Meine Schwester musste mal kurzfristig Sozialhilfe beantragen weil Ihr Exmann keinen Unterhalt mehr zahlen will.Sie hat eine achtjährige Tochter.Die Sachbearbeiterin war sehr unfreundlich da sie mit ihrem Exmann befreundet ist.Sie war sehr demütigend zu meiner Schwester. Dann schob sie meiner Schwester ein Formular hin, den sie ihrer Vermieterin zeigen sollte.Muss meine Schwester ihrer Vermieterin mitteilen das sie Sozialhilfe beantragen will?
Hallo Ann-Kathrin,
ob sie muss, kann ich Dir auch nicht sagen. Aber ich vermute, das Formular dient nicht dazu dem Vermieter mitzuteilen, dass sie Sozialhilfe beantragt hat, sondern um die tatsächlichen Ausgaben festzustellen, die Deine Schwester hat. Damit finde ich es logisch.
Viele Grüße
Merit
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Meine Schwester musste mal kurzfristig Sozialhilfe beantragen
weil Ihr Exmann keinen Unterhalt mehr zahlen will.Sie hat eine
achtjährige Tochter.Die Sachbearbeiterin war sehr unfreundlich
da sie mit ihrem Exmann befreundet ist.Sie war sehr demütigend
zu meiner Schwester.
Zum Vorgesetzten der Sachbearbeiterin gehen, den Fall schildern (Bekannte des Ex) (nix vom Stress mit der Sachbearbeiterin erzählen) und wegen Interessenkonfliktes die Zuweisung zu einern anderen Person beantragen.
Dann schob sie meiner Schwester ein
Formular hin, den sie ihrer Vermieterin zeigen sollte.Muss
meine Schwester ihrer Vermieterin mitteilen das sie
Sozialhilfe beantragen will?
Aus diesem Grund Sozialhilfe zu beantragen ist keine Schande.
Der Vermieter ist verpflichtet formulare des sozialamt auszufüllen. Man kann ja sagen fürs Wohngeld, wirds wahrscheinlich sowieso sein.
Ansonsten fragen ob man mit der Nebenkostenabrechnung und dem nachweis der lfd. mietzahlung (mind. 3 kontoauszüge) auch zurechtkommt.