Sozialgesetzbuch XII

Liebe/-r Experte/-in,
ich bitte Sie mir mit Ihrem Typ zu helfen, und zwar ich bin sebständige Unternehmer. In meiner Unterhalt meine Frau und drei kleine Kinder. Meine Mutter ist Grudsicherungshilfeempfängerin. Aus diesem Grund existiert sogenannte Unterhaltspflicht gegenüber meiner Mutter. Mein Einkommen ist duchsnittlich 5000,00 monatlich, dazu zahle ich mein Kredit für mein Haus usw. Ich weis, dass mein Unterhaltpflicht gegenüber meiner Mutter erst dann auftritt, wenn ich 100000,00 im Jahr verdiene. Deswegen möchte ich wissen, ob Sozialamt berechtigt von mir jetzt Unterhalt für meiner Mutter zu fordern.

Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus.

Alexander Poberewski

Ja Hallo Alexander!
Ich kenne das Problem, Das Sozialamt, will Ihr Mutter aus den Sozialen System raus haben und Ihnen das bezahlen überlassen, aber so lange, wie dieses Gesetz in Kraft ist, können Sie Dir nichts anhaben, es geht eben nur darum, das Sie nicht zahlen wollen, aber Sie müssen.
Opa Lolli
Wenn es nicht anders geht muss Du einen Rechtsanwalt für Sozialwesen holen.

Das kann ich leider nicht beantworten.

Viele Grüße
Lukas

Sorry,
da kenne ich mich nicht mit aus.

Lg Angie1009

Hallo Alex,

fordern können die viel; ob sie etwas bekommen, ist eine andere Frage. Wenn Du Deine Mutter jetzt schon finanziell unterstützt, muss sie damit rechnen, daß ihre Sozialhilfe gekürzt wird.

Also - ab zum Sozialanwalt und unter Hinweis auf die eigene familiäre Situation jede „offizielle“ Hilfe verweigern. Dann muss Dein Steuerberater eine „Anspar-Abschreibung“ für ein neues Auto oder sonst was in die Bücher nehmen. Damit kannst Du Deinen Ertrag um bis zu 200.000 € innerhalb von 3 Jahren reduzieren. Daher sprich auch mit dem Steuerberater über Deine Situation, denn Deine Bücher wollen die Leute vom Sozialamt auch sehen (obwohl die meisten von denen keine Ahnung haben).

Deine Mutter wird nicht verhungern, wenn Deine Frau ihr ab und zu mal einen 100er in die Tasche steckt - was niemand weiss, macht niemand heiß?! Hast Du das verstanden? Herzliche Grüße

Kastenteufel

Mit dem Sozialgesetzbuch XII kenne ich mich nicht aus…tut mir leid.

Da kann ich ihnen auch nicht weiter helfen !