werde; eine Klagerücknahme ist dann nichts Ungewöhnliches, auch um weitere Kosten zu vermeiden. Gerade (aber wohl nicht nur dort), wo auch Gerichtskosten anfallen, passiert das ständig.

Beispiel (bezogen nicht auf eine Klage, sondern auf ein Rechtsmittel): Gegen ein Urteil wird Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht ist der Ansicht, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Dann weist es den Berufungskläger oft darauf hin und gibt ihm so die Möglichkeit, die Berufung zurückzunehmen.

Levay

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Hallo,

Ich denke, auch die müssten mindestens wissen, um was da
geklagt wurde, bevor sie sagen können, was da für Kosten
entstehen könnten.

hmmm, es wird für mein Verständnis ja nicht nach der Höhe der Kosten gefragt, sondern offensichtlich nur von Gerichtskosten ausgegangen/gesprochen, statt „Kosten des Rechtsstreits“ - wie von der Gegenseite geschrieben -.

Wieso sollten die auf diese Frage keine Antwort haben, wenn sie doch relativ leicht durch google zu finden ist.

?? Die Frage war, welche Kosten auf diese Frau X zukommen
könnten! Wie willst du das ergoogeln?

Also ich finde schon, dass meine Antwort passt. 1. Klarstellung ,dass nicht explizit von Gerichtskosten gesprochen wurde, und 2. dass es um außergerichtliche Kosten geht. Und 3. was es mit der Entscheidung der Kostenentscheidung durch das Gericht auf sich hat. Und das alles ohne juristische Kenntnisse, nur durch Recherche.

Kann sein, dass ich die Fragestellung falsch verstanden habe

ms

Also ersteinmal: Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind.

Zweitens: Die BGW hat gar keine Kosten, da sie sich von in der Regel von ihren Mitarbeitern vertreten lässt. Diese bekommen ihr Gehalt von der BGW und zwar unabhängig davon, ob sie im Gericht herumsitzen und dicke Backen machen oder in ihrem Büro…

Ich frage mich, was da für ein Rechtsanwalt tätig wurde…

Die BGW ist ja auch keine staatliche Behörde. Eine Behörde

Nicht ? Vielleicht aber eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ?

Guten Tag,

Vielen Dank für die Antwort.
Die hat mir schon weiter geholfen.
Ich denke, man sollte noch einmal ein Gespräch mit dem Anwalt führen.
LG