Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage: Weiss vielleicht jemand von Ihnen, wo ich die Grundlagen finden kann, wie lange im Nachhinein eine Behörde einen Kostenbeitrag nach § 92(1)Nr.5 SGBVIII erheben kann? Das Jugendamt übernimmt für meine Tochter die Kosten nach § 35a SGB VIII für eine heilpädagogische Tagesgruppe (gilt als teilstationäre Maßnahme). Die erforderlichen Unterlagen zur Festsetzung unseres Kostenbeitrags habe ich nach Aufforderung persönlich vor über einem Jahr termingerecht beim zuständigen Sachbearbeiter abgegeben. Seitdem warte ich auf einen Bescheid. In diesem Zeitraum habe ich einmal telefonisch und einmal schriftlich nachgefragt. Da mir aber nur die lapidare mdl. Aussage vorliegt, dass unser Anteil zwischen 0,- und 300,- € monatlich liegen kann, ist die Dimension der jetzigen Nachzahlung von möglicherweise über 4.000,-€ für uns sehr beängstigend… Deshalb wäre es toll, wenn vielleicht jemand von Ihnen wüßte, wo ich etwas darüber nachlesen kann.
Leider weiß ich auch nicht, wo man solche Texte nachlesen kann. Am besten einfach mal das Sozialgesetzbuch kaufen. Da steht es bestimmt irgendwo drin.
Zunächst würde ich hier eine Klage wegen Untätigkeit (muss beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden) gem. § 88 SGG (Sozialgerichtsgesetz) androhen und diese dann auch durchziehen wenn nicht innerhalb einer letztmaligen Frist (nochmals 14 Tage) ein Rechtsmittelfähiger Bescheid erlassen wird. Wichtig: auf den „Rechtsmittelfähigen“ Bescheid bestehen. Ansonsten besteht aber auch noch die möglichkeit im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes (ebenfalls beim zuständigen Sozialgericht zu beantragen) eine einstweilige Anordnung gegen den Leistungsträger einzuholen.
Mit einer Aussage dass Ihr Anteil zwischen 0,- € und 300,- € mtl.liegen kann müssen Sie sich nicht abfinden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf einen schriftlichen Bescheid. Siehe hierzu § 37 Verwaltungsverfahrensgesetz ebenso § 39 VerwVfG.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
vielen Dank für Ihre Antwort! V.G. Suz
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort! Ich werde mir die angezeigten Rechtsquellen anschauen und einen entsprechenden Brief aufsetzen. Nochmals vielen Dank!