eine Person A, deren Eltern Sozialhilfeempfänger sind, wird meines Wissens zur Unterstützung der Eltern herangezogen, wenn Einkommens- und/oder Vermögensgrenzen überschritten werden. Trifft das auch auf eine Person B zu, die mit A eine Ehe schließt ?
Sind Verschärfungen denkbar, dass auch noch die Eltern von B zur Kasse gebeten werden ?
eine Person A, deren Eltern Sozialhilfeempfänger sind, wird
meines Wissens zur Unterstützung der Eltern herangezogen, wenn
Einkommens- und/oder Vermögensgrenzen überschritten werden.
Trifft das auch auf eine Person B zu, die mit A eine Ehe
schließt ?
Dort wird dann das gesamte Familieeinkommen zugrundegelegt, wenn ich mich richtig erinner, abzüglich vieler Kosetn usw. also man muss schon sehr gutes Geld verdienen, ehe man da zur Kasse gebeten werden kann
Sind Verschärfungen denkbar, dass auch noch die Eltern von B
zur Kasse gebeten werden ?
also Eltern von B können überhaupt nicht zur Kasse gebeten werden, haben sich die bucklige Verwandschaft ja auch nicht ausgesucht
eigentlich dürfe A gar nicht zum Unterhalt herangezogen werden,
wenn seine Eltern noch arbeitsfähig sind (also unter 65), denn
dann haben sie noch selbst Erwerbsobliegenheit, oder sie sind
über 65 und bekommen Grundsicherung, dann werden Kinder nur zum
Unterhalt herangezogen, wenn sie mehr als 100.000 EUR/Jahr verdienen.
Oder sind die Eltern unter 65, nicht arbeitsfähig und bekommen keine Grusi?
Da würden die Kinder dann normal zum Unterhalt herangezogen werden.
Gruß
Nelly
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]