Mir stehen vom Sozialamt 60m² Wohnfläche zu. Habe aber jetzt eine (WBS)Wohnung in Aussicht mit 78m² für 330.-€UR. Vom Betrag her würde das Ganze vom Amt bezahlt. Aber nur für 60m².
Hat Jemand eine Idee? Der Vermietre besteht leider auf die 78m²im Vertrag.
Gruß C.
Idee ? Wozu ? Also sei mir bitte nicht bös, der Vermieter wird sich hier kaum in die Nesseln setzen wollen, um dir einen Gefallen zu tun !
HM
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ja hallo erstmal (kostet nicht viel, so’ne anrede),
ja, ich hab 'ne idee: andere wohnung suchen.
im ernst, die tatsache, daß dir 60 qm wohnfläche zustehen, hat schon einen grund. es ist natürlich schön, wenn jemand die möglichkeit hat, eine so riesige wohnung zu dem preis zu kriegen.
aber du schneidest dir ins eigene fleisch. denn 78 qm wollen auch beheizt sein, beispielsweise. du würdest zwar aus sozialhilferechtlicher sicht nicht in einer „sozialhilferechtlich unangemessen teuren“, aber „unangemessen großen“ wohnung wohnen. und damit steht es dir dann z.b. bevor, daß du nur einen teil der heizkosten anerkannt bekommst, den rest aus dem regelsatz bezahlen darfst und bei eventuellen nachforderungen auch selbst drauf sitzen bleibst.
das ist das einzige beispiel, was mir um diese uhrzeit einfällt, aber ich rate dir auch dringend davon ab, den vermieter zu überreden, irgendwas falsches in den vertrag zu schreiben - du hast ja gesagt, er macht’s eh nicht. denn wenn das sozi dann dahinterkommt, hast du auch schlechte karten.
viele grüße,
fabienne
Mir stehen vom Sozialamt 60m² Wohnfläche zu. Habe aber jetzt
eine (WBS)Wohnung in Aussicht mit 78m² für 330.-?UR. Vom
Betrag her würde das Ganze vom Amt bezahlt. Aber nur für 60m².
Hat Jemand eine Idee? Der Vermietre besteht leider auf die
78m²im Vertrag.
Gruß C.
Also Hallo Erstma…
Zahlt das Sozialamt dann 60/78tel oder gar nicht? Kann man evtl. 2 Verträge machen? Einen über 60 und einen über 18m².
???
Gruß C.
hallo,
Zahlt das Sozialamt dann 60/78tel oder gar nicht? Kann man
evtl. 2 Verträge machen? Einen über 60 und einen über 18m².
kann ich dir nicht sagen, hängt vom sachbearbeiter ab. grundsätzlich ist das sozialamt verpflichtet, die heizkosten in der tatsächlichen höhe zu übernehmen. aber nicht, wenn du schon vorher wissentlich in eine unangemessen teure oder unangemessen große wohnung ziehst. möglicherweise werden dir dann zur berechnung der heizkosten eben die anzuerkennenden 60 qm zugrunde gelegt. das muß aber nicht so sein.
eins kann ich dir grundsätzlich sagen: du kannst in JEDE wohnung ziehen, in die du ziehen willst, auch wenn sie zu teuer ist und meines erachtens auch, wenn sie zu groß ist. du mußt nur glaubhaft machen, wovon du die differenz bezahlst, also wenn eine wohnung 100 ? über dem satz liegt, ist es wenig glaubhaft, daß du dir die noch vom regelsatz abknapst, andererseits kann man schon davon ausgehen, wenn jemand z.b. einen mehrbedarf wg. alleinerziehung hat oder wg. behinderung, daß dieser für eine mietdifferenz eingesetzt wird. ist es NICHT glaubhaft, wovon du die differenz bezahlst, muß davon ausgegangen werden, daß du einkommen hast, daß du dem sozialamt verschweigst.
wie auch immer, die grundlage ist: du kannst hinziehen, wo du willst. aber du wirst probleme am laufenden band bekommen. das sozialamt muß keine mietbescheinigung ausstellen. es werden keine umzugskosten übernommen, keine renovierungskosten und wenn nebenkosten- oder heizkostenabrechnung kommen und da gibt’s eine nachforderung, ist das dein pech. und ich möchte nicht wissen, wie du das handhaben willst als sozialhilfeempfänger. riskieren würde ich persönlich so etwas nur, wenn ich weiß, ich bin binnen kürzester zeit, maximal einiger monate, wieder raus aus der sozialhilfe und kann die miete und alle anfallenden kosten selbst tragen.
2 mietverträge halte ich für quatsch, denn letztlich sieht es für mich so aus, als würdest du das sozialamt damit bescheißen wollen, indem du dann nur den 60qm-vertrag vorlegst und mit dem 18qm-vertrag willst du den vermieter befriedigen. kann ich nicht gutheißen und werde ich auch keine tips zu geben.
gruß,
fabienne
Also Hallo Erstma…
Zahlt das Sozialamt dann 60/78tel oder gar nicht? Kann man
evtl. 2 Verträge machen? Einen über 60 und einen über 18m².
???
Hallo Jörg,
das Sozialamt kann 60/78 tragen. Diese Entscheidung trifft die Sachbearbeitungsstelle des Sozialamtes. Weshalb aber der Vermieter zwei Mietverträge machen soll, damit Du eine größere Wohnung nehmen kannst - deren Differenz Du extra finanzieren musst, ist nur dann nachvollziehbar, wenn Du zwar Sozialhilfe hast, aber nebenbei noch - selbstverständlich ohne dass das Sozialamt was weiss - verdienst. Denn 18 qm sind möglicherweise zusätzliche Mietkosten - mit Heizung und mit sonstigen Nebenkosten - von monatlich 90 - 120 EUR. Und dieses Geld muss man zuerst mal aufbringen können, wenn man nur von der Sozialhilfe lebt. Schlichtweg, dann ist es nicht möglich. Und wie stellst Du Dir es vor, wenn die Abrechnung kommt. Dass der Vermieter zwei Abrechnungen erstellt ?
Sei mir nicht böse, aber was Du erwartetst, entspricht dem Bild, das in der Öffentlichkeit über Sozialhilfeempfänger pauschal verbreitet ist und nur denen schadet, die wirklich auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Gruss Günter
Hallo,
ich habe wirklich überlegt, ob ich hier ein Kommentar loslasse…denn das, was ich zu sagen habe, ist sicher alles andere als eine hilfreiche Antwort für dich.
Dennoch möchte ich dir gerne mit auf den Weg geben, wie ich zu solch „Schleichwegen“ stehe.
Ich halte absolut gar nichts davon, dass Sozi zu bescheißen - warum auch ?
Warum reichen denn 60 m² nicht aus ?
Du bist offenbar in einer Notlage und mußt deshalb auf Sozialhilfe zurückgreifen.
Nur solltest du dich dann auch so verhalten, wie es deiner jetzigen Situation entspricht.
Ist dir eigentlich klar, wer Gelder wie die Sozialhilfe berappt ?
Es ist der Steuerzahler…und da finde ich deinen Anspruch alles andere als gerechtfertigt.
Ich finde 60 m² in einer Notlage schon ausgesprochen viel.
Was meinst du, wieviele Menschen nicht vom Sozi leben sondern jeden verschissenen Tag 8 Stunden arbeiten gehen und sich dann noch nicht einmal 60 m² Wohnfläche leisten können ? Es sind viele.
Und wenn dann jemand daher kommt und meint, auf Kosten anderer in gewissem Luxus schwelgen zu können - und eine so große Wohnung für eine Person ist schon Luxus - dann finde ich das frech.
Frech gegenüber denen, die ihre Kohle selber ranschaffen und Steuern abdrücken.
Wenn ich dann meine Gedanken noch weiter spinne dann fällt mir da ein großes Ungleichgewicht auf, und um nicht zu verallgemeinern, möchte ich bei mir bleiben : Ich hatte einige Jahre ein Einkommen, dass knapp über der Sozialhilfe lag…im Traum wäre ich nicht darauf gekommen, den Job hinzuschmeißen. Ich mußte schon oft schlucken und wäre in der Anbetracht der Tatsache, dass ein Sozialhilfeempfänger halt weder früh morgens raus muß noch überhaupt etwas für seine Kohle tun muß, schon auch gerne zuhause geblieben.
Aber da war so etwas wie Stolz…es hätte meinem Ego nicht gut getan, wenn ich nicht gearbeitet hätte.
Und ich hätte auf ein gewisses Ansehen verzichten müssen, auf Bestätigung und Erfolgserlebnisse.
Vielleicht magst du dir ja einmal ein paar Gedanken dazu machen.
Ich meine das alles nicht böse …meine Kritik ist eher konstruktiv gemeint.
Viele Grüße und viel Erfolg in deinem Leben,
Vanessa
off topic
Hallo Vabe!
Ich selber habe auch ständig mit Sozialhilfeempfängern zu tun, und zu viele davon legen sich wirklich in die gemütliche Hängematte des sozialen Netzes - aber ich glaube, HIER bist Du ein wenig über das Ziel hinausgeschossen…
Ich halte absolut gar nichts davon, dass Sozi zu bescheißen -
warum auch ?
Er hat m.E. nicht gefragt, wie er das Sozialamt BESCH****EN kann, sondern wie er trotz der derzeitigen Lage in diese preisgünstige Wohnung einziehen kann.
Im Prinzip sollte es relativ egal sein, ob das Sozialamt jetzt eine billige 80-qm-Wohnung oder eine teure 50-qm-Wohnung bezahlt (mal von den Heizkosten abgesehen).
Ich verstehe die Frage durchaus. Wenn ich davon ausgehe, daß der Fragende die Sozialhilfe übergangsweise bezieht und z.B. auf Arbeitssuche ist, dann wird er sich freuen eine preiswerte große Wohnung sein eigen zu nennen - wenn er vielleicht ein halbes Jahr später wieder auf eigenen Füßen steht, wird diese Wohnung höchstwahrscheinlich weg sein, und er muß entweder in der kleinen Bude bleiben oder eine evtl. deutlich höhere Miete aufbringen müssen.
(Sollte er aber auch die Sozialhilfe als dauerhaften bequemen Lebensunterhalt ansehen, dann würde für ihn in meinen Augen auch eine Notunterkunft für Obdachlose ausreichen…)
Schönen Gruß und nichts für ungut,
Robert
Also da ist mir doch irgendwas falsch ausgelegt worden!!
Die Fläche die das Sozialamt finanziert sind 60m².
Die Miete darf 395 Eur betrragen.
Die 78m² kosten aber nur 345 Eur.
WIESO BESCHEIßE ICH DAS AMT???
Es sieht doch umgekehrt aus!
Außerdem handelt es sich nicht um mich sondern um eine Bekannte die in 2 Monaten ein Baby bekommt und daher auch keinen Job mehr findet. Bei Ihr geht es nicht anders als sich durch Sozialhilfe über Wasser zu halten.
Gruß C.
hallo,
WIESO BESCHEIßE ICH DAS AMT???
ganz objektiv dein erstes posting gelesen: du fragst nach einer möglichkeit, als sozialhilfeempfänger in eine wohnung einzuziehen, von der von vornherein bekannt ist, daß sie sozialhilferechtlich nicht als angemessen anerkannt ist.
also nach schleichwegen, vertragsfälschung oder sonstigen gedanken.
sorry, für mich ist das besch***en.
Es sieht doch umgekehrt aus!
aha, das amt will also dich bzw. deine bekannte bescheißen?
verstehe ich nicht.
Außerdem handelt es sich nicht um mich sondern um eine
Bekannte die in 2 Monaten ein Baby bekommt und daher auch
keinen Job mehr findet. Bei Ihr geht es nicht anders als sich
durch Sozialhilfe über Wasser zu halten.
siehste, das hat man z.b. nicht gewußt.
da kann ich dann z.b. die frage stellen: sind die 60 qm schon für 2 personen, die sich ja demnächst zweifellos sein werden? vermutlich ja, denn hier in schleswig-holstein ist für eine person eh’ bei 50 qm schluß, ich hatte mich schon über die 60 qm gewundert.
zweitens: wo ist der vater des ganzen? wenn sie mit ihm nicht zusammenlebt, sondern alleinerziehend sein wird, dann wird ihr ein mehrbedarf in höhe von, ich glaube, 20% des regelsatzes zustehen.
damit könnte z.b. schon glaubwürdiger gemacht werden, wenn sie in diese wohnung einzieht, womit sie die differenz bei den heiz- und nebenkosten bezahlen will.
und noch etwas: angreifen oder dich fehlinterpretieren wollte ich dich bestimmt nicht. aber wenn man sich dein erstes posting ansieht, dann ist es halt so, daß ins auge springt: du weißt, du kannst die wohnung nicht nehmen und fragst, wie du sie doch nehmen kannst. da gibt’s nichts falsch zu verstehen.
viele grüße,
fabienne
Hallo Robert,
Ich selber habe auch ständig mit Sozialhilfeempfängern zu tun,
und zu viele davon legen sich wirklich in die gemütliche
Hängematte des sozialen Netzes - aber ich glaube, HIER bist Du
ein wenig über das Ziel hinausgeschossen…
Kennst du Jörg evtl. besser als ich und weißt deshalb auch besser Bescheid ?
Anders kann ich mir nicht erklären, wie du darauf kommst, ich sei übers Ziel hinausgeschossen.
Ich habe ganz klar formuliert, dass es sich bei meinen Gedanken um konstruktive Kritik handelt.
Jörg stellte die Frage, wie er ohne Wissen des Sozis eine größere Wohnung beziehen kann als im zusteht.
Er wollte den Vermieter dazu bringen, 2 Mietverträge zu schreiben und fragte hier nach Tipps.
Und das verstößt eben nun einmal gegen das Gesetz.
Es nennt sich schlicht und einfach Betrug.
Nun habe ich nicht das Wort Betrug genannt sondern sprach von Beschiss…für mich ist es das gleiche.
Ich halte absolut gar nichts davon, dass Sozi zu bescheißen -
warum auch ?Er hat m.E. nicht gefragt, wie er das Sozialamt BESCH****EN
kann, sondern wie er trotz der derzeitigen Lage in diese
preisgünstige Wohnung einziehen kann.
Ja, und das wäre Betrug, wenn er dem Sozi nicht davon erzählt.
Im Prinzip sollte es relativ egal sein, ob das Sozialamt jetzt
eine billige 80-qm-Wohnung oder eine teure 50-qm-Wohnung
bezahlt (mal von den Heizkosten abgesehen).
Nun, Heizkosten sind eine nicht zu verachtende Ausgabe.
Abgesehen davon fängt es ja bereits bei der Renovierung an, dann kommt evtl. Teppich dazu - sind schon mal locker 100 EUR mehr bei einer 20 m² größeren Wohnung, etcpp.
Das ist doch genauso, als würdest du bei einer Tempoüberschreitung geblitzt…irgendwo muß doch eine Grenze festgelegt werden. Wenn du diese überschreitest, verstößt du gegen das Gesetz.
Ich verstehe die Frage durchaus. Wenn ich davon ausgehe, daß
der Fragende die Sozialhilfe übergangsweise bezieht und z.B.
auf Arbeitssuche ist, dann wird er sich freuen eine preiswerte
große Wohnung sein eigen zu nennen - wenn er vielleicht ein
halbes Jahr später wieder auf eigenen Füßen steht, wird diese
Wohnung höchstwahrscheinlich weg sein,
Vielleicht…du schreibst es ja bereits selber.
Und was, wenn nicht ?
und er muß entweder in
der kleinen Bude bleiben oder eine evtl. deutlich höhere Miete
aufbringen müssen.
Du, wenn ich in einer Notlage bin, dann kann ich schon froh sein, dass es hier in Deutschland diverse Hilfen gibt.
Wenn ich dann wieder arbeite, kann ich immer noch umziehen. Denn die Umzugskosten habe ich vorher ja nicht selber getragen, ebenso wenig die Renovierungskosten.
Das eine was mann will, das andere was man kann.
(Sollte er aber auch die Sozialhilfe als dauerhaften bequemen
Lebensunterhalt ansehen, dann würde für ihn in meinen Augen
auch eine Notunterkunft für Obdachlose ausreichen…)
Stimmt 
Viele Grüße,
Vanessa
Wenn die Wohnung der Größe nach unangemessen ist, wird nach den Sozialhilfebestimmungen GAR NICHTS gezahlt. Man bekommt also keinen Anteil.