Sozialgesetze

Liebe/-r Experte/-in,
mein vertrag läuft bald aus, leider keine Übernahme.
Zur zeit bin ich krank.
ich erhielt heute jedoch v. AA ein Schreiben: "Zuweisung in eine Maßnahme"über 3 Monate.
zur Aktivierung u. beruflichen Eingliederung
Ich muß das Angebot annehmen, obwohl ich noch nichtmal den Antrag auf Arbeitslosengeld
ausgefüllt habe?
Ein Maßnahmewiedriges Verhalten hat entsprechende Sperrzeiten zur Folge.
Muß ich eine solche „ZUWEISUNG“ tatsächlich akzeptieren? Für jeden Rat und Hinweis dankbar.
freundliche Grüße und Danke

Hallo Fliegenpilz, mit dem SGB III (Arbeitslosengeld) kenne ich mich leider nicht aus. Gibt es in eurer Nähe eine Beratungsstelle des Arbeitslosenverbandes oder ähnliches? Dort kann man dir sicher weiterhelfen. Auf jeden Fall solltest du dich beim Arbeitsamt melden und irgendwie auf den Brief reagieren. Kannst ja auch nochmal fragen, was das soll…

Viel Erfolg!

Ingrid

mein vertrag läuft bald aus, leider keine Übernahme.
Zur zeit bin ich krank.
ich erhielt heute jedoch v. AA ein Schreiben: "Zuweisung in
eine Maßnahme"über 3 Monate.
zur Aktivierung u. beruflichen Eingliederung
Ich muß das Angebot annehmen, obwohl ich noch nichtmal den
Antrag auf Arbeitslosengeld
ausgefüllt habe?
Ein Maßnahmewiedriges Verhalten hat entsprechende Sperrzeiten
zur Folge.
Muß ich eine solche „ZUWEISUNG“ tatsächlich akzeptieren?