hallo,
zu den Krankenhauszuzahlungen nach SGB 5 § 39 Abs.4 gibt es offensichtlich ein Rundschreiben O3o für Krankenhausaufhalte über den Jahreswechsel.
Offensichtlich gibt es ein Rechtssprechungsproblem.
wer kennt dieses Rundschreiben und wo kann ich es finden?
für ausführliche Info sind wir verbunden
und verbleiben
mfg
walter