Sozialhilfe

Hallo ihr Experten.
Eine Frage für eine Freundin. Unsere Kinder, also auch meins, fahren mit der Schule auf Klassenfahrt. Die Fahrt kostet 700 DM, weil Skiferien. Meine Freundin arbeitet halbtags und bekommt keinen Unterhalt vom Exmann. Der Klassenlehrer hat sie an das Sozialamt verwiesen, das für solche Fälle einen Zuschuss gewährt. Sie ist mit 300 DM unter dem Existenzminimum. Das Sozialamt verweigert den Zuschuss, weil ihre Wohnung zu groß sei. Im Mietvertrag stehen 87m², davon sind aber 20m² fensterloser Heizungskeller, die im Mietvertrag aber als Wohnraum mit ausgewiesen sind. (Die könnte man auch besichtigen, wenn man wollte).
Einem Sozialhilfeempfänger stünden maximal 65m² zu, ist das ARgument für die Absage. Ich finde diese Auslegung kleinlich, rein gefühlsmäßig. Kann mir jemand sagen, wer hier im Recht ist und ob es noch Möglichkeiten gibt, dem Sozialamt was aus dem Kreuz zu leiern.
Danke euch schon mal
und Gruß
Rabchen

hi rabchen

du kannst die frage auch mal hier posten:
http://www.tacheles.wtal.de/forum/default.asp
http://www.forum-sozialhilfe.de

gruss nicky

Hi, Rabchen!

Leider komme ich zur Zeit nicht so richtig an meine Unterlagen ran. Aber ich kann mich morgen vormittag genauer drum kümmern.

Interessant wären noch folgende Info´s:

  • Wieviele Personen leben im Haushalt Deiner Freundin (und wie alt?)
  • Warmmiete mtl.
  • Wieviele Zimmer hat die Wohnung?
  • Seit wann wohnen sie in dieser Wohnung?
  • Was steht mtl. insgesamt z.Zt. an Geld zur Verfügung?

Wenn Du die Sachen nicht hier öffentlich posten möchtest, mail mich an. Wenn ich die Info´s von Dir habe, kann ich mir die Angelegenheit mal genauer ansehen. Ohne weitere Informationen kann man dazu leider wenig sagen.

Greetz…

Der Dicke MD.

Hallo,

wenn deine Freundin 300,- DM unter dem Sozialhilfesatz liegt, hat sie Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe. Möchte sie diese aus irgendwelchen Gründen nicht in Anspruch nehmen, hat sie zumindest Anspruch auf einmalige Beihilfen. Dazu gehört auch eine Klassenfahrt. Allerdings gibt es auch da gewisse Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, und das kann von Sozialhilfeträger zu Sozialhilfeträger differieren. Hier z.B. gelten die Voraussetzungen: „Die Klassenfahrt entspricht den schulrechtlichen Verwaltungsvorschriften und wurde von der Schulleitung genehmigt.“ Das nur am Rande.
Wenn deine Freundin bisher keine ergänzende Sozialhilfe bekommt und nun erstmals diese einmalige Beihilfe beantragt, dürfte diese meines Erachtens nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die Wohnung sei zu groß. Selbst wenn deine Freundin jetzt laufende Sozialhilfe beantragen würde, müsste man ihr diese gewähren und ihr eine angemessene Frist setzen zur Suche nach einer angemessenen Wohnung. Es wäre auch zu prüfen, ob die Wohnung überhaupt zu teuer ist. Eine Wohnung kann nämlich, obwohl zu groß, trotzdem angemessen sein, wenn der Quadratmeterpreis niedriger ist als er sein dürfte. Da, wie du schreibst, 20 qm dieser Wohnung aus einem fensterlosen Heizungskeller bestehen, wird sie doch für diese 20 qm wohl nicht den vollen Quadratmeterpreis zahlen, den sie nach dem Mietspiegel für Wohnraum zahlen muss. Wenn doch, sollte sie mal prüfen, ob hier Mietwucher vorliegt. Sie könnte auch versuchen, sich vom Vermieter einen neuen Mietvertrag über die tatsächliche Wohnfläche geben zu lassen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Auf jeden Fall einen Antrag auf eine einmalige Beihilfe für die Klassenfahrt stellen (unbedingt noch vor der Fahrt!), entweder schriftlich oder persönlich (nicht abwimmeln lassen, auf Entgegennahme des Antrages und schriftlichen Bescheid bestehen!). Im Falle der Ablehnung auf jeden Fall Widerspruch einlegen! Ich sehe gute Chancen für einen Erfolg. Diese mündliche Ablehnung wegen der zu großen Wohnung sieht mir eher nach „Abwimmeln wegen keine Lust“ aus.

Gruß
Nelly

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]