Sozialhilfe

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,
bei meiner Anfrage handelt es sich um die Miete für eine Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern 16 und 18 , beide Schüler. Das Problem, sie hatte eine Wohnung etwas ausserhalb, als sie feststellt ,das sie sich ihr Auto nicht mehr leisten kann, hat sie beschlossen näher an die Stadt zu ziehen. ( Hartz 4 )
Dem Umzug hat die Sachbearbeiterin vom Amt aber nicht zugestimmt und den Mehraufwand nicht bewilligt, obwohl die Miete im Rahmen dessen ist, der ihr laut Tabelle zusteht. Begründet wird es damit, das sie nur die Höhe der letzten Miete berücksichtigen kann.

Darf sie das denn?? Die 60 Euro gehen natürlich im täglichen leben ab.

Freundliche grüße und besten dank

Sorry das ich erst jetzt Antworte. Deine Bekannte / Freundin hätte erst mit der Arge bezüglich eines Umzuges reden sollen und eine entsprechende Kostenübernahme für die Miete und Kaution beantragen müssen. Es sieht nämlich so aus das der letzte Wohnort auch weiterhin für die Kosten aufkommen muß obwohl man da nicht wohnt. Vielleicht kann ein persönliches Gespräch wieso man diesen Schritt getan hat alles klären. Viel Glück