Sozialhilfe

Hallo,
gesetzt der Fall eine Frau trennt sich von ihrem Mann, da ein zusammenleben psych. sehr belastend für die Frau und den Mann sind.Deshalb eine Trennung für alle Beteiligten besser wäre. Diese Frau hat aber bis jetzt in F gelebt. Möchte aber nun nach D ziehen. Nimmt 3 Kinder mit, der Mann kann aber wegen hoher Schulden und Belastungen monatlich keinen Unterhalt bezahlen. Er würde auch ein Kind bei sich behalten.Also müßte die Frau mit 3 Kindern (8J. behindert, 6J.und 11Monate) vom Kindergeld und vom Erziehungsgeld leben. Hätte diese Frau anspruch auf Sozialhilfe oder Wohnungsbeihilfe? Wie wäre dies dann nächstes Jahr geregelt? Denn eigentlich arbeitslos ist sie ja nicht, würde dann trotzdem Harz IV greifen? Habe vergessen, beide Parteien hätten einen festen Arbeitsplatz in Deutschland, hätten aber bis jetzt die Steuern in F bezahlt, aber die Sozialabgaben in D.
Ulli

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Gebe weiter ein : Sozialhilfe Berechnung.

Die haben ein einfaches Programm, mit dem
anonym errechnen kannst.

Die Berechnung ist schon klar. Aber steht jemandem Sozialhilfe unter den oben genannten Bedingungen zu. Oder erst nach einem halben Jahr aufenthalt in D, oder direkt. Bekommt man dann nächstes Jahr die Berechnung nach Harz IV, obwohl man nicht arbeitslos ist, sondern arbeit eigentlich ja hat, wie ist dies unter den gegebenen Umständen gehandhabt?
Ulli

Die Berechnung ist schon klar. Aber steht jemandem Sozialhilfe
unter den oben genannten Bedingungen zu. Oder erst nach einem
halben Jahr aufenthalt in D, oder direkt.

HHHHHäääääääääää ? Wo steht wat von Ausländer ???
Is auch egal. Lese die Texte auf der angegebenen Seite.

Bekommt man dann

nächstes Jahr die Berechnung nach Harz IV, obwohl man nicht
arbeitslos ist, sondern arbeit eigentlich ja hat, wie ist dies

Gehe zur : Argentur für Arbeit, melde Dich dort,
frage dort mit Deinen Unterlagen. Alles andere
ist hier ein Ratespiel.