Sozialgerichte

Werte Forenuser,

aus aktuellem Anlass möchte ich jemandem im Rahmen meiner Möglichkeiten helfen. Daher habe ich gleich mehrere Fragen und hoffe auf eure fachkundige Unterstützung. Diese natürlich, ohne mich juristisch darauf zu berufen. Denkanstöße eben…

  1. Ist für eine Klage gegenüber der ARGE (Hartz 4) das Sozialgericht zuständig?
  2. Sind Klagen beim Sozialgericht generell (auch nachträglich) gegenüber dem Kläger kostenlos? Selbst dann, wenn der Herr in Eigeninitiative, autark handelnd, zwischenzeitlich und völlig konträr zu den „Initiativen“ der ARGE in vollzeitliches und vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingetreten ist? Daher verfügt er nunmehr über ein Einkommen.
  3. Wenn bereits Fristen abgelaufen sind, ist dann ein Antrag auf Rückversetzung in den vorherigen Stand gegenüber dem Sozialgericht denkbar?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Hallo,

  1. Ist für eine Klage gegenüber der ARGE (Hartz 4) das
    Sozialgericht zuständig?

ja

  1. Sind Klagen beim Sozialgericht generell (auch nachträglich)
    gegenüber dem Kläger kostenlos?

ja

Selbst dann, wenn der Herr in
Eigeninitiative, autark handelnd, zwischenzeitlich und völlig
konträr zu den „Initiativen“ der ARGE in vollzeitliches und
vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingetreten
ist? Daher verfügt er nunmehr über ein Einkommen.

Ist für mich unverständlich formuliert. Aber, Einkommen eines Klägers ist ohne Bedeutung.

  1. Wenn bereits Fristen abgelaufen sind, ist dann ein Antrag
    auf Rückversetzung in den vorherigen Stand gegenüber dem
    Sozialgericht denkbar?

Kann ich nicht beurteilen. Das kann man nur mit geeigneter Argumentation versuchen.

Gruß
Otto