Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Leider hat sie mir nicht wirklich geholfen.
Das habe ich auch nicht erwartet.
Ja, der Anwalt hat zur Klage geraten.
a) War der Fall von Anfang an aussichtslos, oder
b) hatte sich in der Zwischenzeit irgendeine Änderung ergeben, so dass der Anwalt jetzt rät, die Klage zurückzuziehen?
Bei a) bitte auch unten das PS lesen.
Ist die BGW nicht eine gesetzliche Institution?
Was heißt gesetzlich? Du meinst staatlich?
Öffentlich-rechtlich ist sie wohl, also eigenständig, aber unter Aufsicht des Staates.
Hier nochmal die Frage: mit welcher Höhe ist denn bei den zu erstattenden Kosten zu rechnen?
Kann das denn dein Anwalt nicht sagen? Der hat doch wohl ein bisschen mehr Einblick in die Materie als wir.
Auf diese Frage wirst du hier sicher keine Antwort bekommen können, und wohl auch nicht im Rechtsbrett.
Viele Grüße
PS:
Wenn der Fall eigentlich von Anfang aussichtslos war, würde ich mal im Rechtsbrett fragen, ob man von einem Anwalt Schadenersatz verlangen kann, wenn der einem in einem aussichtlosen Fall zur Klage rät, oder wie solch ein Verhalten unter Anwälten bewertet wird.
Und zumindestens würde ich mich dann bei der Anwaltskammer namentlich über den beschweren. Erfahrungen mit Anwälten dieser Art sind der Auslöser dafür, dass ich niemals mehr einen Anwalt beauftragen werde, und sowas ist wohl nicht im Interesse der Anwaltskammer.