Hallo alle zusammen,
meine eltern beziehen Sozialhilfe und wohnen leider in einer zu großen wohnung. Grund ist, dass meine Geschwiester nach und nach zu ihren Freunden umgezogen sind und eine eigene familie gegründet haben.
Nun verlang das sozialamt, dass meine eltern ausziehen sollen, obwohl der vermieter mit der alleinigen zahlung des mitanteils meiner eltern einverstanden ist.
der sachbearbeiter meint das es egal sei da die wohnung zu groß sei. daraufhin ist eine cousine mit ihrem sohn in die wohnung meiner eltern zugezogen. Aber sozialamt meint immer es sei denen egal wer wo einzieht, die müssen raus.
Müssen meine eltern nun raus, obwohl nur derens mitanteil gezahlt wird ?
Danke im voraus.
Es tut mir sehr leid, aber da kann ich leider nicht weiter helfen.
LG Marion
Hallo…
ich möchte versuchen Dir zu helfen.
Grundsätzlich hat das Sozialamt die Miete für eine angemessene Wohnung zu übernehmen. Das bedeutet aber auch, dass unter Umständen eine größere Wohnung günstiger sein kann, als eine den Vorschriften entsprechende Wohnung. Hier ist immer die Angemessenheit der Miethöhe zu betrachten!
So einfach aber wie es sich das Sozialmat in diesem Fall macht, ist es nicht. Ich würde dem Sozialamt Kostenvoranschläge für verschiedene Wohnungen vorlegen für die qm die das Sozialamt übernimmt. Wenn Du sagst, dass Deine Eltern nur den Mietpreis für 2 Personen bezahlen obwohl die Wohnung viel teurer ist, würde ich dem Amt die Unverhältnismäßigkeit aufzeigen! ZB. kleinere Wohnung=mehr Miete, Kosten des Umzuges (die dann auch das Amt bezahlen muss), eventuell die Kaution für die neue Wohnung usw. Ausserdem darf das Amt den Einzug weiterer Personen in die Wohnung nicht ausser Acht lassen, da sich ja der persönliche Wohnraum Deiner Eltern damit minimiert. Da Deine Eltern Sozialhilfempfänger sind, würde ich Dir raten Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht zu beantragen und einen Anwalt (der sich gut im Sozialrecht auskennt) einzuschalten.
Die Art und Weise der Senkung der Miethöhe ist eigentlich egal! Allerdings könnten die Nebenkosten durch große Wohnung unangemessen sein!
Hallo,
das Sozialamt scheint mir hier etwas wilkürlich aufzutreten. Deine Eltern sollten sich Hilfe suchen bei einer Sozialberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt um eine kostenlose Beratung bitten. Diese ist nach dem Gesetz möglich. Grüsse und lassen Sie sich nicht unterkriegen. Irina
hallo,
ich kann aus eigener erfahrung reden.ich kam 2002 mit meiner familie aus spanien und bezog sozialhilfe.in meinem damaligen widerspruch begründete ich, dass ich ja mit dem eigenanteil zum normalen mietzuschuss dem amt keine weiteren kosten auferlege. ich kam damit durch.
solange also deine eltern die mehrkosten - auch zu den nebenkosten- aufbringen, kann man durch widerspruch und eventueller späterer klage bein verwaltungsgericht das durchboxen. viel erfolg
Hallo,
leider weiß ich auch nicht genau, was jetzt passiert. Ich denke aber, daß das Sozialamt Recht hat und Deine Eltern ausziehen müssen in eine kleinere Wohnung. Nichts für ungut, aber ich weiß es halt wirklich nicht genau.
Viel Erfolg noch und vielleicht gibt es ja noch eine Möglichkeit in der Wohnung zu bleiben.
Leider ja! Das Amt hat Recht.
Es gibt hier ganz klare gesetzliche Richtlinien - ohne Ausnahme.